"Pädagog/innenbildung NEU"

 

erstellt am
03. 04. 13
14.00 MEZ

Neue Lehrerausbildung schafft modernen Rahmen und mehr Qualität
Gesetzesentwurf zur "Pädagog/innenbildung NEU" geht in Begutachtung - Unabhängige Qualitätsüberprüfung und Aufnahmeverfahren als wesentlichste Eckpunkte
Wien (bmwf)) - "Mit diesem Gemeinschaftsprojekt schaffen wir einen modernen Rahmen und mehr Qualität für die Ausbildung unserer Pädagogen. Unsere Lehrerinnen und Lehrer werden in Zukunft einerseits am Puls der Wissenschaft, andererseits mit einer klaren Professionalisierung ausgebildet. Klare, internationale und nachvollziehbare Qualitätskriterien sorgen für eine deutliche Niveausteigerung", so Wissenschafts- und Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Unterrichtsministerin Dr. Claudia Schmied zum Begutachtungsentwurf der "Pädagog/innenbildung NEU". Erstmals wird es Zugangsregelungen und Aufnahmekriterien für Lehramtsstudien geben, bisher war das nur an den Pädagogischen Hochschulen möglich. "Wir wollen die besten Lehrerinnen und Lehrer, die sich bewusst für diesen wichtigen und anspruchsvollen Beruf entscheiden. Gleichzeitig machen wir das System für Quereinsteiger und Lehrkräfte aus dem Ausland attraktiver", so Minister Töchterle.

Lehrer werden ein Bachelor-Studium im Ausmaß von 240 EC, im Anschluss daran eine ein- bis zweijährigen Induktion (abhängig ob berufsbegleitend oder Vollzeit) und einen Master im Umfang von mindestens 60 EC-Punkten absolvieren, für die Sekundarstufe muss dieser Master in Kooperation mit einer Universität absolviert werden. Erst nachdem diese Trias erfolgreich abgeschlossen ist, kann man als vollwertiger Lehrer arbeiten. "Wir erhalten die bewährten Ausbildungswege an Unis und PHs, gleichzeitig aber erhöhen wir den Stellenwert der Wissenschaft. Künftig wird jeder Lehrer der Sekundarstufe auch eine universitäre Ausbildung durchlaufen", so Minister Töchterle.

Ebenfalls neu installiert wird ein Qualitätssicherungsrat für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung, der die Qualität und Praxistauglichkeit der Curricula von Universitäten und erstmals auch von Pädagogischen Hochschulen nach internationalen Kriterien und unabhängig von politischer Einflussnahme kontrollieren wird. Dieses Gremium stellt sicher, dass die Studierenden am Ende ihres Studiums auch über die für den Lehrberuf notwendigen Kompetenzen verfügen. "Gerade für die Pädagogischen Hochschulen ist das ein großer Schritt, eine unabhängige Qualitätssicherung ihrer Ausbildung gab es bis dato nicht. Es ist klar festgelegt, dass dieser Rat unabhängig besetzt und frei von politischen Weisungen agieren wird. Er wird aber nicht in die Autonomie der Universitäten eingreifen", hält Bundesminister Töchterle fest. Der Rat wird aus sechs Mitgliedern bestehen und seinen Vorsitzenden eigenständig aus seiner Mitte wählen.

Nach dem Ende der vierwöchigen Begutachtungsfrist und der parlamentarischen Beschlussfassung werden die Universitäten und Pädagogischen Hochschulen ihre Curricula an die neuen Rahmenbedingungen anpassen, die ersten Studierenden können voraussichtlich im Wintersemester 2014 ihr Studium an einer Universität beginnen.

 

 

Eines der zentralen bildungspolitischen Projekte der Bundesregierung ist die „Pädagog/innenbildung NEU“, die die Aus- und Weiterbildung aller Personen umfasst, die in pädagogischen Berufen tätig sein wollen beziehungsweise sind. Die neue Ausbildung soll mit den nun in Begutachtung gehenden Gesetzesentwürfen den neuen Anforderungen an den Lehrberuf durch aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Rahmenbedingungen Rechnung tragen. Ziel ist es, bestehende Kompetenzen zu nutzen, die Qualität zu erhöhen und die Durchlässigkeit unterschiedlicher Ausbildungswege zu gewährleisten.
Die Ziele

  • Qualitätssteigerung: Die "Pädagog/innenbildung NEU" erhöht das Ausbildungsniveau durch mehr wissenschaftlich fundierte Theorie und Praxis in der Lehrerausbildung.
  • Qualitätssicherung: Erstmals wird die Qualität der Curricula von Pädagogischen Hochschulen und Universitäten durch einen unabhängigen Qualitätssicherungsrat gewährleistet.
  • Kompetenzorientierung: Die neue Ausbildung entspricht den heutigen Anforderungen an den Lehrberuf
  • Mobilität und Internationalisierung: Die neue Ausbildung entspricht der Bologna-Struktur (Bachelor-Master-PhD).
  • Durchlässigkeit: Die neue Ausbildung ermöglicht Weiterqualifizierungen und ist zwischen Pädagogischen Hochschulen und Universitäten abgestimmt.
  • Steigerung der Attraktivität: Der Umstieg auf das Bologna-System macht den Lehrberuf für Quereinsteiger leichter zugänglich und attraktiver.
  • Gleichwertigkeit: Durch die gemeinsame Qualitätssicherung und Kooperationen zwischen Pädagogischen Hochschulen und Universitäten werden Lehrerinnen und Lehrer über eine gemeinsame gleichwertige Ausbildung verfügen.


Kompetenzorientierung ist Kernpunkt
Die Studien werden folgende Kompetenzen vermitteln:

  • Allgemeine und spezielle pädagogische Kompetenzen (z.B. Vermittlungs- und Förderkompetenz, Diagnosekompetenz, Kompetenz für differenzierten und individualisierten Unterricht).
  • Fachliche und didaktische Kompetenz (z.B. Kenntnisse der fachrelevanten Wissenschaften, fachbezogene Diagnose- und Förderkompetenz).
  • Inklusive und interkulturelle Kompetenz (z.B. Kompetenz im Umgang mit der Vielfalt der Lernenden, kulturelle Kompetenz).
  • Soziale Kompetenz im Umgang mit internen und externen Partnern (z.B. Teamfähigkeit, Konfliktlösungskompetenz).
  • Beratungskompetenz (z.B. Gesprächsführungskompetenz, kooperative Haltung)
  • Professionalitätsverständnis (z.B. Reflexion des Rollenverständnisses, Diskursfähigkeit, Kollegialität, Differenzfähigkeit, Bereitschaft zur Weiterbildung).


Der Prozess der Konzeptentwicklung
In einem breiten Entwicklungsprozess mit allen Beteiligten, Expertinnen und Experten (u.a. Pädagogische Hochschulen, Universitäten, Lehrerinnen und Lehrern, Länder u.v.a.) haben das BMUKK und das BMWF ein zukunftsorientiertes Modell entwickelt.

Die Arbeiten begannen im Jänner 2009 mit der Einsetzung einer Expertengruppe unter dem Vorsitz von Dr. Peter Härtel. Diese Gruppe präsentierte am 26. März 2010 einen Endbericht, der sich mit den wesentlichen Eckpunkten zur Neugestaltung der Aus-, Fort- und Weiterbildung aller pädagogischen Berufe befasste.

Dazu gab es rund 50 Gesprächsrunden mit Interessensvertretungen und Beteiligten. Bis Jahresende 2010 gab es vier "Stakeholderkonferenzen" zum Thema “Pädagog/innenbildung NEU“ in Linz, Wien, Graz und Innsbruck.

Deren Ergebnisse waren die Grundlage der Arbeit einer Vorbereitungsgruppe unter der Leitung von Univ.-Doz. Mag. Dr. Andreas Schnider (Vorsitz) und Univ.-Prof. Mag. Dr. Roland Fischer (Stv. Vorsitz). Diese Gruppe präsentierte am 28. Juni 2011 ihren Entwurf für die Umsetzung der „Pädagog/innenbildung NEU“ mit folgenden Grundlagen: Struktur der Ausbildung, Eckpunkte für Curricula, Anforderungen an die Institutionen und Entwicklungsrat für „Pädagog/innenbildung NEU“.

Im Februar 2012 nominierten BM Dr. Claudia Schmied und BM Dr. Karlheinz Töchterle einen gemeinsamen Entwicklungsrat unter dem Vorsitz von Dr. Andreas Schnider. In mehr als hundert intensiven Gesprächen haben diese in Abstimmung mit den Beteiligten Empfehlungen für die gesetzliche Umsetzung der Ausbildung und die professionellen Kompetenzen für die künftigen Pädagoginnen und Pädagogen erarbeitet.

Am 9. November 2012 legten BMUKK und BMWF einen gemeinsamen Ministerratsvortrag zu den nächsten Umsetzungsschritten vor, der nun in die Gesetzesentwürfe beider Ministerien zur „Pädagog/innenbildung NEU“ mündet. Die Gesetzesentwürfe gehen nun in Begutachtung, sodass eine Beschlussfassung durch den Nationalrat noch in dieser Legislaturperiode möglich ist.

Einheitliche Curricula mit Bachelor- und Master-Abschlüssen
Die Ausbildung zur Lehrerin/ zum Lehrer sieht folgende Eckpunkte vor:

  • 4 Jahre (240 ECTS-Anrechnungspunkte) für das Bachelorstudium.
  • 1-1,5 Jahre (60 bis 90 ETCS-Anrechnungspunkte) Masterstudium. Das Masterstudium kann berufsbegleitend absolviert werden.
  • Der Anteil für allgemeine bildungswissenschaftliche Grundlagen muss im Grundstudium mindestens 60 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen.
  • Die 1-2 jährige Berufseinstiegsphase (Induktion) soll von erfahrenen Pädagoginnen und Pädagogen als Mentorinnen und Mentoren begleitet werden. Während der Induktionsphase kann das Masterstudium absolviert werden.
  • Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern können fachliche und pädagogische Kompetenzen angerechnet werden.
  • Erstellt werden die Curricula an den Pädagogischen Hochschulen durch die Studienkommission und an den Universitäten durch die Curricularkommissionen, die vom Senat eingesetzt werden.
  • Das mehrstufige Eignungs- und Aufnahmeverfahren der Pädagogischen Hochschulen bleibt bestehen. Mit der Umstellung auf die neue Ausbildung soll es nunmehr auch an den Universitäten ein mehrstufiges Eignungs- und Aufnahmeverfahren geben.
  • Ausbildungsinstitutionen der PädagogInnenbildung NEU
  • Pädagogische Hochschulen und Universitäten kooperieren unter Achtung ihrer bestehenden Kompetenzen in der „Pädagog/innenbildung NEU“ sehr eng.
  • Die Ausbildung im Primarbereich (Volksschule) erfolgt wie bisher an den Pädagogischen Hochschulen.
  • Die Ausbildung im Sekundarbereich erfolgt wie bisher an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen, durch die Ausrichtung an gemeinsamen Rahmenvorgaben und Standards wird die wissenschaftliche Komponente der Ausbildung an den Pädagogischen Hochschulen und die berufspraktische Komponente der Ausbildung an den Universitäten gestärkt.
  • Im Bereich der Allgemeinbildung ist für Pädagogische Hochschulen in der Sekundarstufe (Master)eine verpflichtende Kooperation mit einer Universität vorgesehen.
  • Die Qualifikation im Bereich der Berufsbildung erfolgt an den Pädagogischen Hochschulen (Ausnahme: Wirtschaftspädagogik, Bodenkultur).
  • Kooperationen zwischen Pädagogischen Hochschulen und Universitäten sind immer erwünscht und jederzeit möglich.


Qualitätssicherungsrat garantiert internationale Qualitätsstandards
Die Qualitätssicherung wird auf ein höheres Niveau gehoben. Damit wird sichergestellt, dass die Ausbildung den Berufsanforderungen entspricht und Studierende haben die Gewissheit, dass diese Abschlüsse vom künftigen Dienstgeber anerkannt werden:

  • BMUKK und BMWF nominieren jeweils 3 Mitglieder für eine fünfjährige Periode für einen gemeinsamen Qualitätssicherungsrat. Die Mitglieder müssen Expertinnen und Experten aus dem Bereich des nationalen bzw. internationalen Hochschulwesens sein, die über entsprechende Kenntnisse des österreichischen Schulsystems verfügen. Der Rat verfasst eine Stellungnahme zu den Curricula hinsichtlich der Abbildung der beruflichen Vorgaben (Kompetenzkatalog, Qualifikationsprofil, Anstellungserfordernisse). Die Stellungnahme wird veröffentlicht.
  • Der Qualitätssicherungsrat kann die AQ Austria (Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria) oder andere international anerkannte Qualitätssicherungsagenturen mit der studienspezifischen Prüfung der wissenschaftlichen und professionsorientierten Voraussetzungen für die Leistungserbringung durch die einzelnen Pädagogischen Hochschulen beauftragen.
  • Bei den Universitäten untersucht die AQ Austria im Rahmen der für Universitäten regelmäßig verpflichtend vorgeschriebenen Audits die für das Lehramt an Schulen speziellen Strukturen und Verfahren der Qualitätssicherung insbesondere zur Gewährleistung der wissenschaftlichen und professionsorientierten Voraussetzungen für die Leistungserbringung.


Zeitplan für das weitere Prozedere:
Nach einer mehrwöchigen Begutachtungsphase, in der die Stellungnahmen aller Beteiligten behandelt werden, und der parlamentarischen Beschlussfassung beginnen die Vorbereitungen an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen.

Die Umstellung der Curricula an den Universitäten wird von diesen im Rahmen der Autonomie umgesetzt. Die Umsetzung an den Pädagogischen Hochschulen soll nach einem Stufenplan erfolgen.

Bereits 2013/14 sind Angebote für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger geplant, die ersten Ausbildungen nach der neuen Studienarchitektur werden im Wintersemester 2014/15 beginnen können. Ab 2015/16 soll die Umstellung der Bachelorstudien im Primarbereich, ab 2016/17 im Sekundarbereich erfolgt sein. Spätestens im Wintersemester 2019/20 beginnen die neuen Masterstudien.  

     

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