Konzessionsrichtlinie

 

erstellt am
22. 02. 13
14.00 MEZ

 Schennach: Etappenerfolg beim Wasser
"Daseinsvorsorge und Kommunale Dienstleistungen weiterhin unter Druck" - Bundesrat zeigt EU-Kommission die gelbe Karte
Wien (sk) - "Der Rückzieher des zuständigen EU-Kommissars bezüglich der Wasserversorgung bei der Konzessionsrichtlinie ist ein Etappenerfolg - vor allem des Bundesrates, der bereits vor einem Jahr der Kommission die gelbe Karte zeigte", sagte der stellvertretende EU-Ausschussvorsitzende im Bundesrat, Stefan Schennach, am 22.02. gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Nach Meinung des SPÖ-Bundesrates war dafür auch die Zusammenarbeit von Bundesrat, den Ländern, insbesondere federführend mit Wien, dem Städtebund, der internationalen Vernetzung der Länderkammer sowie zuletzt mit den EU-Abgeordneten und dem Nationalrat zu verdanken.

Die österreichische Länderkammer verabschiedete eine einstimmige Entschließung an die Bundesregierung und übermittelte der Kommission eine deutliche Stellungnahme zu deren Schreiben bezüglich der gelben Karte des Bundesrates. "Es ist ein Etappenerfolg, denn Daseinsvorsorge und kommunale Dienstleistungen stehen weiter unter extremem Liberalisierungsdruck", sagte Schennach. Gemeinsamer politischer Protest und Bürgerwiderstand brachten eine bemerkenswerte politische Kehrtwendung in dieser Frage. Vor allem angesichts der Antwort des zuständigen EU-Kommissars Barnier an den Bundesrat, in dem er Spielraum bei allen anderen Dienstleistungen, jedoch nicht bei der Wasserversorgung zum Ausdruck brachte.

Umso wichtiger sei es, dass bei der Wiener Volksbefragung möglichst viele Wienerinnen und Wiener sich gegen die Privatisierung des Wassers aussprechen und sich damit stellvertretend hinter alle kommunalen Dienstleistungen stellen. "Bereits mit der Nahverkehrsrichtlinie, die der Bundesrat im März behandelt, kommt der nächste Versuch seitens der Kommission, den ständigen Druck der Liberalisierung zu erhöhen", kündigt Schennach auch hier heftigen Widerstand an. "Dort wo es Gebühren gibt, soll es bei Gebühren bleiben und kein Preisdruck herrschen, der immer in eine Erhöhung und Verschlechterung des Service endet", stellt Schennach fest und verweist darauf, dass derzeit 90 Kommunen in Europa bemüht sind, liberalisierte Dienstleistungen zumeist mit hohen Kosten in die kommunale Verantwortung zurückzukaufen.


 

Bucher: Verfassungsgesetz gegen Trinkwasserprivatisierung weiter notwendig!
Wien (bzö) - "Das Zurückrudern von EU-Kommissar Barnier in Sachen Trinkwasserprivatisierung ist ein reiner Beschwichtigungsversuch. Die EU hat die Bürger schon oft belogen, etwa dass wir für Pleitestaaten nicht zahlen und haften müssen und dann ist es ganz anders gekommen und Milliarden an österreichischem Steuergeld sind nach Griechenland geflossen. Es ist zu befürchten, dass es beim Wasser genauso läuft und ein Ausverkauf unseres Trinkwassers an die Konzerne weiter geplant ist", warnte BZÖ-Chef Klubobmann Josef Bucher in einer Reaktion auf die Aussagen des EU- Binnenmarktkommissars, wonach die Wasserversorgung in der öffentlichen Hand bleiben soll.

"Wir brauchen daher in Österreich ein klares Verfassungsgesetz gegen eine Privatisierung zum Schutz des Wassers, andererseits muss die rot-schwarze Bundesregierung endlich diese Privatisierungspläne auf europäischer Ebene abdrehen, denn europäisches Recht ist über nationales Recht zu stellen. Es muss sichergestellt sein, dass wir hierzulande selbst über unser weißes Gold entscheiden können und nicht die internationalen Banken und Konzerne", bekräftigte der BZÖ-Chef.


 

 Grüne beharren weiter auf österreichischem Verfassungsgesetz
Glawischnig/Brunner: Richtiger Ansatz, aber tatsächliche Umsetzung fraglich
Wien (grüne) - "Das Einlenken des EU-Binnenmarktkommissars Barnier im Europäischen Parlament würde helfen, große Teile der Wasserversorgung aus den die Konkurrenz fördernden Vergabebestimmungen der Konzessionsrichtlinie heraus zu nehmen", begrüßt die Grüne Bundessprecherin Eva Glawischnig die Vorschläge des Binnenmarktkommissars Michel Barnier. Allerdings traut sie der Ankündigung nicht ganz. Umweltsprecherin Christiane Brunner begründet die Skepsis: "Es ist noch völlig unklar, wie die konkreten Vorschläge der Kommission dazu aussehen sollen. Wir erwarten uns einen unmissverständlichen schriftlichen Entwurf der Kommission, der dann im Parlamentsplenum in Brüssel breit zu diskutieren ist. Nur dann kann es ein verbindliches Ergebnis geben."

Die Grünen kritisieren zudem, dass andere Elemente der "allgemeinen Daseinsvorsorge" - wie Gesundheit, Bildung, Energieversorgung, öffentlicher Verkehr durch diese eine Ausnahme weiterhin nicht geschützt sind. Glawischnig: "Für die österreichische Bundesregierung ist in den bevorstehenden Verhandlungen auf europäischer Ebene eine Herausnahme der Daseinsvorsorge aus dem Regelungsbereich der EU-Konzessionsrichtlinie anzustreben und sicher zu stellen.

Am Grünen Vorhaben, ein österreichisches Verfassungsgesetz zum Schutz gegen die Wasserprivatisierung zu beschließen, ändert sich durch Barniers Vorschlag nichts. "Die Forderung der Grünen bleibt aufrecht, die Wasserversorgung als Aufgabe öffentlicher Körperschaften in der Verfassung sowie ein Verbot der Privatisierung zu verankern", betont Glawischnig. Das ist die Voraussetzung für die Zustimmung der Grünen.


 

 Tumpel: Proteste zeigen Wirkung
Daseinsvorsorge gehört in die öffentliche Hand
Wien (ak) - "Die Kritik von AK, ÖGB und der europäischen Zivilgesellschaft hat sich gelohnt und endlich erste Früchte getragen. Die Stimmen von über einer Million EU-Bürgerinnen und Bürger werden gehört", so AK Präsident Herbert Tumpel zur Rede des EU-Kommissars Michel Barnier im EU Binnenmarktausschuss, wonach das enge Korsett an Bedingungen in der geplanten Konzessionen-Richtlinie für die öffentliche Erbringung der Wasserversorgung gelockert werden soll. Es liege nun an der Kommission, ihr Wort zu halten und einen entsprechenden Richtlinientext zu formulieren, so der AK Präsident.

"Wir begrüßen, dass das enge Korsett an Bedingungen für die öffentliche Erbringung der Wasserversorgung im Richtlinienvorschlag gelockert werden soll", so der AK Präsident. "Es geht aber nicht nur um das Wasser, sondern auch um andere wesentliche öffentliche Dienstleistungen wie die Müllabfuhr, die Energieversorgung oder die Gesundheitsdienste. All diese Leistungen könnten von der Richtlinie betroffen sein und so einem Privatisierungsdruck ausgesetzt werden. In seiner derzeitigen Form lehnen wir den Vorschlag deshalb ab. Die Daseinsvorsorge gehört in die öffentliche Hand."

Die AK begrüßt, dass EU-Kommissar Barnier erkannt hat, dass die engen Bestimmungen reale Probleme für die Kommunen und Gemeinden bedeuten und dass er in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Stadtwerke, die neben dem Wasserbereich auch andere Bereiche wie Energie abdecken, genannt hat. Der Richtlinienvorschlag soll deshalb da-hingehend geändert werden, dass nicht 80 Prozent des Umsatzes der Stadtwerke für den Auftraggeber erbracht werden müssen, um von der Ausschreibungspflicht befreit zu sein, sondern 80 Prozent der im Wasserbereich erbrachten Dienstleistungen. Andere Dienstleistungen und Erbringungsformen sind dadurch aber auch weiterhin von den strengen Kriterien betroffen. Auch bei der Zusammenarbeit mehrerer Gemeinden führt die Richtlinie zu Problemen, auch das muss in den kommenden Verhandlungen diskutiert und geändert werden.

Die Mehrheit der EU-Abgeordneten möchte nun trotz der weitreichenden Kritik die Verhandlungen zur Konzessionsrichtlinie frühzeitig abschließen. Durch eine Einigung im Trilog soll eine längere Diskussion über die Dienstleistungskonzessionen vermieden werden. "Es ist wichtig, den Richtlinienvorschlag und seine Auswirkungen auf die öffentlichen Dienstleistungen genau zu prüfen. Alleine die europäische Bürgerinitiative zeigt, dass die EU-Bürgerinnen und Bürger eine Privatisierung ihrer Wasserversorgung strikt ablehnen. Diese Bedenken müssen ernst genommen werden", so Tumpel.

Als bedauerlich erachtet die AK die Bemerkungen Barniers im Hinblick auf die Bürgerinitiative. Er hatte erklärt, er könne nicht akzeptieren, "dass die Wasserversorgung aus den Regeln des Binnenmarktes herausgenommen wird", der Binnenmarkt würde europaweit die Wasserqualität für die VerbraucherInnen sichern. Dem widerspricht die AK, denn die Konzessionen-Richtlinie enthält keinerlei Bestimmungen zur Qualität des Wassers, die vielmehr bereits jetzt in der EU-Wasserrahmen- und der EU-Trinkwasser-Richtlinie geregelt wird.

 

 

 

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