Töchterle: 63 Millionen Euro zur gezielten
 Stärkung von Kooperationen

 

erstellt am
18. 04. 13
14.00 MEZ

Hochschul-Milliarde – Ausschreibung zur Anschubfinanzierung von universitären Kooperationsvorhaben startet - zusätzliche Mittel zum Globalbudget der Universitäten
Wien (bmwf) - Stärken bündeln und Universitäts-Profile schärfen - das sind zwei wesentliche Ziele des österreichischen Hochschulplans, die sich auch in der Mittelvergabe der neu geschaffenen Hochschulraum-Strukturmittel (Stichwort Hochschul-Milliarde) widerspiegeln. Nun startet die Ausschreibung zur Anschubfinanzierung von universitären Kooperationsvorhaben, insgesamt stehen dafür 63 Millionen Euro zur Verfügung. "Wir setzen mit diesen Mitteln gezielt Anreize, damit Universitäten sowohl untereinander als auch mit Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft kooperieren. Synergien sollen in Lehre, Forschung, im Kunst- und Kulturbereich sowie in der Verwaltung optimal und im Sinne einer Stärkung der einzelnen Universitäten als auch des gesamten Wissenschafts- und Forschungsstandortes genutzt werden", so Wissenschafts- und Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle. Diese Mittel stehen den Universitäten zusätzlich zu ihren ausverhandelten Globalbudgets 2013 - 2015 zur Verfügung.

Mit Projekten im Rahmen der nun für alle 21 Universitäten geöffneten Ausschreibung wird insbesondere der Ausbau von nachhaltigen Kooperationen angestrebt. Die verfügbaren Mittel werden an die Universitäten im Wettbewerb vergeben und in zwei Teilbereiche aufgeteilt:

  • Kooperationen in der Lehre bzw. Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste im Ausmaß von 48 Millionen Euro
  • Kooperationen in der Verwaltung im Ausmaß von 15 Millionen Euro


Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln kann bis zu einem Drittel der Projektkosten finanziert werden, die verbleibenden Projektkosten sind von den Universitäten aus ihrem laufenden Budget und/oder den Kooperationspartnern zu tragen. Voraussetzung für die Mittelvergabe ist die Beteiligung mindestens einer weiteren Institution aus dem Wissenschafts-, Hochschul-, Kunst- oder Kulturbereich oder der Wirtschaft. Dazu zählen beispielsweise die Fachhochschulen.

Für die Ausschreibung gelten mehrere Auswahlkriterien und Indikatoren:

  • Formalkriterien (zB Darstellung der Gesamtprojektdauer inkl. zeitlicher Verteilung der Kosten; Bezug zu den in der Leistungsvereinbarung 2013-15 und im Entwicklungsplan festgelegten Schwerpunkten)
  • inhaltliche Kriterien für Kooperationen in der Lehre bzw. Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste (zB Ausmaß der konkreten Möglichkeiten für Studierende, von dem Projekt zu profitieren; Etablierung gemeinsamer Strukturen wie etwa Brückenprofessuren und gemeinsam eingerichtete Studien; Stärkung existierender Exzellenzbereiche; Nachwuchsförderung; Internationalisierungsgrad: Ausmaß, mit dem das Projekt internationale, exzellente Partnereinrichtungen einbezieht)
  • inhaltliche Kriterien für Kooperationen in der Verwaltung (zB konkrete Synergieeffekte; Nutzen der Innovation für Studierende bzw. Lehrende; Teilnahme an universitätsübergreifenden Verwaltungsnetzen)


Die Rektorinnen bzw. Rektoren können ihre Vorhaben bis 15. Juni 2013 im Wissenschafts- und Forschungsministerium einbringen. Nach der formalen Prüfung der Anträge werden sie zusammen mit den Stellungnahmen der Universitätsabteilungen an die eigens eingerichtete Expert/innenkommission mit Vertreter/innen des Wissenschaftsministeriums, des Finanzministeriums und der Universitätenkonferenz weitergeleitet. Diese wird bis Ende August 2013 einen Vergabevorschlag erstellen. Dann erfolgt die Entscheidung des Wissenschafts- und Forschungsministers über die Aufteilung der Mittel. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Projektfortschritt auf Basis der von den Universitäten nach der Vergabeentscheidung vorzulegenden Zahlungspläne.

Stichwort Hochschul-Milliarde
Das Budget für die Leistungsvereinbarungsperiode (2013 - 2015) wurde um Mittel aus der Hochschul-Milliarde erweitert: 240 Millionen Euro an Offensivmitteln, 300 Millionen Euro fließen ins Grundbudget und weitere 450 Millionen Euro kommen den Studierenden und Lehrenden in den drei Jahren über die neu geschaffenen Hochschulraum-Strukturmittel zugute. Sie werden nach Effizienzkriterien vergeben, orientieren sich an Grundsätzen der Studienplatzfinanzierung und sollen eine stärker wirkungs- und leistungsorientierte Finanzierungsform gewährleisten. Die 450 Millionen Euro teilen sich auf Teilbeträge für prüfungsaktive betriebene ordentliche Studien (270 Millionen Euro), für Absolvent/innen ordentlicher Studien (45 Millionen Euro), für eingeworbene Drittmittel/Wissenstransfer (63 Millionen Euro), für private Spenden (9 Millionen Euro) und Kooperationen (63 Millionen Euro) auf. Der Hochschulraum-Strukturfonds wurde im Universitätsgesetz (§ 12) gesetzlich verankert und löst das bisherige Formelbudget ab.

Stichwort Universitätsbudget/Leistungsvereinbarungen
Insgesamt stehen in der Leistungsvereinbarungsperiode 2013 - 2015 rund 7,4 Milliarden Euro zur Verfügung (in der Periode 2010 - 2012 waren es 6,5 Milliarden Euro). Hinzu kommen Mittel für Bauten und den Klinischen Mehraufwand (KMA) sowie die Studienbeitragsersätze. Insgesamt stehen den Universitäten damit rund 9 Milliarden Euro zur Verfügung. Darüber hinaus investiert der Bund etwa auch in Unibauten: Alleine die Bauvorhaben, die in jüngster Zeit vollendet wurden, sich gerade in Bau befinden bzw. für die Zukunft bereits genehmigt wurden, haben ein Bauvolumen von über einer Milliarde Euro.

 

 

 

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