Spürbare Verbesserung der Rahmenbedingungen für Universitätsassistenten aus Drittstaaten 

 

erstellt am
07. 02. 13

Erlass ermöglicht Beantragung der Rot-Weiß-Rot-Karte - Vizerektor Fassmann: Teil einer neuen universitären Willkommenskultur
Wien (bmwf) - "Die Rahmenbedingungen für Universitätsassistentinnen und Universitätsassistenten aus Drittstaaten werden spürbar verbessert", so Wissenschafts- und Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle und Sozialminister Rudolf Hundstorfer zum Ergebnis eines gemeinsames Arbeitsgesprächs. Der entsprechende Erlass des Sozialministeriums ist seit Kurzem in Kraft und ermöglicht es Universitätsassistentinnen und Universitätsassistenten aus Drittstaaten, als "besonders Hochqualifizierte" die Rot-Weiß-Rot-Karte zu beantragen, wenn sie die notwendigen Punkte (für Ausbildung, Forschungserfolge, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung etc.) erreichen und ein Mindestgehalt von knapp 2.000 Euro beziehen. Damit wird die bisherige Hürde der Vollbeschäftigung als Voraussetzung abgebaut und dem Umstand Rechnung getragen, dass Universitätsassistent/innen oftmals nur 30 Stunden angestellt werden und zehn Stunden für ihre wissenschaftliche Arbeit reserviert sind.

"Österreichs Universitäten sind international ausgerichtet. Wir wollen die Talente der Welt, um die Qualität der Forschung zu steigern, aber auch um die Attraktivität des Landes als Wissenschaftsstandort zu stärken. Die bisherige Regelung hat Drittstaatsangehörige aber systematisch ausgeschlossen. Wir haben damit Chancen auf eine qualifizierte Zuwanderung vergeben", erklärt Vizerektor Dr. Heinz Fassmann (Universität Wien) und Vorsitzender des Forums "Internationales" der Universitätenkonferenz (uniko) und begrüßt gleichzeitig den Erlass: "Die Rot-Weiß-Rot Karte für Universitätsassistenten ist ein Teil einer neuen universitären Willkommenskultur."

Gemeinsam wurde dieser Schritt gesetzt, um die Beschäftigung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu erleichtern, damit den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort zu stärken und so zu mehr qualifizierter Beschäftigung in Österreich beizutragen. Mit der Rot-Weiß-Rot Karte können junge Wissenschaftler/innen mit ihrer Familie dauerhaft in Österreich arbeiten und leben.

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (BMWF) hat mehrere gezielte Schritte gesetzt, um über sämtliche Aspekte im Bereich Niederlassung und Aufenthalt zu informieren, beispielsweise Leitfäden für ausländische Studierende und Forschende und eine Beratungsstelle für Fremdenrecht beim Austauschdienst (OeAD). Weiters vermittelt das BMWF bei etwaigen Schwierigkeiten mit den zuständigen Behörden und konnte im vergangenen Jahr mit der Einrichtung der Servicestelle ENIC-NARIC auch zahlreiche Verbesserungen im Bereich Nostrifizierung erreichen.

Dem BMASK ist wichtig, dass nicht nur Österreicher/innen sondern auch Migrant/innen ihrer Qualifikation entsprechend beschäftigt werden. Davon profitiert die gesamte Gesellschaft. Das BMASK hat daher mit Jahresbeginn in allen Bundesländern Anlaufstellen und Sprechtage zur Unterstützung bei der Anerkennung ihrer Qualifikation eingerichtet.

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at