Tiroler Landtag: XV. Legislaturperiode geht zu Ende

 

erstellt am
22. 02. 13
14.00 MEZ

Landtagspräsident van Staa zieht positive Bilanz
Innsbruck (lk) - Die XV. Legislaturperiode des Tiroler Landtages neigt sich ihrem Ende zu. Bereits Ende Jänner 2013 hat der Landtag seine Auflösung beschlossen, nach der Sondersitzung zum Thema Agrargemeinschaften am 21.02. wird der Tiroler Landtag noch einmal am 13. und 14. März 2013 zu seiner voraussichtlich letzten Sitzung zusammentreffen.

Landtagspräsident Herwig van Staa zog am 22.02. im Rahmen einer Pressekonferenz eine persönliche Bilanz. Die Änderung seines Aufgabenbereiches vom Landeshauptmann zum Landtagspräsidenten vor nunmehr knapp 5 Jahren bedeutete für ihn zunächst eine Umstellung seines Rollenverständnisses als Politiker: „Ich habe mich von Anfang an darum bemüht, ein Höchstmaß an Objektivität bei der Sitzungsführung zu wahren. Durch die enge Einbindung aller Fraktionen im Klubobleuterat ist mir das auch gut gelungen“, so LTP van Staa. Die ausgebliebene Kritik seitens aller im Landtag vertretenen Klubs spreche für ihn.

Durch die Vielzahl an politischen Gruppierungen, die während dieser Legislaturperiode mit Sitz und Stimme im Landtag vertreten waren, und die erstarkte Opposition hat sich der politische Alltag im Landtag stark gewandelt. So wurden im Vergleich zur letzten Legislaturperiode mehr als doppelt so viele Anträge eingebracht und auch die Anzahl der schriftlichen Anfragen hat sich deutlich erhöht. „Ohne den Inhalt oder die Qualität der einzelnen Anträge zu kommentieren denke ich, dass es hier zu einer Verlebendigung des Landtages gekommen ist“, zieht van Staa Bilanz. „Auch wenn, wie zuletzt im Sonderlandtag zur Agrarfrage, der Ton oftmals rauer wird und die Gesprächsdisziplin der Abgeordneten nachlässt, so war es mir immer wichtig, konsequent in der Vorsitzführung zu bleiben und alle gleich zu behandeln.“

Ein weiteres Ziel van Staa’s war es auch, die Bewusstseinsbildung für die Wichtigkeit des Landtages im Rahmen des österreichischen Föderalismus zu stärken. „Föderalismus ohne Gesetzgebungsbefugnis ist kein Föderalismus“, so der Präsident wörtlich. In einer Auswahl der wichtigsten Landesgesetze, die in dieser Periode beschlossen worden sind, hob er unter anderem das Tiroler EVTZ-Gesetz, das Tiroler Parteienfinanzierungs- und Klubförderungsgesetz, die Änderung der Tiroler Landesordnung mit der Einführung einer Landesverwaltungsgerichtsbarkeit und das neue Gesetz über den Tiroler Landesrechnungshof hervor.

 

 

 

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