Pensionistenabsetzbetrag: Änderung beschlossen

 

erstellt am
28. 02. 13
14.00 MEZ

Neue Einschleifregelung bei Pensionistenabsetzbetrag führt zu mehr Nachhaltigkeit im Steuersystem
Fekter/Hundstorfer/Schieder: Verluste durch Wegfall des erhöhten Pensionistenabsetzbetrags werden abgefedert
Wien (bmf/bmask) - "Die neue Einschleifregelung beim erhöhten Pensionistenabsetzbetrag führt zu mehr Nachhaltigkeit im Steuersystem", betonen Finanzministerin Maria Fekter, Sozialminister Rudolf Hundstorfer und Staatssekretär Andreas Schieder anlässlich der Abänderung des Einkommensteuergesetzes, das auch den Pensionistenabsetzbetrag (PAB) regelt und am 27.02. im Nationalrat beschlossen wurde.

Bislang konnte man den erhöhten PAB nur bis zu einer Höhe von 1.750 Euro Monatsbruttopension lukrieren; wer auch nur um einen Euro darüber lag, fiel auf den normalen PAB in der Höhe von 253 Euro zurück. Mit der neuen Regelung wird dieser erhöhte Absetzbetrag bis zu einer Bruttopensionshöhe von 2.200 Euro ausgeschliffen.

"Wer eine Pension knapp unter 1.750 Euro bezogen hatte und dann durch die Pensionsanpassung im nächsten Jahr knapp darüber zu liegen kam, der oder die hatte dann zwar eine höhere Bruttopension, aber unterm Strich netto weniger, weil ihm oder ihr rund 40 Euro im Monat oder rund 500 Euro im Jahr durch den Wegfall des erhöhten Absetzbetrags fehlten. Das ist zu abrupt, das haben wir nun ausgebessert", unterstrichen Fekter, Hundstorfer und Schieder.

Die drei Regierungsmitglieder nannten ein Beispiel: "Wer bisher 1.750 Euro brutto Pension im Monat hatte, bekam netto 1.455 Euro raus. Wer 1.760 Euro bekam, kam aber nur auf eine Nettopension von 1.418 Euro. Mit der neuen Einschleifregelung wird man für 1.760 Euro brutto eine Nettopension in der Höhe von 1.449 Euro erhalten - um 31 Euro mehr. Bei 1.790 Euro brutto sind es dann 1.464 Euro netto, anstatt 1.435 Euro nach alter Regelung. Bei einer Bruttopension in der Höhe von 2.200 Euro schließt sich die Einschleifung."

"In Summe wird diese Einschleifregelung einen Steuerentfall in der Höhe von 10 Millionen Euro nach sich ziehen", schlossen Fekter, Hundstorfer und Schieder.


 

Blecha: Parlament erfüllt Forderung des Pensionistenverbandes
Netto-Pensionskürzungen werden rückwirkend aufgehoben!
Wien (pvö) - Soeben hat der Österreichische Nationalrat eine wichtige Forderung des Pensionistenverband Österreichs (PVÖ), der stärksten Seniorenvereinigung, erfüllt und weitere Verbesserungen beim "Erhöhten Pensionistenabsetzbetrag", dem früheren Alleinverdiener-Absetzbetrag, beschlossen. Pensionistenverbands-Präsident Karl Blecha: "Ein Riesen-Erfolg, das bedeutet für viele betroffene Pensionisten bis zu 500 Euro mehr Pension im Jahr!"

Blecha ruft in Erinnerung: "Der Pensionistenverband hat gemeinsam mit den anderen Pensionistenorganisationen im Jahr 2011 leidenschaftlich gegen die unsoziale Streichung des Alleinverdiener-Absetzbetrages für Pensionisten gekämpft und 2012 seine Wiedereinführung (in Form des "Erhöhten Pensionistenabsetzbetrages") für Pensionen bis 1.750 Euro brutto erreichen können."

Im Zuge der Pensionsverhandlungen im vergangenen Dezember hat Pensionistenverbands-Präsident Karl Blecha die Regierungsspitze auf das Problem aufmerksam gemacht, dass einige tausend Pensionisten-Ehepaare mit einer Nettopensionskürzung rechnen müssen, weil sie durch die Pensionsanpassung über den fixen Grenzbetrag für die Inanspruchnahme des Erhöhten Pensionistenabsetzbetrag kommen und dieser dann wegfällt. "Wir haben vor Nettokürzungen gewarnt und mit aller Deutlichkeit eine Reparatur gefordert. Bundeskanzler, Vizekanzler und Sozialminister zeigten sich einer Problemlösung positiv aufgeschlossen", berichtet Blecha. "Leider ging dann fast drei Monate nichts weiter", so Blecha, der dann den Druck erhöhte. Denn: Im Jänner mussten die Betroffenen überrascht und erbost bei der Zusendung ihres Informationsblattes über die neue Pensionshöhe für das Jahr 2013 feststellen, dass ihre Pension - trotz Anpassung von 1,8 Prozent plus - netto ein Minus ergibt. Blecha: "Die Telefone liefen heiß, unfreundliche E-mails, Briefe und Faxe folgten", berichtet der PVÖ-Präsident über die Reaktionen der von einer Nettokürzung betroffenen Pensionisten.

Derzeit starre Grenze bei 1.750 Euro Monatsbrutto-Pension
Derzeit sind Pensionisten-Paare, die von EINER Brutto-Pension bis zu einer Höhe von 1.750 Euro monatlich leben, für den Erhöhten Pensionisten-Absetzbetrag anspruchsberechtigt. Aber: Erhielt jemand beispielsweise im Jahr 2012 brutto 1.720 Euro Pension, so wurde seine Pension im Jahr 2013 um 1,8 Prozent auf 1.750,96 Euro brutto erhöht. Sie liegt also um 96 Cent über dem Grenzwert und der Erhöhte Absetzbetrag geht zur Gänze verloren! Blecha forderte eine ausschleifende Regelung, damit es nicht zu derartigen Härtefällen mit einem Totalwegfall des Absetzbetrages kommt, bloß weil die Pension einige Cent über dem starren Grenzwert liegt.

Neu und rpückwirkend: Volle Absetzbarkeit bis 1.750 Euro, ab dann bis 2.200 Euro ausschleifend
Die neue Regelung sieht vor, dass es keine starre Grenze mehr gibt, sondern eine ausschleifende. Der Erhöhte Pensionistenabsetzbetrag beträgt 764 Euro im Jahr. Bis zu einer Monatsbruttopension von 1.750 Euro wirkt er voll, ab dieser Höhe bis max. 2.200 Euro wird er auf null ausgeschliffen.

Pensionistenverbands-Präsident Blecha: "Das Gute daran ist, dass auch unsere Forderung nach einer rückwirkenden Lösung erreicht wurde. Das heißt, dass alle, die mit Jänner den Erhöhten Pensionistenabsetzbetrag verloren haben, ihn auch tatsächlich wieder zurückbekommen!" freut sich Blecha über den großen Erfolg für Pensionisten-Paare. "Und vor allem: der Kreis der Anspruchsberechtigten wird auch größer!", so Blecha erfreut. "Ich danke Sozialminister Hundstorfer, Finanzministerin Fekter und Finanzstaatssekretär Andreas Schieder, die diese positive Lösung vorbereitet haben", so Blecha abschließend.


 

Aubauer: Seniorenbund setzt sich durch
Rückwirkend per 1. Jänner kriegen zehntausende Alleinverdiener-Senioren mehr Geld ins Börserl – Spindelegger und Fekter halten ihr den Senioren gegebene Wort und weiten Bezieherkreis deutlich aus!
Wien (sb) - Zu den im Nationalrat angenommenen Änderungen des "besonderen Pensionistenabsetzbetrages" (sog. AVAB für Pensionisten), hält Mag. Gertrude Aubauer, ÖVP-Seniorensprecherin und Bundesobmann-Stellvertreterin im Österreichischen Seniorenbund fest: "Mit den heute beschlossenen Änderungen erhalten rückwirkend per 1. Jänner zehntausende weitere Pensionsbezieher ihren ehemaligen Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) durch den 'besonderen Pensionistenabsetzbetrag' zumindest zum Teil zurück. Die bisherige Grenze lag bei einer Brutto-Monatspension von rund 1.750,- - überschritt man diese Grenze um nur einen einzigen Euro, verlor man den ganzen Absetzbetrag. Genau das haben wir heute geändert: Rückwirkend per 1. Jänner 2013 werden auch Alleinverdiener-Pensionen mit einer Brutto-Monatspension von rund 2.200,- Euro zumindest einen Teil des Absetzbetrages erhalten - dieser wird nämlich künftig zwischen 1.750,- und 2.200,- linear ausgeschliffen. Insgesamt haben damit zehntausende Alleinverdiener-Senioren künftig mehr Geld im Börserl. Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger und Finanzministerin Dr. Maria Fekter haben damit eingehalten, was sie im Rahmen der Pensionsverhandlungen im vergangenen Herbst den Seniorinnen und Senioren versprochen hatten!"

"Alle Betroffenen, die im Vorjahr keinen 'besonderen Pensionistenabsetzbetrag' nutzen konnten, müssen jetzt nach Inkrafttreten des Gesetzes einen entsprechenden Antrag stellen. Wer den Absetzbetrag 2012 bezog, ihn jedoch aufgrund der Teuerungsabgeltung per Jänner 2013 verloren hat, soll automatisch 'aufgerollt' werden - diese Arbeit wird lt. Gesetz bis September 2013 abgeschlossen sein", betont die Seniorenvertreterin zu den wichtigen praktischen Details der Regelung.

"Ausdrücklich hinweisen will ich noch darauf, dass schon im Vorjahr eine weitere Verbesserung für alle Alleinverdiener-Pensionisten - unabhängig vom Monatseinkommen - im Nationalrat beschlossen wurde: Ab dem Steuerjahr 2011 erhalten diese Pensionisten wieder die deutlich besseren Absetzmöglichkeiten im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung. Das heißt für alle Betroffenen: Ran an die Formulare zur Arbeitnehmerveranlagung (sog Steuererklärung)! Holen Sie sich Ihre zu viel bezahlten Steuern zurück", wendet sich Aubauer an die mehr als Hunderttausend insgesamt Betroffenen und betont dazu abschließend: "Die Landesorganisationen des Seniorenbundes stehen als unsere erfolgreichen Serviceorganisationen dabei mit Rat und Tat zur Hilfe!"

 

 

 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament vertretenen Parteien –
sofern (bis zum frühen Nachmittag) vorhanden! Die Reihenfolge der Beiträge richtet
sich in der Regel nach deren Mandatsstärke im Parlament bzw. nach der Hierarchie der
Personen. Die Redaktion

Die Verantwortung der Inhalte liegt bei den Aussendern. Die Redaktion.

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin
"Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl
finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at