Neuer Petitionsausschuss in Wien

 

erstellt am
20. 03. 13
14.00 MEZ

Einbringung online und schriftlich möglich
Wien (rk) - Der neue Gemeinderatsausschuss für Petitionen und BürgerInneninitiativen (Petitionsausschuss) konstituiert sich am Mittwoch, den 20. März 2013. Die organisatorischen Vorbereitungen sind abgeschlossen, Petitionen werden ab 500 UnterstützerInnen im Ausschuss behandelt. "Mit dem Petitionsrecht erweitert die Stadt Wien die Möglichkeiten auf Anliegen aufmerksam zu machen. Dieses neue Gremium der direkten Demokratie nimmt ab sofort die Arbeit auf", so Stadträtin Sandra Frauenberger, in deren Zuständigkeitsbereich der Ausschuss verankert ist, zur Konstituierung.

Ca. 1.490.000 WienerInnen, die ihr 16. Lebensalter vollendet und in Wien ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben, unabhängig von der StaatsbürgerInnenschaft, sind dazu berechtigt, Petitionen einzubringen und zu unterstützen. Petitionen können online unter http://www.petitionen.wien.at eingebracht werden. Dazu wird eine Bürgerkartenfunktion, also Bürgerkarte, freigeschaltene e-card oder digitale Handysignatur, benötigt. Auch die Einreichung in Papierform ist bei der Magistratsabteilung 62 (Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten) entweder per Post oder persönlich in der Zentrale in der Lerchenfelderstraße 4, 1080 Wien, möglich. In Papierform eingereichte Petitionen können auch online unterstützt werden.

Aufgaben des Petitionsausschusses
Nach der Einbringung folgt eine formale Überprüfung der Petitionen durch den Magistrat. Das Anliegen muss von einer natürlichen Person eingebracht werden und die Wiener Landes- oder Gemeindeebene betreffen. 500 petitionsberechtigte Personen müssen unter Angabe der persönlichen Daten ihre Unterstützung mit einer Unterschrift kundtun, danach wird das Anliegen im Gemeinderatsausschuss für Petitionen und BürgerInneninitiativen (Petitionsausschuss) behandelt. Der Ausschuss kann Stellungnahmen von Zuständigen einholen, die/den EinbringerIn einladen, eine weitere Vorgangsweise, wie z.B. die Weiterleitung an ein zuständiges Organ, beschließen oder von einer weiteren Behandlung Abstand nehmen. Die EinbringerInnen erhalten in jedem Fall eine schriftliche Beantwortung zur Behandlung. Außerdem wird jährlich im Gemeinderat und Landtag über die Behandlungen im Petitionsausschuss berichtet.

 

 

 

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