UmweltanwältInnen tagten im Burgenland

 

erstellt am
26. 04. 13
14.00 MEZ

Öffentlichkeitsbeteiligung in österreichischen Umweltverfahren – die Umsetzung der Aarhus Konvention
Neckenmarkt (blms) - Die UmweltanwältInnen der österreichischen Bundesländer trafen am 24. und 25.04. auf Einladung von Prof. Mag. Hermann Frühstück im mittelburgenländischen Neckenmarkt zu einer zweitägigen Klausurtagung zusammen und wurden von Landtagspräsident Gerhard Steier in Empfang genommen. Neben Grundsatzreferaten zu Themen wie beispielsweise „Naturverträglichkeitsprüfung, auch grenzüberschreitend im Kontext des EU-Artenschutzrechtes“ oder „Neue Verwaltungsgerichtsbarkeit“ stand eine gemeinsame Homepage der Umweltanwaltschaften sowie eine Exkursion ins benachbarte Horitschon, um das Kapitel Wasserrückhaltung und ökologische Maßnahmen sowie Ausgleichsmaßnahmen näher zu beleuchten, im Mittelpunkt der Tagung.

Konkreter Schwerpunkt war allerdings die Diskussion einer Aarhus-konventionskonformen Öffentlichkeitsbeteiligung in österreichischen Umweltverfahren auf der Basis eines Referates von Dr. Wilhelm Bergthaler, Haslinger/Nagele & Partner Rechtsanwälte GmbH, „Die Umweltanwälte und NGO’s nach Aarhus“. Die Aarhus Konvention soll die Beteiligung der Öffentlichkeit in Umweltverfahren (in Entscheidungs-. Planungs- und Gesetzgebungsverfahren) und den Zugang zu Umweltinformationen sicherstellen. Österreich ist bei der Umsetzung dieser völkerrechtlichen Vereinbarung säumig und wurde bereits wiederholt aufgefordert, der Öffentlichkeit (den NGO´s, registrierten Bürgerinitiativen und den Umweltanwaltschaften) endlich die vereinbarten Rechte einzuräumen. Die österreichischen Umweltanwaltschaften halten daher die umgehende Anpassung und Erweiterung des etablierten rechtlichen Systems an die Anforderungen der Aarhus Konvention durch folgende Schritte für unabdingbar:

  • Angleichung der jeweils bestehenden Parteistellung der Umweltanwaltschaften und NGO's in den einzelnen Materiengesetzen des Bundes und der Bundesländer nach dem bestmöglichen Standard und
  • Parteistellung für die Umweltanwaltschaften und NGO´s im Wasser-, Forst- und Gewerberecht.

Nachdem die Europäische Union diesem völkerrechtlichen Vertrag beigetreten ist, ist in weiterer Folge auch mit einem Vertragsverletzungsverfahren zu rechnen. Der Bund und die Länder haben bereits jetzt im Zuge von laufenden Gesetzesnovellen die Möglichkeit, ihren Verpflichtungen nachzukommen. In einem weiteren Diskussionspunkt sprach sich das Kollegium der UmweltanwältInnen bei ihrer Tagung dezidiert geschlossen gegen die geplanten Reformpläne der EU-Kommission für den Bereich Saatgut aus. Im Detail geht es dabei um die Zukunft von alten Obst-, Gemüse- und Getreidesorten. Am 6. Mai 2013 will die EU-Kommission ihre Vorschläge für die Vereinheitlichung der derzeit noch zwölf EU-Richtlinien für Saatgut vorlegen. Derzeit gibt es für alte, nichtkommerzielle Sorten Ausnahmen vom komplexen Zulassungsverfahren für Saatgut. Diese Ausnahmen sollen künftig wegfallen. Demnach soll es Bauern oder Gärtnern nach den Plänen der Kommission künftig verboten sein, ihr selbst vermehrtes Saatgut ohne Sortenzulassung weiterzugeben.

 

 

 

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