Rechnungsabschluss 2012 erst am 1. August

 

erstellt am
21. 03. 13
14.00 MEZ

Beschluss des Verfassungs- und Verwaltungsausschuss des Salzburger Landtages
Salzburg (lk) - Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss des Salzburger Landtages befasste sich am 20.03. unter dem Vorsitz von LAbg. Arno Kosmata (ÖVP) mit einer Vorlage der Landesregierung für eine Änderung des Salzburger Landesrechnungshofgesetzes und nahm diese einstimmig an. Inhalt der Vorlage ist, dass die Landesregierung dem Landesrechnungshof den vorläufigen Rechnungsabschluss 2012 nicht so wie Rechnungsabschlüsse der vergangenen Jahre bereits am 1. April des Folgejahres, sondern erst am 1. August 2013 vorlegen muss. Damit verzögert sich auch die Vorlage des Berichtes des Landesrechnungshofes zum Rechnungsabschluss für das Jahr 2012 an den Landtag.

Hintergrund dieser abweichenden Regelung ist, dass nach der Entschließung des Salzburger Landtages vom 23. Jänner 2013 die Aufarbeitung des Salzburger Spekulationsskandals eine zentrale Aufgabe darstellt. Diese Aufarbeitung schließt auch eine genaue Darstellung der finanziellen Situation des Landes, vor allem der Verbindlichkeiten im Bereich der durchlaufenden Gebarung, ein. Der Rechnungsabschluss des Landes für das Jahr 2012 hat demgemäß auch die diesbezüglichen Daten in umfassender und aussagekräftiger Weise zu enthalten. Aufgrund der personellen Situation und der Belastung der für die Finanzangelegenheiten zuständigen Abteilung 8 des Amtes der Salzburger Landesregierung können diese Arbeiten nicht bis 1. April, sondern erst bis 1. August abgeschlossen werden.

 

 

 

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