Ministerrat beschließt Direktauszahlung der Familienbeihilfe

 

erstellt am
26. 02. 13
14.00 MEZ

Mitterlehner: Reform ermöglicht mehr Eigenverantwortung und Selbstständigkeit
Studenten und andere Volljährige in Ausbildung können sich Familienbeihilfe ab September direkt auszahlen lassen
Wien (bmwfj) - Durch eine Initiative von Familien- und Jugendminister Reinhold Mitterlehner können sich Volljährige in Ausbildung die Familienbeihilfe in Zukunft direkt auf ihr Konto auszahlen lassen. Die entsprechende Novelle des Familienlastenausgleichsgesetzes hat der Ministerrat auf Antrag Mitterlehners am 26.02. beschlossen. "Damit können wir junge Österreicher auf Wunsch direkt unterstützen und wollen ihre Eigenverantwortung und Selbstständigkeit fördern. Gleichzeitig entsprechen wir damit einem langjährigen Wunsch von Studenten, da eine Direktauszahlung für sie der einfachste Weg zur Familienbeihilfe ist", betont Mitterlehner. In der Praxis soll die Direktauszahlung ab dem 1. September 2013 möglich sein.

Derzeit wird die Familienbeihilfe für die rund 1,8 Millionen in Österreich lebenden Kinder im Regelfall von den Eltern bezogen. In Zukunft können die rund 270.000 Volljährigen in Ausbildung eine Direktauszahlung beantragen. Darunter fallen insbesondere Studenten an Universitäten und Fachhochschulen sowie Teilnehmer eines Kollegs oder Lehrlinge, die eine Berufsreifeprüfung absolvieren (Lehre mit Matura). Eine Sonderlösung gibt es für 17-jährige Lehrlinge, für die die Eltern eine Direktauszahlung der Familienbeihilfe beantragen können.

Aktuell erhalten 18-Jährige 130,90 Euro an Familienbeihilfe pro Monat, ab dem 19. Lebensjahr sind es 152,70 Euro. Dazu kommt noch die Geschwisterstaffel, die im Fall einer Direktauszahlung nicht als Gesamtsumme an die Eltern, sondern aufgeteilt auf die einzelnen Geschwister ausgezahlt werden wird. Zum Bespiel beträgt die Geschwisterstaffel bei zwei Kindern derzeit insgesamt 12,8 Euro pro Monat, somit bei der Direktauszahlung für jedes Kind 6,4 Euro. Anspruch auf diese Leistungen besteht im Fall einer Ausbildung bis zum 24. Lebensjahr, in Ausnahmefällen bis zum 25. Lebensjahr.

Unbürokratischer Weg zur Direktauszahlung
Wer sich die Familienbeihilfe ab dem 1. September direkt auszahlen lassen will, muss lediglich einen Überweisungsantrag beim zuständigen Finanzamt stellen. Voraussetzung ist aber eine Zustimmung der Eltern bzw. Anspruchsberechtigten, um eventuelle Probleme für Familien beim Unterhaltsrecht oder im Steuerrecht zu vermeiden.


 

 Hundstorfer: Verbesserung für Junge erreicht
Ab September kann dann die Familienbeihilfe direkt an Volljährige in Ausbildung aufs Konto überwiesen werden…
Wien (bmask) - "Mit der heute im Ministerrat beschlossenen Gesetzesvorschlag des Familienministers Mitterlehner - die Familienbeihilfe an Volljährige direkt auszuzahlen - kann für rund 270.000 betroffene jungen Menschen eine klare Verbesserung erreicht werden", unterstrich Sozialminister Rudolf Hundstorfer nach dem Ministerrat.

Ab September kann dann die Familienbeihilfe direkt an Volljährige in Ausbildung aufs Konto überwiesen werden, soferne die bezugsberechtigten Elternteile zustimmen. Besonders erfreut zeigt sich Hundstorfer darüber, dass nicht nur Studenten an den Universitäten und Fachhochschulen davon profitieren, sondern auch Lehrlinge die eine Berufsreifeprüfung absolvieren (Lehre mit Matura). Außerdem wurde eine Sonderlösung für 17-jährige Lehrlinge gefunden, die ebenfalls die Familienbeihilfe direkt beziehen können, wenn die Eltern die Direktauszahlung beantragen.

 

 

 

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