Familienbildungsarbeit 

 

erstellt am
29. 01. 13

Förderungen in der Höhe von mehr als 2,5 Millionen Euro
Bozen (lpa) - Über 2,6 Millionen Euro hat das Landessozialressort im vergangenen Jahr in die Familienbildungsarbeit investiert. Die Regeln für die Vergabe der Beiträge sowie die Förderschwerpunkte im laufenden Jahr wurden von der Familienservicestelle der Landesabteilung Familie und Sozialwesen bei einem Treffen vorgestellt. Mit dabei waren über 30 Vertreterinnen und Vertreter von Organisationen der Familienbildungsarbeit.

Vertreterinnen und Vertreter von Organisationen der Familienbildungsarbeit bei der Informationstagung der Familienservicestelle der Landesabteilung Familie und Sozialwesen.ZoomansichtVertreterinnen und Vertreter von Organisationen der Familienbildungsarbeit bei der Informationstagung der Familienservicestelle der Landesabteilung Familie und Sozialwesen.

Das neue Familiengesetz, das noch innerhalb dieser Legislaturperiode beschlossen werden soll, basiert auf drei Säulen: Eine Säule davon ist - neben der verbesserten Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der finanziellen Unterstützung - die frühzeitige Stärkung der Familien durch niederschwellige und bedarfsorientierte Familienbildungsarbeit. Das Land unterstützt Organisationen und Projekte, die sich gezielt an Eltern und ihre Kinder richten, etwa die 19 Eltern-Kind-Zentren im Land, Spielgruppen und verschiedene Familien- und Elternbildungsangebote.

Die Förderschwerpunkte bleiben laut der Koordinatorin der Familienservicestelle Michaela Stockner dieselben wie im vergangenen Jahr: Gefördert werden vor allem Programme, die auf die Erziehungskompetenzen der Eltern und die Eltern-Kind-Beziehung abzielen, die Stärkung der Partnerschaft, Initiativen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Projekte zur Stärkung der Vaterschaft. "Mittlerweile", weist Koordinatorin Stockner hin, "bietet fast jeder Verein, der in der Familienbildungsarbeit tätig ist, Angebote an, die sich gezielt an Väter richten."

Das Land übernimmt dabei einen Teil der ordentlichen Tätigkeit, Projekte und Investitionen der Organisationen. Im vergangenen Jahr flossen über 1,9 Millionen Euro in die ordentliche Tätigkeit, mit 192.000 Euro wurden Projekte mitfinanziert; für Investitionen gab das Land rund 500.000 Euro aus.

Die Ansuchen um einen Beitrag für das laufende Jahr 2013 müssen innerhalb 28. Februar bei der Familienservicestelle der Landesabteilung Familie und Sozialwesen eingereicht werden. Neu ist heuer, dass für jede Beitragsform (ordentliche Tätigkeit, Projekt, Investition) ein eigener Antrag gestellt werden muss. Die Gesuchsvordrucke können unter http://www.provinz.bz.it/sozialwesen, Rubrik "Beiträge an Körperschaften" heruntergeladen werden.

Im Anschluss an das Informationstreffen stellten die drei Organisationen "Die Pfütze Meran", das Familienzentrum "San Giovanni Santo Spirito" und das Eltern-Kind-Zentrum Elki Bozen jeweils ein Best-practice-Beispiel vor.

 

 

 

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