Reform der GmbH

 

erstellt am
22. 03. 13
14.00 MEZ

 Karl & Mitterlehner: Reform der GmbH erleichtert Unternehmensgründungen und stärkt Wachstum
Wirtschaftsminister Mitterlehner und Justizministerin Karl präsentieren gemeinsam Reform der GmbH - Mindeststammkapital sinkt auf 10.000 Euro
Wien (övp-pk) - Die Gesellschaftsform der GmbH wird reformiert. Um Jungunternehmer gezielt zu unterstützen und die österreichische GmbH international wettbewerbsfähiger zu machen, erarbeitete Justizministerin Beatrix Karl in enger Abstimmung mit Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner einen Reformentwurf zur GmbH-NEU. Zum Start der vierwöchigen Begutachtungszeit präsentierten die beiden Regierungsmitglieder am 22.03. die geplanten Neuerungen bei einer Pressekonferenz.

"Eine starke Wirtschaft ist der Motor für Österreichs Wohlstand. Mit der GmbH-NEU erleichtern wir Jungunternehmern den Zugang zu dieser Gesellschaftsform. Gleichzeitig garantieren wir mit den strengen rechtlichen Rahmenbedingungen dieser bewährten Gesellschaftsform die Seriosität der österreichischen GmbH" so Karl heute über die Vorteile der GmbH-NEU.

"Die GmbH-NEU wertet den Wirtschaftsstandort Österreich auf und unterstützt vor allem innovative Jungunternehmer bei der Finanzierung ihrer Geschäftsmodelle", sagte Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner. "Die deutliche Senkung des Mindeststammkapitals auf 10.000 Euro macht den Sprung in die Selbstständigkeit attraktiver, erleichtert die rasche Umsetzung kreativer Geschäftsmodelle und verhindert damit auch Abwanderungen ins günstigere Ausland. Kreative Ideen sollen nicht an unnötig hohen Eintrittshürden scheitern", so Mitterlehner, der bei der Pressekonferenz auch die Beseitigung von Wettbewerbsnachteilen betonte. Ein internationaler Vergleich zeigt, dass das bisherige Mindeststammkapital von 35.000 Euro zu hoch bemessen ist, weil Österreich damit an der EU-Spitze liegt. Der EU-Schnitt liegt hingegen bei ca. 8.000 Euro.

Die Eckpunkte der Reform: das Mindeststammkapital für Unternehmensgründungen wird von 35.000 auf 10.000 Euro gesenkt. Damit verbunden ist auch ein Absinken der Mindestkörperschaftsteuer von 1.750 auf 500 Euro pro Jahr. Die Notar- und Rechtsanwaltskosten, die bei Gründung einer GmbH anfallen, werden um zumindest 50 Prozent sinken. Zusätzlich entfällt die Veröffentlichungspflicht in der Wiener Zeitung. Aufgrund der deutlichen Kostensenkungen werden rund 1.000 zusätzliche GmbH-Gründungen pro Jahr durch die Reform erwartet.

Die Seriosität der Gesellschaftsform GmbH bleibt erhalten. Weiterhin ist eine Eintragung ins Firmenbuch und die Veröffentlichung des Jahresabschlusses sowie die Einbindung eines Notars bei der Gründung gesetzlich vorgeschrieben. "Die Bonität eines Unternehmens ist entscheidend und die wird in der Praxis nicht mit dem Stammkapital verbunden, sondern mit einem guten Business-Konzept", sagte Mitterlehner.

Der Begutachtungsentwurf samt Vorblatt und Erläuterungen ist auf http://www.bmj.gv.at nachzulesen. Die GmbH-NEU soll am 1. Juli 2013 in Kraft treten.


 

Leitl: Die Attraktivität der österreichischen GmbH wird gestärkt
Entwurf schafft ein modernes Gesellschaftsrecht und hilft Unternehmen durch Reduzierung von Gründungskosten und administrative Vereinfachungen
Wien (pwk) - "Die Erleichterung der Gründung und des Betriebes einer GmbH in Österreich sind mir seit Jahren ein wichtiges Anliegen. Mit dem vorliegenden Entwurf werden wesentliche Forderungen der Wirtschaft im Bereich des Gesellschaftsrechtes umgesetzt", begrüßt Christoph Leitl, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), den nunmehr vorliegenden Entwurf einer GmbH-Gesetz-Novelle. "Die Senkung des Mindeststammkapitals auf 10.000 Euro ist eine sinnvolle und wesentliche Erleichterung insbesondere für Unternehmensgründer. Gleichzeitig wird damit aber auch eine erforderliche Seriositätsschwelle beibehalten, weil Unternehmer dadurch veranlasst werden, eigenes Kapital im Unternehmen einzusetzen. Leichtfertige oder unüberlegte Gründungen können dadurch verhindert werden."

Durch die Reduzierung der am Stammkapital anknüpfenden Gründungskosten und der Abschaffung der Gründungsveröffentlichung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung bei Neugründungen wird der administrative und finanzielle Aufwand gesenkt. Für besonders einfache Gründungen können darüber hinaus weitere Begünstigungen in Frage kommen. Die geplante Stärkung des Gläubigerschutzes im Insolvenzrecht trägt zudem dazu bei, auch bei den Geschäftspartnern und Gläubigern der neuen GmbH für mehr Vertrauen zu sorgen.

Die Reform ist die passende Antwort auf den internationalen Wettbewerb, da beispielsweise Großbritannien und vor allem Deutschland Gesellschaftsgründungen praktisch ohne Stammkapital zulassen. "Studien belegen, dass Österreich bei Gründungen nicht gerade zu den Besten gehört. Die Kosten sind vergleichsweise hoch und eine Gründung dauert noch immer zu lange. Durch die vorgeschlagene Reform schaffen wir ein auch im internationalen Vergleich modernes Gesellschaftsrecht. Österreich wird in den internationalen Standort-Rankings Platz gut machen können und vom Nachzügler in die europäische Normalität aufrücken", so Leitl.

Die GmbH-Reform sei darüber hinaus ein wichtiges Instrument, um den zuletzt rückläufigen Gründungszahlen bei der österreichischen GmbH zu begegnen. "Durch die vorgeschlagene Reform erwarten wir hier eine klare Trendumkehr. Es wird in Zukunft einfacher und günstiger, diese moderne und attraktive Unternehmensform zu gründen", betont Leitl.

Der WKÖ-Präsident dankt abschließend dem Bundeskanzleramt für das "wichtige Signal in Bezug auf die verringerten Veröffentlichungspflichten in der Wiener Zeitung", den Anwälten und Notaren, "weil sie anstatt auf alte Gebühren auf neue und innovative Dienstleistungen setzen" und der Finanzministerin, "die nur scheinbar niedrigere Einnahmen erhalten wird". Wegen der zu erwartenden Steigerungen bei den GmbH-Gründungen werde letztlich mehr Geld in die Staatskassen fließen, so Leitl.


 

Kosten stehen in keinem Verhältnis zum Ertrag
KöSt-Ausfall bei 50 Mio. Euro im Jahr - Regeln für bestehende GmbH unklar
Wien (ak) - Die GmbH-Reform soll laut Justizministerin Beatrix Karl und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner vor allem Neugründungen fördern. Die AK kritisiert an den Vorschlägen zweierlei: Zum einen kostet dieses Vorhaben Millionen, konkret geht es um den Ausfall bei der Körperschaftssteuer - die letzten der AK bekannten Schätzungen beliefen sich um die 50 Millionen Euro. Aus AK-Sicht wieder ein Entfall von Gewinnsteuern, der auf der Seite der ArbeitnehmerInnen keine Entsprechung findet.

Darüber hinaus geht aus den präsentierten Vorschlägen nicht hervor, ob bereits bestehende GmbHs das geltende Mindeststammkapital in Höhe von 35.000 Euro reduzieren und auf die neue Variante umsteigen können. Damit würde die Absicht des Gesetzgebers verfehlt. Notwendig wäre eine gesetzliche Regelung, wonach das Mindeststammkapital in Höhe von 10.000 Euro nur für Neugründungen gilt.

Der Entfall bei der Körperschaftssteuer von 50 Millionen Euro ergibt sich durch die Reduktion der Mindestkörperschaftssteuer, weil diese an das Mindestkapital anknüpft. Die Mindestkörperschaftssteuer beträgt fünf Prozent des gesetzlichen Mindestkapitals. Eine Senkung des Mindeststammkapitals auf 10.000 Euro bedeutet, dass zwei Drittel des derzeitigen Aufkommens aus der Mindestkörperschaftssteuer verlorengehen. Die AK wertet dies als erneuten Schub in Richtung weniger Gewinnsteuern, während zunehmend Lasten auf die ArbeitnehmerInnen überwälzt werden.

Darüber hinaus ist aber das Haftungskapital von derzeit 35.000 Euro ein wichtiger Verlustpuffer. Eine Herabsetzung des Haftungskapitals um mehr als zwei Drittel führt zu einer massiven Verlagerung des Unternehmensrisikos in Richtung Gläubiger. Zu diesen Gläubigern gehören die Beschäftigten genauso wie andere Unternehmen aber auch die öffentliche Hand, wie die Sozialversicherung und der Bund (Finanzämter). Sie würden verstärkt auf Forderungen gegen Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sitzen bleiben.

Die AK fordert:

  • Gegenfinanzierungsmaßnahmen für den geschätzten Ausfall.
  • Geringeres Mindeststammkapital nur bei Neugründungen. Keine Herabsetzung des Mindeststammkapitals bei bestehenden GmbHs.
  • Eine Evaluierung nach zwei Jahren, ob die erwarteten Effekte (z. B. mehr Firmengründungen) tatsächlich eingetreten sind.


Generell: Analog zur deutschen Regelung soll es in Österreich eine gesetzliche Bestimmung geben, dass ein Teil der erwirtschafteten Gewinne nicht ausgeschüttet werden darf, bis das Stammkapital von 35.000 Euro erreicht wird.


 

 Neumayer: GmbH-light stärkt Wirtschaftsstandort
Erleichterung für Unternehmensgründungen gerade in wirtschaftlich volatilen Zeiten wichtig - Missbrauch verhindert
Wien (pdi) - "Das Modell der GmbH-light leistet einen Beitrag zur Erleichterung von Unternehmensgründungen und erhöht damit die wirtschaftliche Dynamik des Standortes Österreich, gerade in wirtschaftlich volatilen Zeiten", so der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV) Mag. Christoph Neumayer, anlässlich der Präsentation des neuen Modells am 22.03. Das Vorhaben, das geltende GmbH-Recht zu reformieren und zu modernisieren sei angesichts der Bedeutung dieser Rechtsform für die österreichische Wirtschaftsstruktur richtig und wichtig.

Insbesondere die Herabsetzung des Mindeststammkapitals auf 10.000 Euro soll die gewünschten wirtschaftspolitischen Impulse liefern und Wertschöpfung sowie Steuereinnahmen generieren. "Bei aller Euphorie muss aber sichergestellt werden, dass Missbrauch weitestgehend verhindert wird", betonte Neumayer. Internationale Rankings würden aufzeigen, dass der Standort Österreich zunehmend auf dem Prüfstand stehe.

"Ohne substanzielle standortpolitische Offensiven drohen im internationalen Vergleich Stagnation und Rückfall. Gerade angesichts des harten Wettbewerbs und der fordernden wirtschaftlichen Situation muss die Standortpolitik klaren Vorrang haben. Deshalb müssen wir mit einem Mix aus Maßnahmen sicherstellen, dass jede gute Idee aus Österreich auch in Österreich umgesetzt werden kann. Anderenfalls gehen uns die entsprechenden Arbeitsplätze und Wertschöpfung verloren", so Neumayer


 

Österreichs Notare unterstützen raschere und kostengünstigere Unternehmensgründungen
Wien (notariatskammer) - Die auf Initiative der Wirtschaftskammer vorgelegte Änderung des GmbH-Gesetzes schafft die Möglichkeit zu einfacheren, schnelleren und kostengünstigeren Unternehmensgründungen. Das Österreichische Notariat fordert Transparenz im Rechtsverkehr wie in Deutschland und wird die Initiative mit einem "Gründer Beratungs- und Leistungspaket" unterstützen.

Mit heutigem Tag geht der Entwurf zur Änderung des GmbH-Gesetzes in die Begutachtung. Kernelement dieser Änderung ist die Herabsetzung des Mindest-Stammkapitals von derzeit Euro 35.000,-- auf Euro 10.000,--. Das Österreichische Notariat unterstützt diese Initiative zur Förderung von Unternehmensgründungen und wird im Stellungnahmeverfahren vor allem auf die Notwendigkeit der Transparenz im Rechtsverkehr hinweisen, denn es ist für die sehr angesehene Rechtsform der GmbH wichtig, dass das Vertrauen in diese Kapitalgesellschaft aufrecht bleibt. Ebenso wichtig wird der Aufbau von Haftungskapital sein, um die Standfestigkeit der jungen Unternehmen abzusichern.

Aus Sicht des Notariats ist die Euro 10.000-GmbH ein geeignetes Instrument, um den Einstieg in das Unternehmertum zu ermöglichen. Es muss aber im Sinne der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens und der volkswirtschaftlichen Effekte jedenfalls (auch legistisch) das Ziel verfolgt werden, die neugegründeten GmbHs Light unter entsprechenden Bedingungen zu "besser kapitalisierten Voll-GmbHs" (35.000 Euro GmbH oder mehr) weiterzuentwickeln und überzuführen.

"Die deutsche Rechtsordnung sieht eine noch weitergehende Absenkung des Stammkapitals vor als das jetzt in Österreich vorgeschlagen wird, aber verbunden mit der Verpflichtung des Aufbaus von Haftungskapital aus den Gewinnen des Unternehmens. Die minder kapitalisierten GmbHs in Deutschland heißen "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)", wodurch im Rechtsverkehr Klarheit hergestellt ist", so ÖNK-Präsident Ludwig Bittner in einer ersten Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf.

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Mit der Unternehmergesellschaft, die es in Deutschland seit 2008 gibt, wurden mittlerweile sehr gute Erfahrungen gemacht. Diese Form der GmbH kann bereits mit einem Stammkapital von Euro 1,-- gegründet werden. Der deutsche Gesetzgeber sieht vor, dass die Unternehmergesellschaften jedes Jahr 25 % des Gewinnes in eine Haftungsrücklage einstellen müssen, bis das Haftungskapital einer "normal kapitalisierten" GmbH erreicht ist. Dann kann die Unternehmergesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt werden.

Diese Vorgangsweise kombiniert mehrere positive Aspekte, auf die aus Sicht des Österreichischen Notariats auch in Österreich Bezug genommen werden sollte: Einerseits hat die deutsche Regelung deutlich zum Bewusstsein beigetragen, dass Haftungskapital für ein erfolgreiches Unternehmerdasein wesentlich ist. Die "Überlebensrate" der Unternehmergesellschaften ist daher in Deutschland ähnlich hoch wie bei anderen Kapitalgesellschaften. Die Unternehmergesellschaft hat die Gründung von "Limited"-Gesellschaften mit Tochterniederlassungen in Deutschland markant zurückgedrängt. Andererseits ist durch die eindeutige Bezeichnung der minder kapitalisierten GmbH im Rechtsverkehr klar, dass nicht das Haftungskapital wie bei einer klassischen GmbH zur Verfügung steht.

"Wir sollten mit der sehr wünschenswerten Förderung der Unternehmensgründungen nicht den guten Ruf der angesehenen Rechtsform der GmbH in Österreich gefährden" empfiehlt Präsident Bittner das erprobte deutsche Modell in die bestehende Gesetzesvorlage einzuarbeiten.

Die Notare unterstützen die Neo-Unternehmer
Gerade das österreichische Notariat ist durch seine unabhängige und unparteiische Position sowie die umfassende Erfahrung in allen relevanten Bereichen der Unternehmensvorsorge der prädestinierte Partner für Neo-Unternehmer. Im Sinne der maximalen Sicherheit und der bestmöglichen Betreuung für Gründer wird das Notariat daher ein eigenes Beratungs- und Dienstleistungspaket anbieten, das eine umfassende Servicierung dieser Neo-Unternehmer sicherstellt - mit dem Ziel, die Gründer bei ihrer unternehmerischen Tätigkeit und am Weg zur "besser kapitalisierten Voll-GmbH" langfristig zu begleiten. "Ein derartiges Paket beginnt bei der notwendigen Beratung über die Haftungs- und Insolvenzrisken der Unternehmensgründer und kann vom Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführervertrag auch Themen wie Vorsorgevollmachten für Unternehmer oder Gesellschafterwechsel umfassen. Wir stellen dieses Paket gerade zusammen und werden dieses mit dem Gründerservice der Wirtschaftskammer abstimmen", erklärt Präsident Bittner abschließend.

 

 

 

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