Landesverwaltungsgericht: Personelle
 Kontinuität sichert Qualität

 

erstellt am
25. 04. 13
14.00 MEZ

Dekretverleihung an den Präsidenten und die Richterinnen und Richter des Landesverwaltungsgerichtes
Eisenstadt (blms) - Am 24.01. wurde vom Burgenländischen Landtag das Landesverwaltungsgerichts- Übergangsgesetz beschlossen. Am 24.04. übergaben Landeshauptmann Hans Niessl und Landeshauptmann Stellvertreter Mag. Franz Steindl auf Basis dieses Gesetzes dem Präsidenten des Landesverwaltungsgerichtes, WHR Mag. Manfred Grauszer, sowie den Richterinnen und Richtern die Ernennungsdekrete. Das Burgenländische Landesverwaltungsgericht wird seine Tätigkeit mit 01.01.2014 aufnehmen. Noch im Juni soll auch das Landesverwaltungsgerichts-Gesetz, das im Entwurf vorliegt, beschlossen werden. „Wir brauchen einen reibungslosen Übergang und höchstmögliche Rechtssicherheit. Durch die personelle Kontinuität ist auch die Qualität der Rechtsprechung gewährleistet. Diese Reform bringt kürzere Verfahren bei höherer Qualität und mehr Bürgernähe“, so Niessl.

Er sei davon überzeugt, dass mit der Weiterentwicklung der Unabhängigen Verwaltungssenate in vielerlei Hinsicht Verbesserungen erreicht werden, betont Landeshauptmann Niessl. Konkret rechnet er mit einer Verkürzung des Instanzenzuges und einer Verkürzung der Verfahrensdauer. „Das ist ein wichtiger Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger und auch für den Wirtschaftsstandort.“ Kurze Verfahren, die Konzentration von Verfahren und klare Behördenstrukturen würden mit der Zeit auch bedeuten, dass Verfahren insgesamt kostengünstiger würden. Niessl: „Durch die Reform können auf Bundes- und Landesebene 112 Sonderbehörden abgeschafft werden.“

Außerdem würde die Konzentration aller bisherigen Berufungsverfahren auch die Qualität der Entscheidungen sichern und bedeute mehr Bürgernähe, weil die Bürgerinnen und Bürger eine einheitliche Ansprechstelle in ihrem Bundesland haben. „Bürger sparen Zeit und Kosten“, so Niessl.

„Die Reform bedeutet für uns natürlich auch eine große Herausforderung. Viele neue Aufgabenfelder kommen auf uns zu, in denen wir bisher noch nicht tätig waren“, so der Präsident der Landesverwaltungsgerichtes, WHR Mag. Manfred Grauszer.

Die Schaffung eines Landesverwaltungsgerichtes gewährleiste auch die Einheitlichkeit der Rechtsprechung und ein einheitliches und transparentes Verfahrensrecht. Erstmals wird ein Teil der Gerichtsbarkeit Landessache. „Das ist im Sinne eines gelebten und echten Föderalismus. Diese Reform bringt kürzere Verfahren bei höherer Qualität und mehr Bürgernähe.“

Ein gelebter Föderalismus habe gerade für das Land Burgenland einen sehr hohen Stellenwert: „Ich bin davon überzeugt: Dieser Föderalismus ist – verbunden mit sinnvollen Reformen – auch ein Erfolgsrezept für die Zukunft. Die Schaffung der Landesverwaltungsgerichte ist ein Meilenstein und ein Musterbeispiel für eine positive Reform, die viele Vorteile bringen wird.“

 

 

 

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