Österreich schließt Investitionsschutzabkommen
 mit Nigeria ab

 

erstellt am
08. 04. 13
14.00 MEZ

Erster offizieller Besuch eines nigerianischen Außenministers in Österreich
Wien (bmeia) - Im Rahmen des ersten offiziellen Besuches eines nigerianischen Außenministers in Österreich konnte am 08.04. ein zwischen Österreich und Nigeria ausgehandeltes Investitionsschutzabkommen von den beiden Außenministern Michael Spindelegger und Olugbenga Ashiru unterzeichnet werden. „Mein Besuch in Nigeria im vergangenen Juni brachte neues Momentum in unsere bilateralen Beziehungen. Nach der Unterzeichnung des Rückübernahmeabkommens können wir nun mit dem Investitionsschutzabkommen unsere Zusammenarbeit auch in wirtschaftlichem Gebiet auf eine neue gesicherte Basis stellen. Damit setzen wir heute einen wichtigen Schritt, der ein Engagement österreichischer Unternehmen in einem Land mit enormem wirtschaftlichem Potential erleichtern wird“, äußerte sich Spindelegger nach der Unterzeichnung. Das Abkommen wird künftigen österreichischen Investoren in Nigeria einen verbesserten Schutz vor Ort bieten. „Österreichische Unternehmen wollen auf dem nigerianischen Markt stärker präsent sein. Dazu brauchen sie aber Rechtssicherheit und vorhersehbare Rahmenbedingungen. Mit dem Abkommen, das wir heute abschließen, helfen wir der österreichischen Wirtschaft, auch in Subsahara-Afrika stärker Fuß zu fassen“, so der Vizekanzler weiter.

Nigeria ist für Österreich nach Südafrika der wichtigste Außenhandelspartner in Afrika südlich der Sahara und zählt zu den am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften der Welt. Die österreichischen Exporte nach Nigeria, hauptsächlich Maschinen und Stoffe (Vorarlberger Spitzen), konnten 2012 um 8,8 Prozent zulegen. Obwohl der Export von Rohöl die bedeutendste Einnahmequelle Nigerias darstellt, wird das Wachstum des Landes traditionell vom Nicht-Erdölsektor – besonders Dienstleistungen, Bausektor, Banken, Handel und Tourismus – getragen. Neben der Förderung der beiderseitigen Wirtschaftsinteressen standen allem voran rechtliche Fragen, Menschenrechte sowie Fragen des interreligiösen und interethnischen Dialogs im Zentrum des Gesprächs der beiden Minister.

 

 

 

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