Verbesserungen im Wettbewerbs- und Kartellrecht

 

erstellt am
01. 03. 13
14.00 MEZ

Wien (bmj) - Auf Basis einer Initiative des Justizministeriums und des Wirtschafts- ministeriums tritt mit 1. März 2013 das Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2012 in Kraft, das viele Verbesserungen mit sich bringt: Die Novellierung des Wettbewerbsgesetzes stärkt insbesondere die weisungsfreie Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), die Änderungen im Kartellgesetz sorgen für eine bessere Aufsicht über marktbeherrschende Unternehmen und mehr Transparenz bei Kartellverfahren.

Stärkung der Bundeswettbewerbsbehörde
Die Änderungen im Wettbewerbsgesetz stärken die Befugnisse der BWB: Auskunftsverlangen gegenüber Unternehmen können nunmehr schneller (mit Bescheid) durchgesetzt werden; Auskunftsverweigerung oder falsche, irreführende oder unvollständige Auskünfte bilden eine Verwaltungsübertretung. Die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden wird verbessert und die Kronzeugenregelung an den Standard der europäischen Wettbewerbsbehörden angepasst. Darüber hinaus werden die Rechte der BWB bei Hausdurchsuchungen ausgeweitet.

Mehr Transparenz bei Kartellverfahren
Durch die Änderungen im Kartellgesetz wird die Aufsicht über marktbeherrschende Unternehmen gestärkt und die Ausnahme für Bagatellkartelle den EU-rechtlichen Vorbildern angepasst, sodass schwerwiegende Verstöße jedenfalls dem Kartellverbot unterliegen.
Um mehr Transparenz für Konsumenten und Unternehmen zu schaffen, werden die Entscheidungen des Kartellgerichts künftig von Amts wegen in der Ediktsdatei veröffentlicht.
Zusätzlich wird auch der Ersatz von Schäden aus Verstößen gegen das Kartellgesetz erleichtert.

 

 

 

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