Berlakovich: Alte Obst- und Gemüsesorten schützen

 

erstellt am
19. 04. 13
14.00 MEZ

Geplante neue EU-Saatgutverordnung muss verbessert werden
Wien (bmlfuw) - „Die geplante neue EU-Saatgutverordnung gefährdet genetische Ressourcen, die Anforderungen an moderne Hochzuchtsorten durchaus erfüllen können. Unsere alten Sorten müssen wir schützen, um die Biodiversität zu erhalten. Die geplante Verordnung wird keine bessere Qualität von Saatgut mit sich bringen“, warnt Umweltminister Niki Berlakovich vor dem Entwurf einer neuen EU-Saatgutverordnung, wonach alte Sorten von Obst, Gemüse und Getreide gefährdet wären.

Dem Entwurf zufolge müssten sich seltene und bäuerliche Sorten künftig einem Zulassungsverfahren unterziehen. Bisher wurde nur Saatgut für die kommerzielle Nutzung von den Regelungen erfasst. Bauern und Gärtner, die selbst vermehrtes Saatgut auf einem Markt ohne Sortenzulassung trotzdem weitergeben wollen, droht ein Verwaltungsstrafverfahren.

„Die Neuregelungen müssen weiterhin Freiraum für die Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen bieten. Weiters sollte es nicht durch Überbürokratisierung zu einer Mehrbelastung der Saatgutproduzenten kommen, womit auch eine Verteuerung des Saatgutes für den Konsumenten verbunden wäre“, fordert Berlakovich.

In Österreich kann derzeit der Verkauf von Kleinmengen an EndnutzerInnen frei erfolgen. Berlakovich: „ Wir brauchen die Vielfalt. Es hat sich gezeigt, dass alte und seltene Sorten Resistenzen gegen Schädlinge aufbauen können. Durch diese neue Verordnung ist zu befürchten, dass die Regelung im österreichischen Saatgutverkehrsrecht nicht mehr weiter bestehen kann. Das wollen und können wir nicht hinnehmen, der Entwurf dieser Verordnung muss stark verbessert werden.“

 

 

 

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