Staatsbürgerschaft neu

 

erstellt am
05. 02. 13

 Hundstorfer: Neues Staatsbürgerschaftsgesetz erleichtert Einbürgerung von gut integrierten Zuwanderern
Eltern- oder Familienhospizkarenz wird bei hinreichenden Lebensunterhalt berücksichtigt
Wien (bmask) - "Das neue Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG) wird deutliche Erleichterungen bei der Einbürgerung von gut integrierten Zuwanderern bringen", unterstrich Sozialminister Rudolf Hundstorfer nach der Einigung der Bundesregierung auf einen Entwurf für das neue Staatsbürgerschaftsgesetz. Wichtig sei, dass auch die Eltern- bzw. die Familienhospizkarenz bei der Anrechnung des hinreichenden Lebensunterhalts berücksichtigt werden. Für den hinreichend gesicherten Lebensunterhalt wird der Durchschnitt der besten drei Jahre innerhalb der Rahmenfrist der letzten sechs Jahre zur Berechnung herangezogen. "Das bedeutet, dass auch Zeiten der Elternkarenz oder einer Familienhospizkarenz innerhalb dieser sechsjährigen Rahmenfrist zählen können", erläutert der Sozialminister.

Grundsätzlich ist es nach dem neuen StbG möglich, nach sechs Jahren die Staatsbürgerschaft zu erwerben, wenn die betreffende Person neben dem hinreichenden Lebensunterhalt über ein sprachliches Niveau auf der Stufe B2 (entsprechen Fremdsprachenkenntnisse auf Maturaniveau) verfügt. Ein weiterer Nachweis der nachhaltigen persönlichen Integration ist dann nicht mehr notwendig. Verfügt der Bewerber über sprachliche Fähigkeiten auf B1-Niveau (Mittelschulniveau), dann ist nach sechs Jahren ebenfalls eine Einbürgerung möglich, wenn ein Nachweis der nachhaltigen persönlichen Integration belegt werden kann. Dieser Nachweis kann durch eine dreijährige ehrenamtliche Tätigkeit im gemeinnützigen Bereich oder durch einen Beruf im Sozial-, Gesundheits-, oder Bildungsbereich (über der Geringfügigkeitsgrenze) erbracht werden. Ebenso ist die Tätigkeit in einem Interessenverband oder -vertretung (Elternvertreter oder Betriebsrat) zur Anerkennung der nachhaltigen persönlichen Integration möglich.

Mit der Novelle des StbG können nun auch Kinder mit österreichischem Vater und ausländischer Mutter die österreichische Staatsbürgerschaft erlangen, ohne notwendigerweise einen DNA-Test erbringen zu müssen. Bei Adoptionen von ausländischen Kindern wird der Erwerb der Staatsbürgerschaft bis zum 14. Lebensjahr erleichtert. "Wichtig war mir, neben der Berücksichtigung der Karenzzeiten beim hinreichenden Lebensunterhalt, dass durch das neue Staatsbürgerschaftsgesetz Menschen mit schwerwiegenden Erkrankungen und Menschen mit Behinderungen keinen hinreichenden Lebensunterhalt mehr nachweisen müssen. Es muss allerdings durch ein Gutachten des Bundessozialamtes bzw. ein amtsärztliches Gutachten belegt werden, dass eine Teilnahme am Erwerbsleben nicht möglich ist", schloss Hundstorfer.


 

 Kurz: Reform des Staatsbürgerschaftsrechts auf Schiene
Wer sehr gut integriert ist, bekommt die Staatsbürgerschaft in Zukunft nach sechs Jahren.
Wien (bmi) - "Nach konstruktiven Verhandlungen zwischen Staatssekretär Josef Ostermayer und mir geht die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts heute in Begutachtung", sagte Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz am 05.02. beim Ministerrat. "Künftig soll sich die Vergabe der Staatsbürgerschaften nicht mehr nach der bloßen Zeitdauer richten, sondern nach dem Fortschritt der Integration." Dies soll in Zukunft in einem dreiteiligen Stufen-System geschehen: "Erstens: Wer sehr gut integriert ist, bekommt die Staatsbürgerschaft nach sechs Jahren. Zweitens: Wer ausreichend integriert ist, nach zehn Jahren. Und wer diese Standards nicht erfüllt, bekommt die Staatsbürgerschaft gar nicht."

Nach sechs Jahren erhält die Staatsbürgerschaft, wer sechs Jahre regelmäßig einer Arbeit nachgeht, Steuern und Abgaben zahlt, keine Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen hat und über Deutschkenntnis auf Maturaniveau als erste lebende Fremdsprache (B2-Level) verfügt. Bei geringeren Deutschkenntnissen (Mittelschulniveau erste lebende Fremdsprache, B1-Level) ist ein dreijähriges, ehrenamtliches Engagement bei einer gemeinnützigen Organisation (Feuerwehr, Rotes Kreuz, Samariter etc.) oder beruflich im Bildungs-, Sozial- und Gesundheitsbereich oder ehrenamtlich in einem nicht gesetzlichen Interessenverband (Elternvertretung, Betriebsrat) vorzuweisen.

Nach zehn Jahren erhält die Staatsbürgerschaft, wer die Kriterien Unbescholtenheit, Selbsterhaltungsfähigkeit, Sprachkenntnis auf Mittelschulniveau (B1-Level) erfüllt und wer den Staatsbürgerschaftstest erfolgreich bestanden hat. "Die Staatsbürgerschaft ist ein hohes Gut. Sie sollte mehr Wertschätzung erfahren. Man sollte stolz sein, Österreicher zu sein", begründet der Staatssekretär die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts.

Parallel zur Reform des Staatsbürgerschaftsrechts erarbeitet der Expertenrat eine "Rot-weiß-Rot-Fibel", in der erstmals die Werte Österreichs definiert werden. Zudem wird der Staatsbürgerschaftstest überarbeitet. Dabei soll der Fokus weniger auf historisches Faktenwissen, sondern auf Werte und Fragen des Zusammenlebens gelegt werden.

Die Begutachtung des neuen Staatsbürgerschaftsrechts dauert bis 6. März 2013. Beschlossen soll es im Ministerrat am 19. März 2013 werden. "Damit befindet sich ein weiterer Vorschlag des 20-Punkte-Maßnahmenkatalogs des unabhängigen Expertenrats unter der Leitung von Heinz Faßmann vor der Umsetzung", betont Kurz.


 

Vilimsky: Verschärfung des Staatsbürgerschaftsrechtes notwendig
FPÖ tritt für dreijährige Staatsbürgerschaft auf Probe ein
Wien (fpd) - Statt mit dem neuen Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG) die Einbürgerungen deutlich zu erleichtern, sei ganz im Gegenteil eine Verschärfung notwendig, betonte der freiheitliche Generalsekretär NAbg. Harald Vilimsky. "Die evidenten Schwächen des Staatsbürgerschaftsrechtes müssen beseitigt werden", so Vilimsky.

Während heute ein Rechtsanspruch auf die Österreichische Staatsbürgerschaft erst nach 30 Jahren gegeben sei, könne sich der Asylberechtigte schon nach 6 Jahren freuen, Österreicher zu werden, zeigte Vilimsky eine der gravierendsten Schwächen auf.

Im Unterschied zu Rot und Grün, die am liebsten an jeden Touristen die österreichische Staatsbürgerschaft verschleudern wollen, bestehe die FPÖ auf strengen Kriterien, betonte Vilimsky. Dazu gehöre ein einwandfreier, unbescholtener Lebenswandel, hohes Ausmaß an Integration und selbstverständlich ausreichende Sprachkenntnisse, so Vilimsky.

Wichtig sei es auch den möglichen Verlust der Staatsbürgerschaft zu verankern, betonte Vilimsky, der für eine dreijährige Staatsbürgerschaft auf Probe eintrat. "Wenn sich innerhalb der drei Jahre herausstellt, dass keine ausreichende Identifikation mit der Republik und ihren Werten gegeben ist, muss auch die Möglichkeit einer Aberkennung gegeben sein", so Vilimsky. "Die Österreichische Staatsbürgerschaft ist ein hohes Gut, das nicht leichtfertig vergeben werden darf", betonte Vilimsky.


 

Bucher: Staatsbürgerschaft darf nicht verschenkt werden
Wien (bzö) - "Auf den ersten Blick prüfenswert" sind für BZÖ-Chef Klubobmann Josef Bucher die Regierungsvorschläge für eine Modernisierung des Staatsbürgerschaftsrechts. Der Begutachtungsentwurf sei dem Parlamentsklub soeben übermittelt worden und werde von den Experten des BZÖ genauestens geprüft. "Grundsätzlich ist festzustellen, dass die österreichische Staatsbürgerschaft nicht verschenkt werden darf, aber Integrationsbereitschaft und Leistung von Zuwanderern auch honoriert werden sollen", so Bucher.

Das BZÖ sei für Gespräche über die Details der geplanten Novelle offen, "da ja einige unserer langjährigen Forderungen in den Vorschlägen beinhaltet sind. Bevor eine Verkürzung der Wartefrist bei "ausgezeichneter Integration" für das BZÖ infrage kommt, muss erst der genaue Katalog an Voraussetzungen auf Schlupflöcher und Hintertüren überprüft werden", so Bucher, der auch kritisch hinterfragt, warum der so genannte "Promibonus" bei Einbürgerungen weiterhin bestehen bleibe.


 

 Korun: Staatsbürgerschaftspläne gehen an echten Problemen vorbei
Umfassende Modernisierung statt minimaler Umsetzung von Höchstgerichtsentscheidungen notwendig
Wien (grüne) - "Die heute präsentierten Pläne der Bundesregierung bedeuten eine Minimalumsetzung der sowieso zwingend umzusetzenden höchstgerichtlichen Entscheidungen und geringfügige Verbesserungen für Adoptivkinder. Von einer echten Modernisierung und einem Ankommen im 21. Jahrhundert beim Staatsbürgerschaftsrecht sind sie leider weit entfernt", kommentiert Alev Korun, Menschenrechtssprecherin der Grünen, das am 05.02. in Begutachtung geschickte Staatsbürgerschaftrecht Neu.

Bei einer Lücke von einem einzigen Tag beim Visum beginnt die zehnjährige Wartezeit von neuem. 70 Prozent der österreichischen ArbeitnehmerInnen verdienen nicht so viel wie das Einkommen, das derzeit von EinbürgerungswerberInnen verlangt wird. Damit schließt das derzeitige Staatsbürgerschaftsrecht schon seit langem hier lebende Menschen zu großen Teilen von vornherein von der Staatsbürgerschaft aus", gibt Alev Korun zu bedenken.

"Dass wir zusätzlich jedes Jahr 10.000 im Inland geborene und hier aufwachsende Kinder zu AusländerInnen machen, scheint die Regierung nicht zu stören: es soll dabei bleiben", kritisiert Korun.

"Während Prominente wie Anna Netrebko auch nach der Einbürgerung ihre frühere Staatsbürgerschaft behalten dürfen, werden zum Beispiel tausende ÖsterreicherInnen, die sich in Deutschland niedergelassen haben, von diesem Recht auf Doppelstaatsbürgerschaft ausgeschlossen. Sie werden ausgebürgert, wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen. Und als eines der wenigen Länder dürfen in Österreich Einbürgerungswillige in der Regel erst nach zehn Jahren einen Antrag auf Staatsbürgerschaft stellen.

"Die neue 6-Jahresregelung betrifft eine sehr überschaubare, kleine Gruppe. Alle anderen langjährig hier lebenden EinbürgerungswerberInnen werden aufgrund von sehr restriktiven Regeln weiterhin von gleichen Rechten ausgeschlossen bleiben", betont Korun.

 

 

 

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