Jugendschutz im Bereich der Gastronomie 

 

erstellt am
29. 01. 13

LHStv. Scheuch: Jugendfreundliche Betriebe werden für vorbildlichen Jugendschutz ausgezeichnet
Klagenfurt (lpd) - Jugendschutz geht uns alle an - besonders im Bereich der Gastronomie ist die Verantwortung der Wirte beim Ausschank von alkoholischen Getränken an Jugendliche groß. Um jugendfreundliche Gastronomiebetriebe vor den Vorhang zu holen, präsentierten Jugendreferent LHStv. Kurt Scheuch, Werner Lippitz, WK-Obmann der Kärntner Gastronomie und Robert Korb, Jugendschutzbeauftragter der WK-Fachgruppe Gastronomie, am 28.01. die neue Auszeichnung für jugendfreundliche Gastronomiebetriebe im Rahmen einer Pressekonferenz.

"Mit dem Klagenfurter Cafe am Platz haben wir als Ort für die Pressekonferenz einen von Kärntens Vorzeigebetriebe ausgewählt. Unsere Initiative soll eine Wertschätzung gegenüber Gastronomiebetrieben sein, die den aktiven Jugendschutz im Sinne des Alkoholausschanks forcieren. Um die Auszeichnung zu erhalten, muss der Betrieb gewisse Voraussetzungen wie z.B. Mitarbeiterschulungen erfüllen und auf Trinkspiele wie beispielsweise eine Happy Hour verzichten", erklärte Scheuch, der sich bei der Wirtschaftskammer Kärnten für die gute Zusammenarbeit bedankte.

Kärntens Gastwirte erhalten in den nächsten Tagen auch eine eigens gestaltete Broschüre mit allen wichtigen Informationen über das Jugendschutzgesetz im Gastronomiebereich und Tipps für die Umsetzung in der Praxis.

"Mit diesem Vorzeigeprojekt wollen wir den Betrieben die Möglichkeit geben, die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen als Qualitätsmerkmal ihres Betriebes anzuführen. Für die Branche ist es meist eine große Herausforderung, den Mittelweg zwischen der Rolle des guten Gastgebers und jener des verantwortungsvollen Unternehmers zu finden. Betriebe, die diesen Spagat schaffen und sich für die Jugendlichen einsetzen, erhalten die Auszeichnung zum jugendfreundlichen Gastronomiebetrieb", so Lippitz.

Zur Erlangung der Auszeichnung müssen zwei Punkte verbindlich eingehalten werden: Der Betreiber muss alle gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen kennen und die nötigen Vorkehrungen zur Umsetzung treffen. Weiters muss es Schulungen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes geben. Außerdem müssen weitere Punkte wie aktive Einlasskontrollen, Alterskontrollen mittels Reisepass, Personalausweis oder Jugendkarte, Hinweisanbringung zum Thema Jugendschutz auf Werbemitteln, Benützung von Jugendschutzbändern, Angebot von drei attraktiven nichtalkoholischen Getränken, Aushang des Jugendschutzgesetzes etc.

 

 

 

Informationen: http://www.jugend.ktn.gv.at

 

 

 

 

 

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