Fachkräftepaket

 

erstellt am
21. 03. 13
14.00 MEZ

 Hundstorfer: Bildungsoffensive besonders für gering und mittelqualifizierte Arbeitnehmer
Parlament beschloss heute Fachkräftepaket
Wien (bmask) - "Das heute im Nationalrat beschlossene Fachkräftepaket bringt eine Bildungsoffensive für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer", zeigte sich Sozialminister Rudolf Hundstorfer am 21.03. nach Beschluss im Parlament erfreut. Je besser die Qualifizierung ist, umso geringer ist das Risiko arbeitslos zu werden. Das Fachkräftestipendium ermöglicht es künftig, gering und mittel qualifizierten ArbeitnehmerInnen und Arbeitslosen, sich mit Hilfe eines Stipendiums zu Facharbeitskräften in Mangelberufen und zu Pflegekräften ausbilden zu lassen. Mit der Bildungsteilzeit können sich ArbeitnehmerInnen bei Reduktion der Arbeitszeit und gleichzeitigem Erhalt von Bildungsteilzeitgeld weiterbilden.

Die Voraussetzung für den Antritt der Bildungsteilzeit ist, dass das Arbeitsverhältnis zuvor durchgehend mindestens sechs Monate gedauert hat und die wöchentliche Arbeitszeit während der Bildungsteilzeit zehn Stunden nicht unterschreitet. Die Reduktion darf maximal 50 Stunden betragen, muss aber mindestens bei 25 Prozent liegen. Die Bildungsteilzeit ist für mindestens vier Monate und höchsten zwei Jahre zu vereinbaren. Eine Stückelung in einzelne Teile innerhalb eines Vierjahreszeitraums ist möglich. Neben dem verbleibenden Lohn wird ein Bildungsteilzeitgeld ausbezahlt und beträgt für eine Arbeitszeitreduktion von 20 Wochenstunden 456 Euro im Monat.

Das Fachkräftestipendium (vergleichbar mit dem Selbsterhalterstipendium für Studien) ermöglicht es künftig, gering und mittel qualifizierten ArbeitnehmerInnen und Arbeitslosen, sich mit Hilfe eines Stipendiums zu Facharbeitskräften in den Bereichen Gesundheit und Pflege, Kindergartenpädagogik und Sozialberufe, Metall, Bau/Holz, Elektrotechnik und Informationstechnologie ausbilden zu lassen. Arbeitslosigkeit ist keine Voraussetzung, um in dieses Programm einsteigen zu können. Das Stipendium kann in Höhe der Ausgleichszulage für die Dauer der Ausbildung (max. 3 Jahre) gewährt werden. Es ist eine Finanzierung im Ausmaß von maximal 25 Mio. Euro für 2013 und 2014 vorgesehen, die Abwicklung wird durch das AMS erfolgen. Vom Fachkräftestipendium profitieren etwas mehr als 2.000 Personen pro Jahr. Ein Nachweis des Ausbildungsfortschrittes ist zu erbringen.

Neuerung gibt es auch bei der Bildungskarenz: Wer in der Bildungskarenz ein Studium absolviert, wird künftig nach einem Semester einen Leistungsnachweis (wie beim Bezug der Familienbeihilfe) vorweisen müssen. Dies ist Voraussetzung für den Fortbezug des Weiterbildungsgeldes. Um in Bildungskarenz gehen zu können, muss man künftig eine Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze vorweisen.

"Mit den beschlossenen Maßnahmen hat die Bundesregierung deutlich gemacht, dass ein stabiler Arbeitsmarkt und ein funktionierender, leistungsfähiger Sozialstaat von zentraler Bedeutung sind", so Hundstorfer. Die Maßnahmen treten mit 1. Juli 2013 in Kraft.


 

 Mikl-Leitner: ÖAAB-Forderung nach Bildungsteilzeit durchgesetzt!
Die Bildungsteilzeit ermöglicht Berufstätigen einen leichteren Zugang zur Weiterbildung. Ein Meilenstein für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Wien (övp-pk) - "Bestmögliche Qualifikation ist nicht nur ein Schlüssel zu Erfolg im Beruf. Sie ist eine wesentliche Grundlage, um Arbeitslosigkeit schon an der Wurzel zu bekämpfen. Dazu haben wir mit unserem Modell der Bildungsteilzeit einen entscheidenden Beitrag geleistet. Diese Neuerung haben wir gemeinsam mit Bundesparteiobmann Michael Spindelegger und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner vorgestellt. Das haben wir als ÖVP nun auch im Nationalrat durchgesetzt", so ÖAAB-Bundesobfrau Mikl-Leitner anlässlich der Beschlussfassung der Bildungsteilzeit im Nationalrat.

"Flexibilität heißt, es wird sinnvolle Weiterbildung bei gleichzeitigem Verbleib im Betrieb ermöglicht", so Mikl-Leitner, und weiter: "Mit der berufsbegleitenden Bildungsteilzeit schaffen wir ein Win-Win-Szenario für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber."

Konkret bedeutet Bildungsteilzeit eine Reduzierung der Arbeitszeit entweder um 25 oder um 50 Prozent. In einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit Dauer, Ausmaß und Lage der Arbeitszeit werden die Details fixiert. Die Mindestdauer beträgt vier Monate, die Höchstdauer zwei Jahre. Um in Bildungsteilzeit zu gehen, muss das Arbeitsverhältnis mindestens schon sechs Monate angedauert haben. Nach Genehmigung durch das AMS erhält man für die Dauer der Bildungsmaßnahme ein Weiterbildungsgeld. "Das heißt, wir haben mit der Bildungsteilzeit ein Modell geschaffen, mit dem auch während der Weiterbildung ein Auskommen mit dem Einkommen möglich ist. Damit haben wir unser Ziel, lebensbegleitendes Lernen unter fairen Bedingungen zu ermöglichen, erreicht", betont die ÖAAB-Bundesobfrau.


 

Haubner: Die Bildungsteilzeit ist ein guter Schritt
"Im Sinne der Mangelberufe und im Sinne der Gleichbehandlung ist das eine richtige Entscheidung, die wir heute im Parlament treffen"
Wien (bzö) - "Bildung, Ausbildung und Weiterbildung sind eine der besten Investitionen, die man mit öffentlichen Steuergeldern bewerkstelligen kann, daher wird auch das BZÖ diesem Bildungspaket zustimmen", sagte BZÖ-Bildungssprecherin in der Nationalratsdebatte. "Gerade aufgrund der steigenden Arbeitslosigkeit sieht man, dass genau jene am ehesten von der Arbeitslosigkeit gefährdet sind, die nicht mehr als einen Pflichtschulabschluss oder nur eine Lehre haben. Gerade dort muss man daher mit Bildungsmaßnahmen ansetzen. Eben für solche Gruppen ist die Bildungsteilzeit ein guter Schritt", so Haubner weiter.

Sehr positiv sieht die BZÖ-Bildungssprecherin auch, "dass es nun ein Fachkräftestipendium für jene gibt, die sich in ihrem derzeitigen Beruf weiterentwickeln oder umschulen wollen". "Ich bin sehr froh, dass dies nun in dieser Form kommt. Das BZÖ hat ein solches Anliegen schon vor einem Jahr im Parlament eingebracht, damit ein derartiger Umstieg entsprechend finanziell unterstützt wird. Vor allem für jene, die sich im Bereich der Pflege und Betreuung weiterbilden oder umsteigen wollen. Gerade für diese Mangelberufe ist das ein wichtiges Zeichen", erklärte Haubner und abschließend: "Ich hoffe, dass dieses Bildungspaket erfolgreich sein wird. Im Sinne der Mangelberufe und im Sinne der Gleichbehandlung ist das eine richtige Entscheidung, die wir heute im Parlament treffen".


 

Markowitz: Bildungsteilzeit ist eine große Chance
Auf Kleinstbetriebe muss Rücksicht genommen werden
Wien (str) - "Bildungsteilzeit ist gerade für weniger gut ausgebildete Menschen eine große Chance, ihre Ausgangsposition am Arbeitsmarkt zu verbessern und in weiterer Folge ein besseres Einkommen zu erzielen", so Team Stronach Arbeitnehmersprecher Stefan Markowitz zur Debatte über die Einführung der Bildungsteilzeit. Markowitz gab aber auch zu bedenken, dass es für Kleinstbetriebe weit schwieriger sei, ihren Mitarbeitern diese Möglichkeit zu bieten, als für ein großes Unternehmen.

Denn Kleinstbetriebe sind auf jeden Mitarbeiter angewiesen - darauf müsse Rücksicht genommen werden. Markowitz sprach sich auch für eine Beibehaltung von Volontariaten aus, da "es wichtig ist, dass junge Menschen durch Volontariate herausfinden können, wo ihre Talente liegen und wo sie in Zukunft arbeiten wollen". Einer Überregulierung von Praktika durch eine Kollektivvertragsregelung erteilte der Team Stronach Mandatar eine Absage.

 

 

 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament vertretenen Parteien –
sofern (bis zum frühen Nachmittag) vorhanden! Die Reihenfolge der Beiträge richtet
sich in der Regel nach deren Mandatsstärke im Parlament bzw. nach der Hierarchie der
Personen. Die Redaktion

Die Verantwortung der Inhalte liegt bei den Aussendern. Die Redaktion.

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin
"Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl
finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at