Volksbegehren erreichen nicht die notwendige Zustimmung

 

erstellt am
23. 04. 13
14.00 MEZ

Zwei Volksbegehren zielten auf die Erreichung von 100.000 Stimmen, um die von den Initiatoren verfolgten Anliegen einer parlamentarischen Behandlung zuzuführen.

"Volksbegehren Demokratie Jetzt!"
Dieses Volksbegehren hatte folgenden Wortlaut: „Wir fordern bundes(verfassungs-) gesetzliche Regelungen für eine umfassende Erneuerung der Demokratie in Österreich durch ein Persönlichkeitswahlrecht mit voller Verhältnismäßigkeit, mehr direkte Demokratie, den Ausbau von Grund- und Freiheitsrechten, ein gestärktes Parlament, die Bekämpfung der Korruption und Parteibuchwirtschaft, durch tatsächliche Unabhängigkeit von Justiz und Medien, einen neuen Föderalismus und eine Reform des Parteiengesetzes."

Das vorläufige Ergebnis des "Volksbegehrens Demokratie Jetzt!"

"Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien"
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
„Für die Schaffung eines Bundesverfassungsgesetzes:
Zur Abschaffung kirchlicher Privilegien
Für eine klare Trennung von Kirche und Staat
Für die Streichung gigantischer Subventionen an die Kirche
Für ein Bundesgesetz zur Aufklärung kirchlicher Missbrauchs- und Gewaltverbrechen"

Das vorläufige Ergebnis des "Volksbegehrens gegen Kirchenprivilegien"

Quelle: Bundesministerium für Inneres


 

Zum Ergebnis der beiden Volksbegehren sagte Bundeskanzler Werner Faymann nach dem Ministerrat am 23.04.: "Jeder, der ein Volksbegehren initiiert oder unterschreibt, ist mit Respekt zu behandeln. Das Thema Ausbau der Demokratie wird jedenfalls auch im Parlament noch intensiv diskutiert."


 

 Spindelegger: Müssen Bürgern mehr Möglichkeit zur Mitentscheidung geben
Ausbau der direkten Demokratie ist wichtiges Anliegen – Opposition hat wenig Interesse daran
Wien (övp-pd) "Der Bürger muss das Gefühl haben, direkt mitentscheiden zu können. Nicht nur am Wahltag, sondern auch darüber hinaus", betont Vizekanzler Michael Spindelegger nach dem Ministerrat am 23.04. Trotz des gescheiterten Volksbegehrens "Demokratie Jetzt!" ist sich Spindelegger sicher, dass mehr direkte Demokratie den Menschen ein wichtiges Anliegen ist: "Ich spüre, wenn ich im Land unterwegs bin und mit den Menschen rede, dass das ein Anliegen ist. Die Bürgerinnen und Bürger wollen sich stärker einbringen können. Sie wollen das, was sie berührt, in einem Volksbegehren zum Ausdruck bringen können und damit eine Sache zum Thema machen, die dann weiterbehandelt wird." Die Beteiligung am Volksbegehren habe viele Ursachen, sagt Spindelegger: "Wenn Ex-Politiker sich hinstellen und für mehr Demokratie werben, ist das nicht die beste Promotion. Immerhin sind das jene Personen, die selber schon die Chance hatten, es besser zu machen."

Da bis zur Nationalratswahl im Herbst nicht alle Anliegen für mehr Bürgerbeteiligung umsetzbar sind, will der Vizekanzler Instrumente der direkten Demokratie bei den nächsten Regierungsverhandlungen zum Thema machen. "Unmittelbar nach der Wahl werden wir mit neuen Vorschlägen in das Thema hineintauchen", betont Spindelegger und hofft auf mehr konstruktive Beteiligung der Opposition: "Die Opposition hat zwar kein Interesse daran, den Bürger als Souverän zu stärken, wie etwa das Nein zu Bürgeranfragen an Minister beweist, aber das Vertrauen in die Politik steigt nur, wenn der Bürger mehr Mitsprache erhält", stellt Spindelegger klar, der abschließend festhält: "Wir haben es geschafft, Instrumente zu kreieren, jetzt müssen wir zu neuen Ufern aufbrechen."


 

Kickl: Volksbegehren-Flopp hat zwei Ursachen
Volksbegehren in aktueller Form ist Auslaufmodell und kommunikative Eigenfehler der Betreiber
Wien (fpd) - "Für die mehr als mageren Ergebnisse der beiden Volksbegehren gibt es zwei Hauptgründe: Erstens haben SPÖ und ÖVP dieses Instrument in der bestehenden Form dadurch ramponiert, dass alle Bürgeranliegen der Vergangenheit im Parlament eine Beerdigung erster Klasse erfahren haben. Und Zweitens haben die Betreiber eine ganze Reihe an kommunikativen Eigenfehlern fabriziert", analysierte der freiheitliche Generalsekretär NAbg. Herbert Kickl.

Daraus ergebe sich, dass endlich eine Systemumstellung bei Volksbegehren erfolgen müsse. Und zwar so, dass bei Erreichen einer bestimmten Unterschriftenanzahl die Forderungen des Begehrens einer Volksabstimmung zugeführt werden müssten, deren Ausgang verbindlich zu sein habe, so Kickl. "Diese Systemumstellung und Aufwertung kann als Initialzündung nur von Regierungsseite kommen, wenn der Bundeskanzler Strache heißt", sagte Kickl und verwies einmal mehr auf das freiheitliche Paket zur direkten Demokratie, das es der Bevölkerung von sich aus ermögliche Gesetzesinitiativen durchzubringen.

Ein weiterer Grund für das völlige Versagen der beiden Volksbegehren ortet Kickl in der Unfähigkeit der Betreiber. So hätten die politischen Auslaufmodelle Voggenhuber und Co. nichts aus dem Flop von Genossen Androsch gelernt und wieder eine elendslange nicht kommunizierbare Forderungsliste, statt eines einfachen Forderungspunktes zur Unterstützung aufgelegt. "Das zeigt, dass die selbsternannten Hoffnungsträger der politischen Erneuerung in Österreich trotz vieler, vieler Jahre in der Politik, die einfachsten Grundsätze nicht verstanden haben", so Kickl.

"Herr Alm hat lernen und erfahren dürfen, dass die Kirche mit ihren Werten und Traditionen in Österreich viel tiefer und positiver im Bewusstsein der Bevölkerung verankert ist, als es den zerstörerischen Kräften einer linken Möchtegern-Aufklärung lieb ist", so Kickl. "Statt eines Nudelsiebs hat Alm jetzt den sprichwörtlichen Scherm auf", sagte Kickl, der den selbsternannten religions-kritischen Fortschrittskräften attestierte, am Nerv der Bevölkerung vorbei-begehrt zu haben.


 

Bucher für Internet-Volksbegehren mit verpflichtender Volksabstimmung
Bei 100.000 Unterschriften Behandlung im Parlament, bei 400.000 verpflichtende Volksabstimmung
Wien (bzö) - BZÖ-Chef Klubobmann Josef Bucher zieht aus den desaströsen Ergebnissen der beiden Volksbegehren "Demokratie jetzt!" und "gegen Kirchenprivilegien" ganz klar die Konsequenz, dass das Instrument Volksbegehren dringendst eine Modernisierung braucht. Bucher schlägt deshalb eine Totalreform durch die Einführung eines "Internet- Volksbegehrens" vor. Konkret sollen die Österreicher die Möglichkeit bekommen, auch via Internet Volksbegehren zu starten und zu unterstützen. Bucher verlangt, dass dieses "Internet-Volksbegehren" ab 100.000 Unterstützern verpflichtend im Parlament behandelt werden soll und es ab 400.000 Unterzeichnern eine verpflichtende Volksabstimmung geben muss. 400.00 deshalb, weil dies doppelt so viele Stimmen sein, wie für den Einzug in den Nationalrat benötigt würden. "In Zeiten der Politikverdrossenheit, gerade bei der jungen Generation, braucht es mehr Mitsprache und direkte Demokratie. Das "Internet-Volksbegehren" ist modern, schnell und kostengünstig. Die Direkte Demokratie muss gestärkt, aber auch weiterentwickelt und den Möglichkeiten des Internet-Zeitalters angepasst werden. Eine moderne Demokratie braucht moderne Bürgerbeteiligung", so Bucher, der auch diesbezügliche parlamentarische Initiativen des BZÖ ankündigt.

Konkret soll das "Internet-Volksbegehren" über die Homepage des Parlaments abgewickelt werden, wo es bereits jetzt auf Initiative der Vorsitzenden des Petitionsausschusses, der BZÖ-Abgeordneten Ursula Haubner, die Möglichkeit gibt, online Petitionen und Bürgerinitiativen zu unterstützen. Bucher verweist auf das englische Vorbild, wo bereits jetzt Volksbegehren/Petitionen online über die Homepage des englischen Parlaments beantragt und unterstützt werden können und ab 100.000 Unterschriften dort verpflichtend diskutiert werden müssen. In England gibt es klare Kriterien, welche Volksbegehren zugelassen werden, beispielsweise werden verhetzende oder diskriminierende Forderungen selbstverständlich ausgefiltert. In Österreich solle dies eine unabhängige Expertenkommission prüfen und wie in England sollen auch in Österreich die abgewiesenen Begehren veröffentlicht werden, um für maximale Transparenz zu sorgen. Aktiv und passiv teilnahmeberechtigt sind alle bei Nationalratswahlen wahlberechtigten Österreicherinnen und Österreicher. Wer selber über keinen Internetzugang habe, könne seine Unterstützung auch bei öffentlichen Stellen abgeben können. Missbrauch sei durch klare Kriterien auszuschließen, beispielsweise könnte die Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises als Identifikationsnachweis neben Namen und Wohnort verlangt werden.


 

 Musiol: Debatte um Stärkung der direkten Demokratie wird weitergehen
Grüne haben dazu ein Modell vorgelegt
Wien (grüne) - "Die Volksbegehren haben die Hürde für eine parlamentarische Behandlung nicht geschafft. Die Debatte um eine Stärkung der direkten Demokratie wird trotzdem weiter gehen. Die Grünen habe dazu ein klares Modell vorgelegt, das sich aber von jenem des Volksbegehrens in wichtigen Punkten unterscheidet", sagt Daniela Musiol, Verfassungs- und Demokratiesprecherin der Grünen.


 

Schönborn: Kirche über Ergebnis des Volksbegehrens erfreut
Vorsitzender der Bischofskonferenz sieht in den 56.660 Unterschriften "deutliches Votum für bewährte Zusammenarbeit von Staat und Kirche"
Wien (kap) Mit Zufriedenheit reagiert die katholische Kirche auf das Ergebnis des "Volksbegehrens gegen Kirchenprivilegien". Das hat Kardinal Christoph Schönborn unmittelbar nach der vorläufigen Bekanntgabe der Zahlen in einer Stellungnahme bekannt gegeben. Mit 56.660 Unterschriften sei das Ergebnis "sehr deutlich ausgefallen". Es zeige, dass die allermeisten Österreicher die Religionsgemeinschaften und ihre Leistungen für die Allgemeinheit schätzen, so der Vorsitzende der Bischofskonferenz. Gleichzeitig bekräftigte er seinen Wunsch nach einer "sachlichen Diskussion über die Rolle von Religion im öffentlichen Raum".

Der Episkopatsvorsitzende wertet das Ergebnis als "ein deutliches Votum für die bewährte Zusammenarbeit von Staat und Kirche in Österreich bei gleichzeitiger institutioneller Trennung". Die "freie Kirche in einem freien Staat" werde offenbar von den allermeisten als ein Modell für das friedliche Miteinander in der Gesellschaft bejaht.

Auch habe die Diskussionen rund um das Volksbegehren wieder deutlich gemacht, "wie viele Leistungen die Kirche für Soziales, Bildung, Kultur und den Zusammenhalt in der Gesellschaft laufend erbringt". In Richtung der Betreiber des Volksbegehrens merkte der Kardinal an, dass "unseriöse Behauptungen und einseitige Darstellungen über die Kirchen" als solche von den meisten durchschaut worden seien.

Kardinal Schönborn zog für die katholische Kirche zwei Konsequenzen: "Wir setzen den eingeschlagenen Weg gegen Missbrauch und Gewalt in den eigenen Reihen entschlossen fort. Das heißt: Schutz für die anvertrauten Kinder, Hilfe für Opfer und Konsequenzen für Täter." Weiters gelte es auf die Ursachen des hier zum Ausdruck gekommenen Unbehagens mit der Kirche und der Religion zu blicken. Das Zweite Vatikanische Konzil habe zu Recht darauf hingewiesen, dass dieses auch eine Reaktion auf Fehler der Kirche und der Gläubigen sein kann. "Daher bleibt der ehrliche und aufmerksame Dialog mit Andersdenkenden und Kritikern Aufgabe aller in der Kirche", hielt der Vorsitzende der Bischofskonferenz fest.  


 

Bünker: Ergebnis bestätigt Weg der Kooperation zwischen Kirchen und Staat…
…bei klarer institutioneller Trennung
Wien (epdö) - Das Ergebnis des "Volksbegehrens gegen Kirchenprivilegien" - mit 56.660 Unterschriften ist das Volksbegehren deutlich an der Hürde von 100.000 Unterstützern für die Behandlung im Nationalrat gescheitert - ist für den evangelisch-lutherischen Bischof Michael Bünker "keine Überraschung". Die Österreicherinnen und Österreicher, so Bünker gegenüber dem Evangelischen Pressedienst, "begrüßen offenkundig den Beitrag, den Kirchen und Religionsgesellschaften und speziell auch die Evangelischen Kirchen für die Gesellschaft insgesamt leisten". Die Absicht, die gesetzlichen Regelungen, die dies ermöglichen, zu ändern, finde nur wenig Zustimmung.

Das klare Ergebnis des Volksbegehrens bestätige den österreichischen Weg nach dem Motto "Freie Kirche im freien Staat", "also Kooperation bei klarer institutioneller Trennung", betont Bünker. Dass es zu einer sachlichen Diskussion und öffentlichen Auseinandersetzung über die Stellung von Religion in der Gesellschaft und über die staatlichen Vorgaben für das Wirken der Kirchen und Religionsgesellschaften gekommen ist, sieht der Bischof positiv.

 

 

 

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