Kunstrückgabebeirat beschließt vier neue Empfehlungen

 

erstellt am
03. 05. 13
14.00 MEZ

Die Empfehlungen betreffen die Albertina, das Kunsthistorische Museum, das Heeresgeschichtliche Museum und das MAK.
Wien (bmukk) - Der Kunstrückgabebeirat empfahl in seiner Sitzung vom 03.05. die Rückgabe von zwei Blättern von Rudolf von Alt aus der Albertina an Frau Eva Kantor und die Rückgabe von zwei Blättern von Josef Kriehuber ebenfalls aus der Albertina an die Rechtsnachfolger nach Dr. Josef Blauhorn. Die Rückgabe einer Bronzebüste aus dem Kunsthistorischen Museum an die Rechtsnachfolger nach Otto Feist bzw. dessen Söhne Dr. Ernst Feist-Wollheim und Dr. Hans Feist-Wollheim wurde nicht empfohlen. Im Fall Valentine Springer empfahl der Beirat die Rückgabe des Gemäldes von Sir Thomas Lawrence Diana Sturt, Lady Milner aus dem Kunsthistorischen Museum, nicht jedoch die Rückgabe mehrerer Objekte, die Valentine Springer in den 1950er Jahren der Albertina, dem Heeresgeschichtlichen Museum, dem Kunsthistorischen Museum und dem Museum für angewandte Kunst gewidmet hatte.

Die beiden Blätter von Rudolf von Alt, Karlskirche und Technische Hochschule in Wien sowie Das Landhaus, Herrengasse, Wien stammen aus dem Eigentum der von den Nationalsozialisten Verfolgten Eva Kantor. Sie verkaufte die Blätter am 3. Dezember 1938 der Albertina; im August 1939 floh sie aus Österreich.

Der Wiener Kunstsammler Dr. Josef Blauhorn musste ebenfalls 1939 vor der nationalsozialistischen Verfolgung fliehen. Der Beirat konnte bereits mit Beschluss vom 29. Juni 2012 die Rückgabe von zwei bedeutenden Ölgemälden aus der Österreichischen Galerie zur Rückgabe an die Erben empfehlen. Die nun behandelten Werke sind zwei Aquarelle von Josef Kriehuber, nämlich Bildnis der Gattin und Tochter des Künstlers und Bildnis eines Herrn. Das Blatt Bildnis der Gattin und Tochter des Künstlers wurde 1943 von der Albertina, das Blatt Bildnis eines Herrn im selben Jahr für den "Sonderauftrag Linz" erworben; dieses Blatt wurde von den amerikanischen Militärbehörden dem Bundesdenkmalamt übergeben, von wo es 1963 an die Albertina gelangte.

Keine Rückgabe empfahl der Beirat für eine italienische Bronzebüste des Herkules. Diese stammte aus den Kunstsammlungen der Berliner Industriellenfamilie Feist-Wollheim und wurde im Jahr 1936 durch einen Vergleich, der Schulden der Brüder Dr. Ernst Feist-Wollheim und Dr. Hans Feist-Wollheim regelte, in das Eigentum der Firma Caesar Wollheim übertragen. Im Jahr 1939 wurde die Büste mit anderen Sammlungsgegenständen durch die Berliner Kunsthandlung Hans W. Lange versteigert und vier Jahre später durch das Kunsthistorische Museum von einer Wiener Kunsthändlerin erworben. Auch wenn die Brüder Ernst und Hans Feist-Wollheim von den nationalsozialistischen Machthabern verfolgt waren, so stellte der Beirat dennoch fest, dass die Schulden, welche durch dem Vergleich von 1936 geregelt wurden, unabhängig und vor der NS-Machtübernahme entstanden waren. Der Vergleich des Jahres 1936 wurde daher nicht als ein gemäß § 1 Nichtigkeitsgesetz 1946 nichtiges Rechtsgeschäft beurteilt.

Die Empfehlung zu Valentine Springer betrifft mehrere Objekte aus unterschiedlichen Bundesmuseen. Der Beirat empfahl die Übereignung des Gemäldes von Sir Thomas Lawrence, Diana Sturt, Lady Milner, aus dem Kunsthistorischen Museum, sah jedoch die Voraussetzung für eine Rückgabe anderer Objekte, welche Valentine Springer der Albertina, dem Heeresgeschichtlichen Museum, dem Kunsthistorischen Museum und dem Österreichischen Museum für angewandte Kunst/Gegenwartskunst zwischen 1950 und 1960 widmete, nicht gegeben. Valentine Springer wurde als Jüdin von den nationalsozialistischen Machthabern verfolgt und musste aus Wien fliehen. Da sie englische Staatsbürgerin war, wurde ihr Vermögen nicht unmittelbar eingezogen, sondern es wurde ein "Feindvermögensverwalter" bestellt. Durch diesen wurden acht Gemälde aus der Sammlung im Februar 1941 an das Kunsthistorische Museum verkauft. Die Rückgabe der Gemälde wurde von Valentine Springer seit 1946 beansprucht, im November 1947 kam es insoweit zu einer Einigung, als Valentine Springer sieben Gemälde zurückgestellt werden, dass hier gegenständliche jedoch im Bundeseigentum verbleiben sollte. Das Bundesdenkmalamt erteilte die Ausfuhrgenehmigung für die rückzustellenden Gemälde unter der Voraussetzung, dass das Bild Diana Sturt, Lady Milner im Kunsthistorischen Museum verbleibt. Der Beirat sah daher einen engen Zusammenhang zwischen einer Rückstellung, einem Verfahren nach dem Ausfuhrverbotsgesetz für Kulturgut und der Widmung des Gemäldes gegeben, weshalb der Tatbestand des § 1 Abs. 1 Z 1 Kunstrückgabegesetz erfüllt ist. Bei den späteren Widmungen von Valentine Springer an das Kunsthistorische Museum, aber auch an die Albertina, das Heeresgeschichtliche Museum und das Österreichische Museum für angewandte Kunst, die zwischen 1950 und 1960 erfolgt sind, konnte dieser Zusammenhang nicht festgestellt werden. Diese Objekte sind daher auch nicht zur Rückgabe empfohlen worden.

Eine Beschlussfassung über Rückgaben von Büchern aus der Parlamentsbibliothek wurde auf die kommende Sitzung des Beirates am 21. Juni 2013 vertagt. Die Empfehlungen sind im Wortlaut auf der Website der Kommission für Provenienzforschung unter http://www.provenienzforschung.gv.at wiedergegeben.

 

 

 

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