Zivildienstreform

 

erstellt am
25. 04. 13
14.00 MEZ

Mikl-Leitner: Win-Win-Situation für alle Beteiligten
Maßnahmenpaket präsentiert - Verbesserungen bei Ausbildung und Verwaltung
Wien (bmi) - "Knapp 60 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher haben sich bei der Volksbefragung am 20. Jänner 2013 für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes ausgesprochen. Dieses Ergebnis ist ein klarer Auftrag zur Reform des Wehrdienstes. Und obwohl das System des Zivildienstes bereits sehr gut funktioniert, haben wir auch hier Maßnahmen entwickelt, um den Zivildienst noch attraktiver zu machen", sagte Innenministerin Mag.a Johanna Mikl-Leitner.

Während derzeit nur Zivildienstleistende in Rettungsorganisationen eine umfassende Ausbildung während ihres Zivildienstes erhalten, wird künftig auch anderen Einrichtungen, wie beispielsweise Alten- oder Behindertenbetreuungsorganisationen, die eine fachspezifische Ausbildung anbieten, die sie vom Bund gefördert bekommen."Unser Ziel ist es, durch diese gesetzliche Förderungsmöglichkeit den Einrichtungen Anreize zu geben, damit sie verstärkt Ausbildungen in diesen Bereichen anbieten", sagte Mikl-Leitner. Das Innenministerium leistet mit dem Sozialministerium einen Ausbildungsbeitrag von 70 Prozent der Ausbildungskosten bis zu maximal 1.700 Euro, den Zivildiensteinrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen geltend machen können.

In Zukunft ist einer Trägerorganisation die Zulassung zu entziehen, wenn dieser arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen verletzt hat. Damit soll sichergestellt werden, dass nur zuverlässig agierende Organisationen auch Zivildiener zugewiesen bekommen.

Verbesserungen wird es auch in der Verwaltung geben. Während beispielsweise bisher eine Zuweisung nur bis zwei Wochen vor dem Antrittstermin möglich war, können Zivildiener künftig mit Einverständnis bis drei Werktage vor dem Antrittstermin zugewiesen werden. Dadurch können einerseits kurzfristige Ausfälle kompensiert werden, aber auch Zivildiener profitieren von einem rascheren Beginn ihrer Zivildienstzeit

Männer, die bereits vor ihrem Zivildienst 12 Monate eine Tätigkeit im Rahmen des Freiwilligen Sozialjahres bzw. des freiwilligen Umweltjahresgeleistet haben, müssen in Zukunft keinen Zivildienst mehr leisten. Damit werden sie den Auslandsdienern gleichgestellt. Voraussetzung für diese Gesetzesänderung ist eine Verfassungsmehrheit.

Weiters wird das Rettungswesen als ein weitere möglicher Einsatzbereich für das Freiwillige Sozialjahr aufgenommen, das Männern und Frauen ab 17 als besondere Form des freiwilligen Engagements mit Ausbildungscharakter offensteht. Eine wichtige Neuerung, die jedoch keiner gesetzlichen Änderung bedarf, ist außerdem, dass es in Zukunft eine Studien- und Berufsberatung für Zivildiener geben soll. Ein entsprechendes Konzept liegt bereits vor und ein Probebetrieb wird im Herbst starten. Außerdem wird es ab Herbst für Zivildiener möglich sein, nach Ende ihres Zivildienstes die Organisation bewerten zu können. Dies dient der Qualitätssicherung und soll unter anderem auch einen wertschätzenden Umgang des Personals mit den Zivildienern sicherstellen.

Nach der Begutachtung ab 25. April soll der Gesetzesentwurf bis zum Sommer beschlossen werden, um im Anschluss daran die Verordnungen erstellen zu können. Mit 1. Oktober 2013 soll die Zivildienstreform in Kraft treten.


 

Hundstorfer: Anerkannte Ausbildungen werden in Zukunft in allen Einrichtungen gefördert
Sozialminister Hundstorfer präsentierte Eckpunkte der Zivildienstreform
Wien (sk) - Zivildienstorganisationen im Gesundheits- und Behindertenbereich sollen ab Oktober Fördergelder erhalten, wenn sie anerkannte Ausbildungen für ihre Zivildiener anbieten. Zivildiener sollen so in Zukunft auch abseits der Rettungssanitäter-Ausbildung anerkannte Qualifikationen erwerben können. Diese Neuerung stellten Sozialminister Rudolf Hundstorfer und Innenministerin Mikl-Leitner am 25.04. in einer gemeinsamen Pressekonferenz vor. "Es war mir sehr wichtig, den Ausbildungsaspekt beim Zivildienst zu verstärken und von den Rettungsorganisationen auch auf andere Einrichtungen auszudehnen", sagte Hundstorfer über diesen Kernpunkt des Maßnahmenpakets.

Bis zu 70 Prozent der Ausbildungskosten, max. 1.700 Euro pro Zivildiener, werden vom Bund (BMASK und BMI) übernommen. Gefördert werden nur landes- oder bundesgesetzlich anerkannte Ausbildungen. Das Anbieten von Ausbildungen beruhe auf Freiwilligkeit, aber die Anreizfinanzierung werde dazu führen, dass von der Möglichkeit auch Gebrauch gemacht werde, ist der Minister zuversichtlich. "Aus dem Zivildienst soll für den weiteren Lebensweg nicht nur Lebenserfahrung, sondern auch eine Ausbildung mitgenommen werden können." Er finanziere das gerne mit, denn alles, was jetzt in Ausbildung investiert wird, sei eine Investition in die Zukunft, sagte Sozialminister Hundstorfer.

Ein weiterer wichtiger Eckpunkt der Zivildienstreform ist die Ausweitung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) auf die Rettungsorganisationen. In Zukunft sollen interessierte Männer und Frauen auch dort das FSJ absolvieren können. Die zwölf Monate des Freiwilligen Sozialen Jahres sollen auf den Zivildienst angerechnet werden können. Für diese Änderung ist noch eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat vonnöten.

Weitere Eckpunkte des Maßnahmenpakets: Mitarbeiter sollen ihren Fähigkeiten und Qualifikationen entsprechend eingesetzt werden. Ein ausgebildeter Arzt soll etwa auch als Arzt eingesetzt werden können und nicht nur für Hilfsdienste. Darüber hinaus soll es Verwaltungsvereinfachungen für die Organisationen und eine "Kompetenzbilanz" am Ende des Zivildienstes geben, in der zusammengefasst wird, was der Zivildiener konkret gemacht hat und worin er ausgebildet wurde. Eine Bewertung der Einsatzorganisation am Ende des Zivildienstes soll zur Qualitätssicherung beitragen. Von der Reform betroffen wären potentiell 5.400 Zivildiener, das ist die Anzahl jener, die in anderen Einrichtungen als in Blaulichtorganisationen - dort gibt es 6.000 Zivildiener - ihren Dienst ableisten.

Der Sozialminister sieht die Reform als weiteren Beleg dafür, wie konstruktiv die Bundesregierung zusammenarbeitet. Der Gesetzesentwurf geht jetzt in Begutachtung, soll in weiterer Folge vom Nationalrat beschlossen und ab 1. Oktober 2013 bereits umgesetzt werden.  


 

 Windbüchler: Grüne wollen noch Verbesserungen verhandeln
Teile der Novelle zufriedenstellend
Wien (grüne) - "Eine Reform des Zivildienstes ist dringend notwendig und darf keine vorzeitige Wahlkampftaktik sein. Es muss darum gehen, dass eine Verbesserung für Zivildienstleistende aber auch für Trägerorganisationen nachhaltig umgesetzt wird", ist Tanja Windbüchler-Souschill, Zivildienstsprecherin der Grünen, davon überzeugt, dass mehr Freiwilligkeit und die Möglichkeit einer Ausbildung innerhalb der Zeit des Zivildienstes das Sozialdienstsystem enorm unterstützen würde.

"Die Grünen Forderungen waren immer klar definiert: Verkürzung des Zivildienstes auf sechs Monate, Erhöhung der Grundvergütung auf Mindestsicherungsniveau, das Ende der restriktiven Krankenstands-Regelungen, die Angleichung an Normalarbeitszeit und an Urlaubsregelungen von Hauptberuflichen im Sozialsystem. Auch soll sich das Erlernte in der Zeit des Zivildienstes für nachfolgende Berufe und Ausbildungen positiv niederschlagen und Freiwilligentätigkeit im Sozial- und Umweltschutzbereich muss als Zivildienst angerechnet werden", erinnert Windbüchler-Souschill an das Modell für mehr Freiheit und Offenheit im Zivildienst.

"Die nun vorgestellte Novelle berücksichtigt einige dieser langjährigen Forderungen, einiges wurde leider vergessen", so die erste Analyse. "Eine Verkürzung der abzuleistenden Zeit oder die Verdoppelung der Grundvergütung auf 600 Euro pro Monat sind leider kein Thema. Positiv zu bewerten ist der nun neu installierte Ausbildungscharakter des Zivildienstes und die langjährige Forderung der Anrechenbarkeit des Freiwilligen Sozialjahres und des Freiwilligen Umweltschutzjahres als Zivildienst. Diese beiden Punkte sind aus grüner Sicht sehr zu begrüßen."

Die Grünen werden nun in Verhandlungen eintreten, um weiterhin dafür zu kämpfen, den Zivildienst für die jungen Männer und für die Organisationen zu verbessern. "Neben der Erhöhung der Grundvergütung sollte auf alle Fälle drüber nachgedacht werden, ob die restriktiven Krankenstands-, Urlaubszeit- und Arbeitszeitregelungen tatsächlich noch Gültigkeit haben. Müssen junge Männer tatsächlich bis zu 60 Stunden pro Woche um 300 Euro ihren Dienst ableisten? Ist es tatsächlich notwendig, dass Zivildiener im Gegensatz zu Hauptamtlichen in der neunmonatigen Dienstzeit nur zehn Tage Urlaub haben, anstatt 19 Tage? Arbeitsrechtlich sollten hier endlich Angleichungen stattfinden. Genau dies wären weitere wichtige Schritte zur Verbesserung der Situation von Zivildienstleistenden", meint Tanja Windbüchler-Souschill.


 

Kerschbaum: Rotes Kreuz begrüßt Zivildienstreform
Wien (rotes kreuz) - Als "positiv" bezeichnet Werner Kerschbaum, Generalsekretär des Österreichischen Roten Kreuzes, das von Innenministerium und Sozialministerium gemeinsam präsentierte Maßnahmenpaket für eine Attraktivierung des Zivildienstes. "Dass man künftig Zivildiener dort einsetzen kann, wo ihre Stärken, Interessen und Kompetenzen liegen, ist sehr begrüßenswert", sagt Kerschbaum. "Das nützt den Zivildienern selbst, den Menschen, die auf ihr Engagement angewiesen sind und schlussendlich unserer Gesellschaft."

Die Möglichkeit, das Freiwillige Soziale Jahr auch im Rettungsdienst leisten zu können, sei ebenfalls begrüßenswert, da dieses auch Frauen offen steht. "Bereits jetzt haben wir schon viele Frauen unter den Freiwilligen im Rettungsdienst", sagt Kerschbaum. "Dieses Engagement weiter zu fördern, halte ich für einen wichtigen und richtigen Schritt." Die Details wie Kosten müsse man sich allerdings noch ansehen. Positiv sei ebenfalls die geplante Evaluierung der Maßnahmen in vier Jahren. "Wir wünschen uns, dass die gute interministerielle Zusammenarbeit und eine verstärkte Einbindung der Trägerorganisationen auch in Zukunft fortgesetzt werden", so Kerschbaum.


 

Küberl: Viel ist gelungen, aber für ein Gesamtpaket fehlen noch wichtige Maßnahmen
Wien (caritas) - Mit der geplanten Reform von Zivildienst und Freiwilligengesetz packen BM Hundstorfer und BM Mikl-Leitner eine wichtige Stütze des sozialen Miteinanders an. Franz Küberl hebt lobend hervor, dass Zivildiener in Zukunft über Hilfstätigkeiten hinausgehende Aufgaben, entsprechend ihren Qualifikationen und Fähigkeiten, wahrnehmen dürfen. Das würde mit dazu beitragen, dass Zivildiener ihren Einsatz noch sinnvoller und bereichernder empfinden werden.

Eine gute Idee sei es, für Zivildiener der Kategorie II Ausbildungsmöglichkeiten vorzusehen und dies seitens der öffentlichen Hand mit einem Ausbildungsbeitrag zu fördern. (Kategorie I sind Zivildiener im Rettungswesen, mit 600 Euro abgegolten, Kategorie II sind Zivildiener im sozialen Bereich, bis jetzt mit 400 Euro abgegolten.) "Damit gibt es mehr Gleichstellung zwischen den Zivildienstträgerorganisationen, und wir heben insgesamt die Qualität des Zivildienstes. Zwei Fliegen auf einen Streich, dass kommt in der Politik wirklich nicht sehr oft vor, das lob' ich mir", so Franz Küberl. Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) soll mit dieser Reform nun auch für den Rettungsdienst geöffnet werden und Männer, die einen 12-monatigen Einsatz im Freiwilligen Sozialen Jahr ableisten, können diesen als Zivildienst anerkennen lassen. Küberl dazu: "Es ist gut, diese beiden Systeme zusammen zu führen, weil wir damit den Frauen neue Möglichkeit eröffnen. Aber bitte führen wir diesen Weg auch zu Ende: Für die Bildungsarbeit im Freiwilligen Sozialen Jahr muss es ebenso einen Ausbildungsbeitrag der öffentlichen Hand geben. Absolut nicht in Ordnung ist, dass die Republik für jene Männer, die ihren Zivildienst im FSJ ableisten, keine Förderung analog zum Zivildienst vorsieht, denn hier werden Kosten der Republik auf die Träger und auf den Rücken der Eltern abgewälzt. Das kann es nicht sein. Ich fordere die beiden Minister auf, in diesen Punkten nochmals eine Runde zu drehen!" Abschließend stellt Franz Küberl fest: "Um der Gerechtigkeit Genüge zu tun, muss es nach dem 6. Monat eine höhere Abgeltung für Zivildiener geben, da ihr Dienst ja länger ist als jener der Grundwehrdiener."  


 

Diakonie begrüßt Vorschläge für Neuregelungen
Anrechnung des Freiwilligen Sozialen Jahres als Zivildienst ist große Bereicherung
Wien (diaknoie) - Die Diakonie begrüßt die Verbesserungen im Vorschlag für die Neuregelungen beim Zivildienst, der in Begutachtung geht. "Insbesondere ist es erfreulich, dass der Einsatz im Freiwilligen Sozialjahr zukünftig auch als Zivildienst angerechnet werden kann", zeigt sich Diakonie Direktor Michael Chalupka erfreut. Die Diakonie bietet seit mehr als 50 Jahren ein Freiwilliges Sozialjahr der Diakonie an.

"Die Anrechenbarkeit ist ein guter Anreiz, insbesondere für junge Männer, die bisher diese Möglichkeiten weniger genutzt haben", betont Chalupka.

Wesentlich wird jetzt aber sein, die Bedingungen unter denen ein Freiwilliges Sozialjahr geleistet werden kann, sowohl für die Trägerorganisationen, als auch für die jungen Menschen, die freiwillig tätig werden wollen, zu verbessern.

Weiters soll der Entwurf für die Zivildienstreform einen neuen Ausbildungsbeitrag für Zivildienstleistende, die in der Sozialbetreuung tätig sind, beinhalten. Damit wird analog zu den Rettungsdiensten die Qualifizierung junger Menschen auch in Betreuungsberufen innerhalb des Zivildienstes gefördert.

Dieser Ausbildungsbeitrag hilft jungen Menschen, Grundqualifizierungen zu erwerben, die ihren Berufseinstieg erleichtern.  


 

Fenninger: Attraktivierung des Zivildienstes gelungen
Positive Änderungen sowohl für Zivildiener als auch für die Trägerorganisationen
Wien (volkshilfe) - Die Volkshilfe begrüßt die erzielte Einigung zur Novellierung des Zivildienstgesetzes. "Obwohl die Positionen zu Beginn weit auseinander lagen, ist es in kurzer Zeit zu einem tragfähigen Kompromiss zwischen Sozialministerium und Innenministerium gekommen", freut sich Erich Fenninger, Bundesgeschäftsführer der Volkshilfe Österreich.

Der vorliegende Gesetzesentwurf enthalte viele positive Änderungen: flexiblere Zuweisungsmöglichkeiten, die Einsatzmöglichkeit nach Qualifikation, einen Ausbildungsbeitrag, der auch vom Sozialministerium mitfinanziert wird sowie die Anrechenbarkeit eines Freiwilligen Sozialjahres auf den Zivildienst.

"Wir begrüßen, dass der Zivildienst nicht für Frauen geöffnet wurde, denn eine Öffnung hätte de facto nichts anderes bedeutet als Lohn- und Sozialdumping. Der Personalbedarf im Gesundheits- und Sozialbereich soll mit qualifizierten MitarbeiterInnen und geregelten Arbeitsverhältnissen abgedeckt werden", betont Fenninger.

Nicht verhandelt wurde die zeitliche Gleichstellung des Zivildienstes mit dem Grundwehrdienst. "Hier hätten wir uns gewünscht, dass der Dienst an der Waffe nicht höher gestellt wird und Wehrdienst und Zivildienst die gleiche Dauer haben", so Fenninger. "Alles in allem ist es gelungen, sowohl für die Zivildienstleistenden als auch für die Träger eine Attraktivierung zu erzielen."


 

Karas: Hilfswerk begrüßt Pläne zur Zivildienstreform
Präsident Othmar Karas: "Positiv sind die Förderung der Ausbildung, die bessere Berücksichtigung der Qualifikationen und die Anrechenbarkeit von freiwilligem Engagement!"
Wien (hilfswerk) - In einer ersten Reaktion positiv äußert sich Hilfswerk-Präsident Othmar Karas zu den bekannt gewordenen Plänen zur Zivildienstreform: "Der Begutachtungsentwurf liegt zwar noch nicht im Detail vor, aber die Signale sind sehr ermutigend!".

"Einige Forderungen des Hilfswerks sollen umgesetzt werden", so Karas weiter, "darunter die Förderung der Ausbildung, die bessere Berücksichtigung der Qualifikationen und die Anrechenbarkeit von freiwilligem Engagement", so Karas abschließend.   

 

 

 

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