GRECO bestätigt große Fortschritte bei
 Korruptionsbekämpfung

 

erstellt am
15. 02. 13
14.00 MEZ

Zusatzbericht zum Österreich-Umsetzungsbericht zu den Empfehlungen der gemeinsamen 1. und 2. Evaluierungsrunde der Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO)
Wien (bmi) - Österreich ist seit 1. Dezember 2006 Mitglied der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO), der mittlerweile 47 Staaten angehören. Das Zivilrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption (ETS Nr. 174) hat Österreich bereits ratifiziert, die Ratifizierung des Strafrechtsübereinkommens des Europarates über Korruption (ETS Nr. 173) wird noch für dieses Jahr angestrebt.

GRECO prüft nach dem Prinzip der „Peer Reviews“, der gegenseitigen Beobachtung und Beurteilung durch Experten aus anderen Mitgliedländern, in mehreren Evaluierungsrunden in Einhaltung bzw. Umsetzung der vom Europarat einschlägig verabschiedeten Rechtsinstrumente. Der österreichische Länderbericht über die gemeinsame 1. und 2. Evaluierungsrunde wurde in der 38. Vollsammlung im Juni 2008 von GRECO verabschiedet. Der Umsetzungsbericht über die von Österreich bezüglich der Empfehlungen gesetzten Umsetzungsmaßnahmen wurde von GRECO im Rahmen der 47. Vollversammlung im Juli 2010 verabschiedet. Dabei wurde Österreich bescheinigt, dass durch die Einrichtung des Bundesamtes für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK), sowie der Korruptionsstaatsanwaltschaft und des Koordinationsgremiums zur Korruptionsbekämpfung maßgebliche Schritte zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung geleistet worden seien, hingegen aber in anderen Bereichen weiterer Umsetzungsbedarf bestanden habe.

GRECO hat in der 56. Vollversammlung im Juni 2012 nunmehr den Zusatzbericht zum Umsetzungsbericht über Österreich zur 1. und 2. Gemeinsamen Evaluierungsrunde verabschiedet und bestätigt, dass Österreich weitere große Fortschritte im Zusammenhang mit der Korruptionsbekämpfung, insbesondere durch die Einrichtung der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption sowie der Schaffung von Bestimmungen zum Schutz von Whistleblowern, aber auch durch die Gesetzesnovellierungen zur Verbesserung der Transparenz von Gesellschaften und Stiftungen erzielt hat. GRECO bedauert aber auch, dass nicht alle Empfehlungen umfassend umgesetzt wurden, insbesondere im Hinblick auf das nach wie vor fehlende konkrete Mandat des Koordinationsgremiums zur Korruptionsbekämpfung.

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at