Rettungsgasse 

 

erstellt am
05. 04. 13
14.00 MEZ

 Bures: Behindern der Einsatzkräfte bei lebensrettender Arbeit ist kein Bagatelldelikt
Das ist kein Kavaliersdelikt, da geht es um Schwerverletzte, letztlich um Leben oder Tod.
Wien (bmvit) - "Wir müssen alles tun, um Unfallopfern zu helfen. Und das so schnell wie möglich, weil es auf jede Sekunde ankommt", betont Verkehrsministerin Doris Bures. "Die ganz große Mehrheit der Autofahrer hilft Rettung, Feuerwehr und Polizei dabei, ungehindert und schnell an den Unfallort zu kommen. Den wenigen, die den Weg nicht freimachen, muss man ganz klar sagen: Das ist kein Kavaliersdelikt, da geht es um Schwerverletzte, letztlich um Leben oder Tod. Deshalb finde ich es zynisch, wenn die Innenministerin in der Blockade der Einsatzkräfte 'nur ein Verwaltungsdelikt' sieht."

Bures bekräftigte am 05.04. ihr Vorhaben, dass man der Polizei die notwendigen Instrumente in die Hand gibt, um das reibungslose Funktionieren der Rettungsgasse so weit wie möglich sicherzustellen. Sie unterstreicht dabei noch einmal, "dass es dabei keine flächendeckende Aufzeichnung geben wird, sondern nur bei Vorliegen eines konkreten Verdachts und nur zum Zwecke eines Verwaltungsstrafverfahrens Bilder aufgezeichnet werden dürfen". Der Unterschied ist, bisher kann ein Beamter in einer Videobedienstation nur zuschauen, wenn ein Autofahrer die Rettungsgasse blockiert. In Zukunft kann man den Lenker, der Einsatzkräfte behindert, zur Verantwortung ziehen.

Radargeräte, Section Control und automatische Abstandsmessung sind als technische Hilfsmittel Teil der tagtäglichen Arbeit der Verkehrsüberwachung. "Wenn die Überwachung von Geschwindigkeit und Sicherheitsabstand selbstverständlich ist, dann muss die Überwachung der Rettungsgasse, wo es um Leben und Tod geht, auch möglich sein", betont die Verkehrsministerin.

"Dass die Verkehrsüberwachung dem Datenschutzrecht entsprechen und mit Datenschutzkommission und Verfassungsdienst akkordiert sein muss, ist unabdingbar und eine Selbstverständlichkeit", so Bures abschließend.


 

Stefan, Herbert: Kritik an Videoüberwachung für die Rettungsgasse
Undifferenzierter Einsatz von Videoüberwachung ist unzulässig - wäre demokratiepolitisch bedenklicher Missbrauch des Verkehrsüberwachungssystems
Wien (fpd) - Die Einhaltung der sogenannten Rettungsgasse durch Verkehrsüberwachungskameras kontrollieren zu lassen, scheint dem freiheitlichen Verfassungssprecher NAbg. Mag. Harald Stefan und dem stellvertretenden Vorsitzenden des Datenschutzrates, FPÖ-NAbg. Werner Herbert "demokratiepolitisch äußerst bedenklich".

Nach diesem Vorschlag von Verkehrsministerin Doris Bures soll die Einhaltung der Rettungsgasse künftig mit rund 800 Videokameras überwacht werden. Dies würde jedenfalls dem Zweck der Videoverkehrsüberwachung widersprechen. Aufzeichnungen seien nämlich nur dann zulässig, wenn schon im Vorhinein genau definiert werde, wofür sie verwendet würden. Im konkreten Fall betreffe es jedoch Verkehrsüberwachungskameras, die zu dem Zweck installiert wurden, den Verkehrsfluss zu überwachen, sagt Stefan und erklärt: "Gerade bei Staubildungen ist es mit Hilfe der Kameras nur möglich allenfalls einzelne Verkehrssünder herauszupicken, aber keinesfalls alle, die die Rettungsgasse nicht einhalten, was dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht."

Schließlich und endlich wäre diese Vorgangsweise zur Ahndung von Verwaltungsvergehen unverhältnismäßig. Man könne zu diesem Zweck nicht in tiefgehende Persönlichkeitsrechte eingreifen. "Insgesamt ist der Vorschlag der Verkehrsministerin zu derart sensiblen Themen unüberlegt und überzogen, und zeigt den demokratiepolitisch bedenklichen Umgang der Verkehrsministerin mit dem Datenschutz", schlossen die beiden FPÖ-Politiker.


 

 Steinhauser: Bures schießt mit Vorschlag der Totalüberwachung weit übers Ziel hinaus
Grüne: Verkehrsministerin verlässt den Boden der Verhältnismäßigkeit bei Grundrechtseingriffen
Wien (grüne) - "Die Einhaltung der Rettungsgasse kann lebenswichtig sein. Bures verlässt mit ihrem Vorschlag aber den Boden der Verhältnismäßigkeit bei Grundrechtseingriffen komplett", kritisiert der Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser, den Vorschlag von Verkehrsministerin Doris Bures, die über 800 Autobahn-Kameras, die zur Beobachtung des fließenden Verkehrs und des Straßenzustandes dienen, zur Überwachung der Einhaltung der Rettungsgasse einzusetzen.

"Wenn für eine Verwaltungsübertretung, wie der Nichteinhaltung der Rettungsgasse, Daten künftig gespeichert werden, wird unweigerlich die Debatte darüber beginnen, warum diese Daten nicht auch zur möglichen Aufklärung von Straftaten oder gefährlichem Verhalten im Straßenverkehr gespeichert werden dürfen. Dann wäre die logische Folge, dass der Autobahnverkehr künftig lückenlos überwacht und gespeichert wird. Wird der Autoverkehr auf Autobahnen gespeichert, wird die Frage gestellt werden, warum die Polizei nicht auch andere Bereiche umfassend überwachen darf. Am Ende steht die lückenlose Überwachung - auf der Strecke bleiben die Grundrechte", gibt Steinhauser zu bedenken.

"Dass sogar die ansonsten nicht zimperliche Innenministerin Johanna Mikl-Leitner auf die Datenschutzproblematik des Bures-Vorschlags aufmerksam macht, zeigt deutlich - die Verkehrsministerin ist weit übers Ziel hinausgeschossen", betont Steinhauser.


 

ASFINAG: Überwachung der Rettungsgasse hilft Einsatzkräften Leben zu retten!
In fünf Bundesländern verwendet die Exekutive bereits jetzt ASFINAG Kameras
Wien (asfinag) - Die ASFINAG stellt klar, dass die Exekutive bereits jetzt auf mehrere hundert Kameras der ASFINAG zugreifen kann. Dass die ASFINAG der Exekutive technische Infrastruktur zur Unterstützung ihrer dienstlichen Pflicht zur Verfügung stellt, ist selbstverständlich: So etwa sechs Section-Control-Anlagen und zwölf Radar-Anlagen an mehr als 20 Standorten - zusätzlich zu den rund 180 Radaranlagen oder Abstands-Messeinrichtungen des Innenministeriums selbst. "Auch unsere 800 Kameras sollen die Exekutive technisch unterstützen", sagt ASFINAG Vorstand Klaus Schierhackl, "diese Kameras sind nicht neu, sie sind tagtäglich in Betrieb. In fünf Bundesländern greift die Exekutive bereits jetzt ganz selbstverständlich auf diese Kameras zu. Künftig eben auch, um die zu erfassen, die die Rettungsgasse ignorieren und so die Einsatzkräfte bei ihrer wichtigen Arbeit behindern." "Das alles soll selbstverständlich nicht klammheimlich erfolgen", sagt Schierhackl, "die VerkehrsteilnehmerInnen werden darüber natürlich umfassend informiert."

Für den Einsatz der polizeilichen Videoüberwachung sind strenge datenschutzrechtliche Kriterien vorgesehen:

  • Die Videoaufnahmen dürfen nur zum Zwecke von Verwaltungsstrafverfahren und nur bei Vorliegen eines konkreten Verdachts verwendet werden.
  • Die Aufnahmen dürfen nur so lange sie für die Strafverfolgung erforderlich sind verwendet werden.
  • Aufnahmen von Kennzeichen unbeteiligter Personen müssen sofort gelöscht oder unkenntlich gemacht werden.

 

 

 

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