Finanztransaktionssteuer im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit

 

aktualisiert am
14. 02. 13
14.00 MEZ

EU-Kommission erläutert Einzelheiten
Brüssel (ec.europa.eu) - In einem am 14.02. von der Kommission angenommenen Vorschlag werden die Einzelheiten der im Zuge einer Verstärkten Zusammenarbeit vorgesehenen Finanztransaktionssteuer (FTS) erläutert. Den Anträgen der elf Mitgliedstaaten1 entsprechend, die diese Steuer einführen werden, spiegeln Anwendungsbereich und Ziele der vorgeschlagenen Richtlinie den ursprünglichen Vorschlag für eine Finanztransaktionssteuer wider, den die Kommission im September 2011 vorgelegt hatte. Das Konzept, alle Finanztransaktionen zu besteuern, bei denen ein Anknüpfungspunkt mit dem FTS-Raum vorhanden ist, und die Steuersätze von 0,1 % für Anteile und Anleihen und 0,01 % für Derivatkontrakte werden beibehalten.

Es wird erwartet, dass diese Finanztransaktionssteuer bei Anwendung durch die elf Mitgliedstaaten Einnahmen von jährlich 30 bis 35 Mrd. Euro generiert.

Der heutige Vorschlag für eine FTS enthält im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag begrenzte Änderungen, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Steuer in einem kleineren geografischen Gebiet als ursprünglich vorgesehen eingeführt wird. Diese Änderungen sollen vor allem für rechtliche Klarheit sorgen und Bestimmungen zur Vermeidung von Steuerumgehung und Missbrauch verstärken.

Algirdas Šemeta, für Steuern zuständiges Mitglied der Kommission, erklärte: „Mit dem heutigen Vorschlag ist alles bereit, um in der EU eine gemeinsame Finanztransaktionssteuer zu verwirklichen. Die vorgeschlagene Steuer ist fair und sachlich ausgereift. Sie wird unseren Binnenmarkt stärken und unverantwortlichen Handel eindämmen. Elf Mitgliedstaaten haben um diesen Vorschlag ersucht, damit sie die FTS im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit einführen können. Nunmehr rufe ich diese Mitgliedstaaten auf, den eingeschlagenen Weg zur Einführung der weltweit ersten regionalen FTS mit Ehrgeiz, Dynamik und Entschlossenheit weiter zu verfolgen.“

Der heutige Vorschlag erfolgt, nachdem sich die EU-Finanzminister kürzlich darauf verständigt haben, dass die elf Mitgliedstaaten im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit eine Finanztransaktionssteuer einführen können (IP/12/1138).

Die Finanztransaktionssteuer hat drei Kernziele. Zunächst einmal wird sie den Binnenmarkt durch eine geringere Anzahl unterschiedlicher nationaler Ansätze für die Besteuerung von Finanztransaktionen stärken. Zweitens gewährleistet sie, dass der Finanzsektor angemessen und substanziell zu den öffentlichen Einnahmen beiträgt. Drittens wird die FTS Regelungsmaßnahmen unterstützen, indem sie den Finanzsektor ermutigt, verantwortungsvoller und mit Blick auf die Realwirtschaft zu handeln.

Wie schon im ursprünglichen Vorschlag umfasst die FTS niedrige Steuersätze, eine breite Bemessungsgrundlage und Vorkehrungen, mit denen verhindert werden soll, dass es im Finanzsektor zu Verlagerungen kommt. Das „Ansässigkeitsprinzip“ wird beibehalten. Das bedeutet, dass die Steuerschuld entsteht, wenn eine der Transaktionsparteien in einem teilnehmenden Mitgliedstaat ansässig ist, unabhängig davon, wo die Transaktion stattfindet. Das ist sowohl dann der Fall, wenn ein an der Transaktion beteiligtes Finanzinstitut selbst im FTS-Raum ansässig ist, als auch wenn es im Namen einer in diesem Gebiet ansässigen Partei handelt.

Als weiteren Schutz vor einer Umgehung der Steuer führt der heutige Vorschlag das „Ausgabeprinzip“ ein. Das bedeutet, dass bei Finanzinstrumenten, die in den elf Mitgliedstaaten ausgegeben wurden, die Besteuerung erfolgt, wenn diese Instrumente gehandelt werden, auch wenn die betroffenen Parteien nicht im FTS-Raum ansässig sind. Darüber hinaus sind jetzt ausdrücklich Bestimmungen zur Verhinderung von Missbrauch vorgesehen.

Wie schon im ursprünglichen Vorschlag wird die FTS zum Schutz der Realwirtschaft nicht für laufende Finanztätigkeiten gelten, die für Bürger und Unternehmen wichtig sind (z. B. Darlehen, Zahlungsdienste, Versicherungsverträge, Einlagen usw.). Ebenso wenig wird sie auf die herkömmlichen Investmentbankaktivitäten im Zusammenhang mit Kapitalbeschaffung oder auf Finanztransaktionen im Zuge von Umstrukturierungen angewendet.

Des Weiteren schließt der Vorschlag Refinanzierungstätigkeiten, geldpolitische Maßnahmen und die öffentliche Schuldenverwaltung aus. Daher gilt die Steuer nicht für Transaktionen mit Zentralbaken und der EZB, mit der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität, dem Europäischen Stabilitätsmechanismus und Transaktionen mit der Europäischen Union.

Die nächsten Schritte
Der Richtlinienvorschlag wird jetzt von den Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine Umsetzung im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit erörtert werden. An den Beratungen können alle 27 Mitgliedstaaten teilnehmen. Abstimmungsberechtigt sind jedoch nur die Mitgliedstaaten, die an der Verstärkten Zusammenarbeit teilnehmen, und der Vorschlag muss einstimmig angenommen werden. Das Europäische Parlament wird ebenfalls konsultiert.

Hintergrund
Im September 2011 legte die Kommission einen Vorschlag für ein gemeinsames Finanztransaktionssteuersystem vor, um ein kohärentes Vorgehen bei der Besteuerung dieses Sektors im Binnenmarkt zu gewährleisten, einen angemessenen Beitrag des Finanzsektors zu den öffentlichen Finanzen zu erwirken und dazu beizutragen, dass Transaktionen im Finanzsektor Effizienz und Allgemeinwohl fördern.

Nach intensiven Beratungen über dieses Thema stimmte der Rat „Wirtschaft und Finanzen“ in seinen Sitzungen im Sommer 2012 darin überein, dass innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine Einigung zwischen den 27 Mitgliedstaaten möglich ist. Dessen ungeachtet äußerten einige Mitgliedstaaten den starken Wunsch, die FTS weiterzuverfolgen. Daher richteten im Herbst 2012 elf Mitgliedstaaten Schreiben an die Kommission, um auf der Grundlage des Kommissionsvorschlags von 2011 förmlich die Ermächtigung zur Verstärkten Zusammenarbeit bezüglich der Finanztransaktionssteuer zu beantragen.

Die Kommission hat diese Anträge anhand der Kriterien, die die Verträge für eine Verstärkte Zusammenarbeit vorsehen, sorgfältig geprüft. So wurde insbesondere festgestellt, dass eine Verstärkte Zusammenarbeit bei der FTS weder den Binnenmarkt, noch die Rechte, Pflichten oder Zuständigkeiten der nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten beeinträchtigt. Auf Grundlage dieser Beurteilung schlug die Kommission im Oktober 2012 einen Beschluss über die Ermächtigung zu einer Verstärkten Zusammenarbeit bei der FTS vor. Dieser Beschluss erhielt im Dezember 2012 die Unterstützung des Europäischen Parlaments und wurde von den europäischen Finanzministern im Januar 2013 im Rahmen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ erlassen.

Als das grüne Licht für die Verstärkte Zusammenarbeit erteilt war, konnte die Kommission die Einzelheiten des heutigen Vorschlags für die in elf Mitgliedstaaten einzuführende Finanztransaktionssteuer ausarbeiten.


 

Spindelegger: Beitrag zur Gerechtigkeit
Wettbewerbsfähigkeit in Europa durch Reformen stärken – Fekter: Großer Verhandlungserfolg für Österreich
Wien bmeia) - Vizekanzler und Außenminister Spindelegger zeigt sich erfreut über den Entwurf einer Transaktionssteuer. „Österreich hat sich von Beginn an für die Einführung der Finanztransaktionssteuer eingesetzt. Mit dem Vorschlag der Kommission sind wir diesem Ziel einen weiteren wichtigen Schritt nähergekommen. Ich danke dafür insbesondere Maria Fekter die mit ihrer Beharrlichkeit dazu beigetragen hat“.

Spindelegger betonte die Notwendigkeit einer Besteuerung der Finanzmärkte. Es gehe bei der Transaktionssteuer nicht mehr nur um technische Details, sondern auch um eine Frage der Gerechtigkeit bei der Beteiligung an den Krisenlasten.

Gleichzeitig beteuert Spindelegger, dass an einer Wachstums- und Stabilitätsorientierten Politik durch Reformen kein Weg vorbei führe, „wer glaubt Europa und Österreich kann seine Wettbewerbsfähigkeit alleine durch immer höhere Steuern stärken, hat die globalen Herausforderungen nicht verstanden“.

Erneut pochte der Vizekanzler auf Einhaltung des Budgetpfades. „Von der österreichischen Stabilitätskultur werden wir nicht abweichen. Wir haben den Pfad in Richtung Nulldefizit 2016 gelegt. Dabei geht es um kluges sparen und richtiges Investieren“.

Einmal mehr betonte Spindelegger, dass in einer engeren wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den USA und der EU großes Potential stecke: „ Ich bin hoch erfreut über die rasche Ansage von Kommissionspräsident Barroso die Verhandlungen dazu bereits Ende Juni aufnehmen zu wollen, Österreich wird sich an vorderster Front an einem Gelingen beteiligen“, schloss Spindelegger.

Fekter: "Unsere Beharrlichkeit hat sich ausgezahlt"
Wien (bmf) - "Österreich hat sich von Beginn an für die Einführung der Finanztransaktionssteuer eingesetzt. Mit dem Vorschlag der Kommission sind wir unserem Ziel einen weiteren wichtigen Schritt näher gekommen", betonte Finanzministerin Dr. Maria Fekter. Die Europäische Kommission legt am 14.02. den Richtlinienvorschlag für eine Finanztransaktionssteuer in jenen elf Ländern, die sich bereits auf verstärkte Zusammenarbeit auf diesen Gebiet geeinigt haben, vor. Neben Österreich haben sich auch Belgien, Deutschland, Estland, Griechenland, Frankreich, Italien, Portugal, Slowenien, die Slowakei und Spanien dafür ausgesprochen, auf Ebene der sogenannten verstärkten Zusammenarbeit die Finanztransaktionssteuer einzuführen.

"Der Vorschlag, der jetzt am Tisch liegt, entspricht absolut den österreichischen Vorstellungen und wurde zudem um das so genannte Emissionsprinzips ergänzt. Das bedeutet, dass auch Transaktionen mit Wertpapieren, die in einem teilnehmenden Mitgliedsstaat emittiert wurden, der Finanztransaktionssteuer unterliegen. So werden Umgehungen der Abgabe weitgehend verhindern werden", erklärte Fekter. Darüber hinaus lobte die Finanzministerin die breite Bemessungsgrundlage, die sowohl börsliche als auch außerbörsliche Transaktionen einschließe.

Die Steuer soll ab Jänner 2014 gelten. Geschäfte mit Aktien und Anleihen sollen mit 0,1 Prozent besteuert werden, solche mit Derivatprodukten mit 0,01 Prozent. "Wir rechnen für Österreich mit einem Aufkommen von mindestens 500 Millionen Euro pro Jahr", zeigte sich Finanzministerin Fekter erfreut.

Die elf Finanzminister der teilnehmenden Mitgliedsstaaten müssen sich nun im ECOFIN einstimmig über den Vorschlag einigen, damit mit der tatsächlichen Umsetzung begonnen werden kann.

"Unsere österreichische Beharrlichkeit hat sich ausgezahlt - es hat sich gelohnt, für die Finanztransaktionssteuer zu kämpfen", freute sich die Finanzministerin abschließend.

Karas wird EVP-Verhandler für Finanztransaktionssteuer
Der Vizepräsident des EU- Parlaments, Othmar Karas, ist von der Europäischen Volkspartei (EVP) im EU-Parlament zum Verhandler für die Finanztransaktionssteuer (FTS) bestellt worden. "Meine Ziele dabei sind, außerbörsliche Geschäfte höher zu besteuern, langfristig die Transaktionssteuer zu einem EU-Eigenmittel zu machen und mittelfristig alle EU-Länder einzubeziehen", so Karas am 14.02. in Brüssel.

Karas weißt besonders auf die Notwendigkeit ordnungspolitischer Effekte bei der Ausgestaltung der FTS hin: "Wenn der außerbörsliche Handel höher besteuert wird als Geschäfte, die an den Börsen stattfinden, lenken wir dadurch den Handel von kaum geregelten Märkten auf geregelte Märkte um. Das führt zu mehr Transparenz am Markt", so Karas. Der Parlamentsvizepräsident erinnert, dass die jetzt angestrebte Lösung "nur die viertbeste" sei. "Besser wäre gewesen, die Transaktionssteuer global, EU-weit oder zumindest in der gesamten Eurozone einzuführen", so Karas.

Im Dezember hatte das EU-Parlament bereits dem Alleingang von elf EU-Ländern grundsätzlich zugestimmt, nachdem eine Einigung aller Mitgliedstaaten auf eine FTS gescheitert war. Der heutige Vorschlag der EU-Kommission ist nun der konkrete Durchführungsvorschlag für die Einführung der Steuer, über den das EU-Parlament voraussichtlich im Juli 2013 abstimmen wird.


 

 Schieder: Einstieg ist wichtiger Durchbruch für Europa
Regner/Leichtfried: Kommissionsvorschlag ist gute Basis für weitere Verhandlungen
Wien (sk) - "Damit die Steuer 2014 ins Budget fließen kann, müssen wir jetzt bei der Umsetzung aufs Tempo steigen", sagte Finanzstaatssekretär Andreas Schieder am 14.02. zu den Kommissionsvorschlägen zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer (FTS), die heute im Detail vorgestellt werden. Der Zeitplan sei ambitioniert, aber realistisch, so Schieder. Auch die Einnahmenschätzungen, nach denen rund 500 Millionen Euro ins heimische Budget fließen sollen, seien immer eine eher konservative Schätzung. Nach dem aktuellen Vorschlag seien die Einnahmen jedenfalls gesichert. Positiv am Vorschlag sei vor allem die breite Bemessungsgrundlage für die Steuer, die sowohl börsliche als auch außerbörsliche Transaktionen einschließe.

Wichtig ist, dass mit dem Vorschlag durch die Einführung eines Emissionsprinzips Umgehungsmöglichkeiten eingegrenzt werden. Das heißt: Finanzinstitute außerhalb der FTS-Zone müssen ebenfalls eine FTS zahlen, wenn sie Wertpapiere handeln, die ursprünglich von einer in einem teilnehmenden Mitgliedstaat eingetragenen juristischen Person ausgegeben wurden.

"Der jetzige Vorschlag ist ein Durchbruch. Man kann davon ausgehen, dass sich die Gruppe der elf Länder, die die Finanztransaktionssteuer jetzt einführen, in den nächsten Jahren noch vergrößern wird. Österreich nimmt hier eine wichtige Vorreiterrolle ein", so Schieder gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. "Unser stetiger Einsatz für die Finanztransaktionssteuer hat sich ausgezahlt."

Regner/Leichtfried: Kommissionsvorschlag ist gute Basis für weitere Verhandlungen
Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag für eine Finanztransaktionssteuer vorgelegt, die in elf Ländern der Eurozone eingeführt werden soll. "Der Vorschlag der Kommission ist positiv zu bewerten. Sie hat sich weitgehend an ihren Vorstellungen aus dem Jahr 2011 orientiert und den Anwendungsbereich relativ weit gefasst, alle Arten von Finanzinstrumenten unterliegen der Steuer. Besonders erfreulich ist, dass auch Derivate erfasst werden", betont die SPÖ-EU-Abgeordnete Evelyn Regner am 13.02. gegenüber dem Pressedienst der SPÖ. Ein "kleiner Wermutstropfen" sei jedoch die Ausnahme für Währungstransaktionen, das EU-Parlament hätte sich die Einbeziehung dieser Transaktionen gewünscht.

SPÖ-EU-Delegationsleiter Jörg Leichtfried sieht die Finanztransaktionssteuer in elf von 27 EU-Staaten als "wichtigen und richtigen Schritt", macht aber klar: "Es sollten sich in weiteren Schritten mehr EU-Staaten als bisher daran beteiligen. Allen voran Zypern, das nun auf Finanzhilfe seitens der EU hofft. Es ist für mich unverständlich, warum Spekulanten hier nicht auch zur Kasse gebeten werden sollen. Zypern sollte daher nur dann EU-Unterstützung erhalten, wenn das Land ebenfalls die Finanztransaktionssteuer einführt."

Evelyn Regner sagt: "Positiv zu bewerten ist am Vorschlag der EU-Kommission, dass man es der Finanzindustrie deutlich erschwert, die Steuer zu umgehen. Selbst wenn eine an Transaktionen beteiligte Partei den Sitz außerhalb der teilnehmenden elf Mitgliedstaaten hat, wird die Steuer fällig", erläutert Regner. Sie betont, dass die Kommission nun mit Einnahmen von rund 34 Milliarden Euro pro Jahr rechne, und dies, obwohl der Steuersatz bei lediglich 0,01 Prozent bei Derivaten liege, bei 0,1 Prozent bei allen anderen Transaktionen. Regner betont, dass es sich dabei um Mindestsätze handelt, die von den Mitgliedstaaten auch höher angesetzt werden könnten. "Es zeigt sich, dass es höchst an der Zeit ist, den Finanzsektor einen Beitrag leisten zu lassen. Trotz des geringen Steuersatzes können erhebliche Einnahmen erzielt werden, die dafür verwendet werden können, die Auswirkungen der Wirtschaftskrise zu minimieren", bemerkt Regner.

Sie betont, dass die Einführung der Finanztransaktionssteuer ab 1. Jänner 2014 auch ein Erfolg des Europäischen Parlaments, von NGOs und der starken sozialdemokratischen Stimme Österreichs im Rat, Werner Faymann, sei. "Es bleibt nun zu hoffen, dass der Vorschlag der Kommission nicht durch die Verhandlungen im Rat verwässert wird. Wir brauchen eine Steuer, die dafür sorgt, dass Hochrisikospekulationen eingedämmt werden und somit zur Regulierung der Finanzmärkte beiträgt", sagt Regner abschließend.


 

Mölzer: Erlöse müssen in nationale Budgets fließen
Aus Finanztransaktionssteuer darf keine EU-Steuer werden - Nach zähen Verhandlungen über EU-Finanzrahmen dürfen keine faulen Kompromisse geschlossen werden
Wien (fpd) - Es sei positiv, dass die EU-Kommission nun einen Gesetzesvorschlag für die Finanztransaktionssteuer vorlegen will, die im kommenden Jahr in elf EU-Staaten eingeführt werden soll, sagte der freiheitliche Delegationsleiter im Europäischen Parlament, Andreas Mölzer, am 14.02. "In dieser Sache ist schon zu viel Zeit verschwendet worden, die Profiteure von irrwitzigen Spekulationsgeschäften müssen endlich einen angemessenen Solidarbeitrag leisten", betonte Mölzer.

Allerdings müssten die Erlöse aus der Finanztransaktionssteuer auf jeden Fall den beteiligten Staaten und nicht Brüssel zugutekommen, forderte der freiheitliche EU-Mandatar. "Alles andere wäre die Einführung einer EU-Steuer, was strikt abzulehnen ist. Die Steuerhoheit, die ein Kernbereich nationalstaatlicher Souveränität ist, muss bei den Mitgliedstaaten bleiben, denn andernfalls wäre die Schwelle zu einem zentralistischen europäischen Bundesstaat überschritten", erklärte Mölzer.

Dabei wies der freiheitliche Europaabgeordnete darauf hin, dass es zu einem faulen Kompromiss kommen könnte. "Nachdem sich die EU-Kommission mit ihrer Forderung von über einer Billion Euro beim Finanzrahmen für die Jahre 2014 bis 2020 nicht durchsetzen konnte, wird sie nun versuchen, andere Einnahmequellen, etwa einen Teil der Erlöse aus der Finanztransaktionssteuer, zu erschließen. Allfälligen Begehrlichkeiten der Brüsseler Zentrale ist aber ein Riegel vorzuschieben, die Erlöse aus der Finanztransaktionssteuer haben in die Budgets der Mitgliedstaaten zu fließen, die von den Folgen der von der Finanzindustrie ausgelösten Krise in besonders stark betroffen sind", schloss Mölzer.


 

Bucher: Mit Finanztransaktionssteuer Österreichs EU-Beitrag senken
Wien (bzö) - BZÖ-Chef Klubobmann Josef Bucher verlangt, dass die Einnahmen der Finanztransaktionssteuer nicht in Pleitestaaten und maroden Banken verschwinden, sondern dafür genutzt werden, die Beiträge der Nettozahler ins EU-Budget zu verringern. "Die durch das Versagen der Bundesregierung explodierenden Nettozahlungen Österreichs an die EU müssen in dem Ausmaß anteilsmäßig sinken, in dem die EU Zusatzeinnahmen durch die Finanztransaktionssteuer lukriert. Dann macht diese Steuer erst Sinn, wenn die Finanzhaie zahlen und die kleinen Fische freier atmen können", so Bucher.

Der BZÖ-Chef erinnert daran, dass die Idee einer Finanztransaktionssteuer politisch erstmals von Jörg Haider präsentiert worden ist und es in Österreich bereits 2008 einen einstimmigen Beschluss aller Parlamentsparteien für die Einführung einer solchen Spekulantensteuer gegeben hat.


 

 Kogler: Alle Euro-Staaten sollen mittelfristig Finanztransaktionssteuer einführen
Kommissionsvorschlag ist sehr tauglich
Wien (grüne) - "Die österreichische Regierung muss darauf drängen, dass als nächstes alle Euro-Staaten die Finanztransaktionssteuer (FTS) innerhalb der gemeinsamen Zusammenarbeit einführen. So ist nicht einzusehen, dass etwas die Steueroase Zypern sich um ein milliardenschweres Hilfspaket anstellt und zugleich bei der Einführung der FTS nicht dabei ist", betont Werner Kogler, der stv. Klubobmann der Grünen, anlässlich der Präsentation der Kommissionsvorschlägen zur Finanztransaktionssteuer. Kogler erinnert auch daran, dass die Einführung der FTS ein Erfolg der deutschen und österreichischen Grünen ist, die die FTS mittels harter Verhandlungen bei der Änderung des Lissabon-Vertrages (ESM-Verhandlungen) durchgesetzt haben.

Den Kommissionsvorschlag bezeichnet Kogler als "sehr tauglich". Er dürfe aber auf keinen Fall verwässert werden. Die außerbörslichen- und Derivat-Geschäfte müssen jedenfalls erfasst werden, und Umgehungen müssen verhindert werden.


 

Beharrlichkeit hat sich gelohnt
Finanzlobby kann Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit nicht mehr aufhalten
Wien (ögb/ak) - Die Europäische Kommission wird der Öffentlichkeit am 14.02. einen neuen, konkreten Vorschlag zur Einführung der Finanztransaktionssteuer in elf Staaten der EU vorlegen. "Wir haben diese Steuer seit vielen Jahren gefordert, wurden belächelt, sind beharrlich geblieben - und nun wird sie in elf EU-Staaten kommen", sind sich ÖGB-Präsident Erich Foglar und AK Präsident Herbert Tumpel einig. "Das ist ein großer politischer Erfolg, den die Finanzlobby und ihre Helfer nicht mehr verhindern können."

"Die Arbeiterkammer und die Gewerkschaften haben sich auf vielen Ebenen für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer eingesetzt und selbst konkrete Vorschläge gemacht, wie eine solche Steuer ausgestaltet werden kann. Letztendlich war auch unsere gemeinsame Initiative ein wesentlicher Grund für den Meinungsumschwung in der EU geführt. Es war das Bohren harter Bretter, aber es hat sich ausgezahlt", so der AK Präsident. In einer europaweiten Petition 2011 konnten schon in der ersten Woche über 500.000 UnterstützerInnen für die Steuer gefunden werden. Auf der Plattform http://www.financialtransactiontax.eu konnte man jenen Regierungen, die gegen die Einführung waren, 'die gelbe Karte zeigen'.

Österreich hat die Finanztransaktionssteuer von Anfang an forciert und ist eines jener elf EU-Mitgliedsländer, die die Steuer unter dem Titel "verstärkte Zusammenarbeit" einführen wird. "Der Entwurf der Kommission ist durchaus ambitioniert, geht in die richtige Richtung und ist nicht bloße Kosmetik", sagt Foglar. Die Finanztransaktionssteuer werde einen weiten Anwendungsbereich haben, da alle Arten von Finanzinstrumenten erfasst wären, der Kapitalmarkt, Investmentfonds, Hedgefonds und Derivate. "Für uns ist wichtig, dass die Steuer jene betrifft, die bisher viel zu wenig zur Finanzierung der Staatshaushalte beitragen und die die Krise maßgeblich mit verursacht haben", so Foglar. "Die VerbraucherInnen werden mit ihren alltäglichen Finanzgeschäften, wie Versicherungen, Hypothekarkredite und ähnliches, nicht betroffen sein. Die Schreckensszenarien der Finanzlobby, wonach die Steuer die kleinen Leute treffen würde, gehen somit ins Leere."

ÖGB und AK begrüßen am vorliegenden Kommissionsentwurf, dass Umgehungsversuche der Finanzindustrie deutlich erschwert würden: Die Steuer wird fällig, wenn eine an einer Finanztransaktion beteiligte Partei ihren Sitz in einem der elf beteiligten Mitgliedsstaaten hat. Die Kommission rechnet mit Einnahmen von 34 Milliarden Euro pro Jahr, die Einnahmen sollen primär in die nationalen Budgets fließen.

INFO 2009 startete eine europäische Kampagne eine Offensive für einen Kurswechsel bei den globalen Finanzmärkten. ÖGB und AK waren von Anfang an Teil von "EuropäerInnen für eine Finanzmarktreform". Die Kampagne fordert die effektive Regulierung des Finanzsektors und die Einführung einer Finanztransaktionssteuer, damit jene für die Krise zahlen, die sie auch verursacht haben. Ein Schwerpunkt ist auch die Bekämpfung des durch die Auswüchse des Finanzsektors noch weiter verstärkten gesellschaftlichen Ungleichgewichts.


 

Leitl: Österreich und zehn weitere Staaten nehmen Vorreiterrolle in Europa ein
Wirtschaftskammer begrüßt EU-Vorschlag zur Finanztransaktionssteuer - rasche Einigung mit Einführungstermin 1. Jänner 2014 muss nun das Ziel sein
Wien (pwk) - "Österreich nimmt zusammen mit zehn Staaten eine Vorreiterrolle in Europa ein", begrüßt Christoph Leitl, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), den vorgelegten Richtlinienvorschlag der EU-Kommission über die Einführung einer Finanztransaktionssteuer, wie auch von der WKÖ seit längerem eingefordert. "Die Transaktionssteuer trägt dazu bei, die schädliche, kurzfristige Spekulation zu bremsen und ist außerdem ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung der öffentlichen Haushalte." Vorerst sind elf EU-Staaten im Wege der "verstärkten Zusammenarbeit" dabei. "Einige Mitgliedstaaten lehnen die Finanztransaktionssteuer derzeit ab, was aber eine spätere Umsetzung in der gesamten EU nicht ausschließt, im Gegenteil. Ziel muss weiter sein, in der EU so viele Staaten wie möglich für die Finanztransaktionssteuer zu gewinnen und damit Einheit zu demonstrieren, eine der gefährlichsten Bedrohungen - unfaire Spekulation - gemeinsam abwenden zu wollen", betont Leitl. Zudem müsse sich die EU dafür einsetzen, im Rahmen der G20 zu einer globalen Übereinkunft zu gelangen. "Der Schlüssel dazu sind die USA, wobei ich zuversichtlich bin, dass Präsident Obama diesbezüglich nach seiner Wiederwahl mehr Bewegungsfreiheit hat", so Leitl.

Die Kommission legt in ihrem heutigen Vorschlag besonderes Augenmerk auf die Vermeidung von Ausweicheffekten und Umgehungen: "Das ist richtig und wichtig, da die Steuer vorerst nur in einem Teil der EU umgesetzt wird. Klar ist: Die teilnehmenden Finanzplätze dürfen keine Nachteile erleiden. Die draußen bleibenden Länder dürfen nicht profitieren", fordert Leitl. Positiv sei auch, dass die Emission von Wertpapieren und damit die unmittelbare Kapitalaufnahme durch Unternehmen am Finanzmarkt nicht besteuert wird. "Das ist essentiell für unsere Unternehmen, denen keine zusätzlichen Steine bei der Kapitalbeschaffung in den Weg gelegt werden dürfen."

Aus Sicht der WKÖ ist der Kommissionsvorschlag eine sehr gute Grundlage für die weitere Diskussion unter den Mitgliedstaaten, die nun aufgefordert seien, rasch eine definitive Einigung zu finden. " Eine Umsetzung der Spekulationssteuer mit 1. Jänner 2014 ist unser erklärtes Ziel", so der WKÖ-Präsident. Eine baldige Umsetzung sei auch sinnvoll, weil es bereits in einigen Mitgliedstaaten - z.B. Frankreich - nationale Steuern auf Finanztransaktionen gibt: "Das fördert eine Fragmentierung der europäischen Kapitalmärkte, was in einem Binnenmarkt nicht sinnvoll ist."

In Richtung österreichische Innenpolitik betonte Leitl einmal mehr, dass es abgesehen von der Finanztransaktionssteuer keine weiteren Steuererhöhungen oder neue Steuern geben dürfe: "Finanztransaktionssteuer ja, alle anderen Steuern nein."


 

Wiener Börse fordert Befreiung der Market Maker und höhere Besteuerung der außerbörslichen Transaktionen
Wien (boerse) - Die Wiener Börse sieht die Finanztransaktionssteuer (FTT), wie sie der präsentierte Vorschlag der Europäischen Kommission vorsieht, für den Aktienhandel an der Wiener Börse und die heimische Wirtschaft äußerst kritisch. Um die negativen Auswirkungen auf die österreichischen Unternehmen und folglich auf das Wirtschaftswachstum so gering wie möglich zu halten, fordert die Wiener Börse Verbesserungen bei der Ausgestaltung, wie die Befreiung der Market Maker von der FTT, eine doppelt so hohe FTT für alle außerbörslichen Transaktionen sowie die Ausweitung der Finanztransaktionssteuer auf die hoch spekulativen Differenzkontrakte.

"Im öffentlichen Interesse muss sichergestellt sein, dass die Finanztransaktionssteuer, auch als steuerliche Maßnahme, die Transparenz und Stabilität der Finanzmärkte nicht schwächt", meint Birgit Kuras, Mitglied des Vorstandes der Wiener Börse AG. "Es muss noch an einigen Schrauben gedreht werden, um trotz Finanztransaktionssteuer an den Börsen Liquidität sicherzustellen und Volatilitäten sowie ein Ausweichen auf die intransparenten und unregulierten Märkte zu verhindern", betont Michael Buhl, Mitglied des Vorstandes der Wiener Börse AG.

Eine zentrale Rolle für die Sicherstellung der Liquidität und der Vermeidung von zu hoher Volatilität an der Wiener Börse kommt den sogenannten Market Makern zu. Ohne ihrer Bereitschaft jederzeit An- und Verkaufskurse zu stellen, gäbe es keinen funktionierenden Sekundärmarkt. Da die FTT zu einer Verzehnfachung der Handelsgebühren für Market Maker führen würde, ist zu befürchten, dass die Banken das Market Making nicht länger aufrechterhalten. Deshalb fordert die Wiener Börse die derzeit zwölf Market Maker von der Finanztransaktionssteuer zu befreien.

Weiters verlangt die Wiener Börse eine doppelt so hohe Besteuerung der außerbörslichen Transaktionen mit 0,2 % bzw. 0,02 %, da nur eine Verteuerung des außerbörslichen Handels zu der politisch gewünschten Eindämmung des intransparenten und unregulierten außerbörslichen Handels führen würde.

Damit würden auch die hochspekulativen Differenzkontrakte (CFDs) besteuert werden, vorausgesetzt die Politik weitet dem Umfang der FTT auf die CFDs aus, wie es auch die Wiener Börse fordert.

Die Wiener Börse ist eine 100%-Tochter der CEE Stock Exchange Group (CEESEG), die weiters die Börsen Budapest, Laibach und Prag umfasst. Die CEE Stock Exchange Group ist die größte Börsengruppe in der Region. Um die Liquidität der Märkte zu steigern, vereinfacht die CEESEG den Marktzugang und den Handel an den lokalen Handelsplätzen. Die CEESEG-Börsen kooperieren mit 12 Börsen in Zentral- und Osteuropa und werden für dieses einzigartige CEE-Know-how weltweit geschätzt.

 

 

 

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