Handelsordnung vor Verfassungsgericht

 

erstellt am
13. 02. 13
14.00 MEZ

Regierung nicht verhandlungsbereit
Bozen (lpa) - Das Verfahren zur neuen Südtiroler Handelsordnung ist am 12.02. vor dem römischen Verfassungsgerichtshof eröffnet worden. Landesrat Thomas Widmann hat in den vergangenen Wochen auf eine Vertagung hingearbeitet, um eine Einigung auf politischer Ebene zu erreichen. "Mit der Zustimmung zur Vertagung hätte die Regierung ein wichtiges Zeichen setzen können. Aber wieder einmal hat sich gezeigt, dass Rom einen zentralistischen Kurs fährt, der unsere Autonomie untergräbt", so Widmann.

„Ich bin überzeugt davon, dass eine Einigung auf technischer und politischer Ebene möglich gewesen wäre. Deshalb ist die Eröffnung des Verfahrens vor dem Verfassungsgericht nun ein herber Rückschlag für uns", zeigt sich Widmann vom Verhalten der Regierung enttäuscht.

Zum Verfahren vor dem Verfassungsgericht war es gekommen, weil die Regierung die neue Südtiroler Handelsordnung angefochten hatte. Diese war vom Land erlassen worden, um das Liberalisierungsdekret der Regierung abzufedern. Vom Dekret ganz besonders betroffen ist der Südtiroler Handel.

Der Regierung waren zwei Aspekte der neuen Handelsordnung ein Dorn im Auge: einmal die Regelung, die vorsieht, dass der Einzelhandel in Gewerbegebieten mit Ausnahme von sperrigen Gütern in fünf klar definierter Kategorien verboten bleiben sollte und zum anderen die Neuregelung der Öffnungszeiten. In der Handelsordnung ist vorgesehen, dass das Land einen Rahmen vorgibt, innerhalb dessen die Gemeinden die Öffnungszeiten selbst regeln können.

Widmann hatte in den vergangenen Wochen mit den zuständigen Verhandlungspartnern im römischen Wirtschaftsministerium vereinbart, dass das Verfahren vor dem Verfassungsgericht vertagt werden sollte, um den Weg für eine außergerichtliche Einigung ebnen zu können. „Die Zeichen für einen Kompromiss auf Beamtenebene standen nicht schlecht, aber das Ministerratspräsidium hat nicht grünes Licht für die Vertagung gegeben und somit sind die Verhandlungen hinfällig. Für uns steht viel auf dem Spiel, denn es ist möglich, dass unser Gesetz vom Verfassungsgericht verworfen wird", ist Landesrat Widmann besorgt und erbost zugleich.

Besonders im Hinblick auf den Einzelhandel in den Gewerbegebieten will Landesrat Widmann mit allen Mitteln die Südtiroler Regelung verteidigen: „Die Urbanistik ist unsere Zuständigkeit. Fällt dieser Passus vor dem Verfassungsgericht, kommt das wieder einem Verbot Roms gleich, unser Land zu gestalten. Wir haben die Autonomie, um selbst zu entscheiden, wie wir unseren Handel regeln. Damit verknüpft sind ja auch andere Bereiche und mit unseren Normen im Handel schaffen wir es unter anderem auch, verkehrstechnische Probleme zu lösen und unsere Ortszentren so zu gestalten, wie es unseren Bedürfnissen entspricht."

Widmann weist auch darauf hin, dass die neue Handelsordnung europäischen Normen entspreche: „Wir haben ein Gesetz verabschiedet, das im Einklang mit den Grundsätzen des EuGH steht und müssen jetzt unter Umständen zusehen, wie der italienische Verfassungsgerichtshof wegen der nicht vorhandenen Verhandlungsbereitschaft der Regierung dem Zentralismus-Trend Rechnung trägt. Dieses Vorgehen können wir nicht hinnehmen."

 

 

 

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