Mehr Sprachkompetenz- mehr Zukunft

 

erstellt am
23. 05. 13
14.00 MEZ

Bildungsministerin Dr. Claudia Schmied und Staatssekretär Sebastian Kurz legen ein Mehrstufen-Programm für die Sprachförderung vor: Alle Kinder sollen im Kindergarten und in der Schule gefördert werden.
Wien (bmukk) - Ausgehend vom Ministerratsbeschluss vom 4. Dezember 2012, dass Kinder mit sprachlichem Förderbedarf eine besondere Förderung erhalten sollen, hat das BMUKK in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Integration und zahlreichen ExpertInnen ein Mehrstufen-Programm zur Sprachförderung entwickelt, das ab sofort Schritt für Schritt umgesetzt wird.

Die Beherrschung der Unterrichtssprache Deutsch ist der Schlüssel zum Bildungserfolg in Österreich. Schon im Jahr 2008 hat deshalb Bildungsministerin Dr. Claudia Schmied im Zuge der Einführung des verpflichtenden Kindergartenjahres eine Änderung des Schulunterrichtsgesetzes eingebracht. In diesem heißt es seit 1974 sinngemäß, dass die Voraussetzung für die Aufnahme als ordentliche/r Schüler/in ist, dass er/sie in der Lage ist, der Unterrichtssprache der jeweiligen Schule zu folgen (§3 Abs.1 lit.b SchUG). 2008 wurde diese Bestimmung insofern ergänzt, dass die Erziehungsberechtigten dafür Sorge zu tragen haben, dass der/die Schüler/in beim Schuleintritt die Unterrichtssprache soweit beherrschen, dass sie dem Unterricht zu folgen vermögen (§3 Abs.3 SchUG). Diese Änderung war die Grundlage für das verpflichtende Kindergartenjahr als erstem Reformschritt.

Nun folgt gemäß Regierungsübereinkommen eine nochmalige Weiterentwicklung der Sprachförderung vor allem an der Schnittstelle zwischen Kindergarten und Schule, aber auch im Bereich der vorschulischen und schulischen Sprachförderung. Ab dem Schuljahr 2013/14 starten außerdem Modellprojekte, die an Schulstandorten mit vielen Kindern mit hohem sprachlichen Förderbedarf in allen Bundesländern für ein Schuljahr erprobt und dann evaluiert werden sollen. Diese Modellprojekte dienen auch der Erprobung der intensiveren Zusammenarbeit zwischen vorschulischem Bereich und Schuleingangsbereich, weshalb bewusst BAKIPs und PHs federführend eingebunden werden.

Die Modellprojekte sollen sich vor allem der optimalen Förderung von (Vor-)Schulkindern und QuereinsteigerInnen widmen, auch in Form von mehrmonatigen Intensivkursen (z.B. Sprachcoaching für neu zugewanderte Kinder) zusätzlich zum Schulbesuch (Schulpflicht). Diese gezielten Förderangebote sollen die Grundlage zum Erlernen der Bildungssprache Deutsch bilden und in Form von individueller Förderung die Kinder befähigen, dem Unterricht adäquat folgen zu können. Damit soll eine aktive Teilnahme am Unterricht und eine bessere Integration im Klassenverband ermöglicht werden.

Mehrstufen-Programm für eine umfassende Sprachförderung

  1. Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen bei der Schulaufnahme durch einen verbindlichen Erlass: In Anwendung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Schulreife und Aufnahme in die Schule ist neben anderen Kriterien besonders auch die unterrichtssprachliche Kompetenz zu berücksichtigen. Näheres wird in verbindlichen Richtlinien ab dem Schuljahr 2013/14 geregelt: Für die Feststellung der Schulreife werden präzisierte Kriterien angewendet. Neben den kognitiven, motorischen, emotionalen, sozialen und physischen Aspekten erfolgt eine stärkere Berücksichtigung der unterrichtssprachlichen Kompetenz.
  2. Begleiteter Übergang Kindergarten – Volksschule: Ein gemeinsames Diagnoseverfahren wird durch einen Leitfaden zur Diagnose der sprachlichen Fähigkeiten als Richtlinie an die Leitungen der aufnehmenden Schulen sichergestellt. Bei Bedarf sollen die Schulaufnahmen durch ein Übergangsteam mit SchulpsychologInnen, SonderpädagogInnen, KindergartenpädagogInnen, MuttersprachenlehrerInnen etc. begleitet und individuelle Sprachförderpläne erstellt werden. In enger Abstimmung mit den Ländern und Gemeinden soll ein begleiteter Übergang vom Kindergarten in die Volksschule und eine flexible Grundstufe 1 gelingen.
  3. Standortgerechte Modelle und flexible Grundstufe 1. Je nach Übergangsbefunden kann am Standort die Sprachförderung integrativ oder mit Vorschulklassen (nach Möglichkeit mit flexiblen Übertrittsmöglichkeiten), gegebenenfalls auch mit Einräumung zusätzlicher Lernzeit (3 statt 2 Jahre für die Grundstufe 1) in Anwendung der bestehenden Gesetzeslage erfolgen.
  4. Langfristig soll Sprachförderung als frühes und ständiges Prinzip generell für alle Kinder gelten, ebenso für alle Lehrpersonen in allen Fächern und auf allen Schulstufen.
  5. Sprachförderung als Prinzip für ALLE Kinder, speziell aber für Kinder mit Deutsch als Zweitsprache, für SeiteneinsteigerInnen und für Kinder mit Sprachentwicklungsstörungen: In Abstimmung mit der Schulaufsicht werden der Standortsituation angemessene Angebote von integrativer und intensiver Sprachförderung entwickelt – unter Berücksichtigung des Prinzip des gemeinsamen Sprachenlernens in heterogenen Gruppen.
  6. Leseförderung. In einem Grundsatzerlass wird die Leseförderung als wichtiger Teil der sprachlichen Bildung auch für Kinder mit anderer Erstsprache als Deutsch dargestellt und es werden konkrete, auf die jeweilige Lebenssituation der Kinder eingehende Kriterien für die Umsetzung festgelegt.
  7. Professionalisierung der Lehrenden: Die Qualifizierung aller PädagogInnen für Sprachförderung in allen Fächern und Aus- und Fortbildung von SpezialistInnen soll mit der PädagogInnenbildung NEU, neuen kompetenzbasierten Lehrplänen für die KindergartenpädagogInnen und in der Fort- und Weiterbildung umgesetzt werden.
  8. Gute Abstimmung von schulischen und außerschulischen Unterstützungsangeboten: Nutzung von Synergien durch die Schulaufsicht und die Schulleitungen beim Einsatz von Beratungslehrpersonen, Schulpsychologie, Sozialarbeit und Sprachförderkräften, Übergangsmanagement zwischen lokalen und regionalen Unterstützungssystemen und der Schulaufsicht bzw. den Pädagogischen Hochschulen und der Kindergartenaufsicht sowie der BAKIP.
  9. Modellprojekte ab 2013/14: Erprobung standortspezifischer Ansätze umfassender Sprachförderung mit wissenschaftlicher Begleitung und Evaluation in kooperativen Clustern bestehend aus Pädagogischen Hochschulen mit ihren Praxisschulen, Bundesanstalten für Kindergartenpädagogik (BAKIP) und ihren Übungskindergärten sowie weiteren Kindergärten und Volksschulen in der jeweiligen Region.
  10. Sprachförderung für SeiteneinsteigerInnen: Entwicklung von Modellen zur Sprachförderung von SeiteneinsteigerInnen (geblockte Sprachfördergruppen – auch in der unterrichtsfreien Zeit) durch den Österreichischen Integrationsfonds.


Mittelfristige zusätzlich budgetwirksame Maßnahmen: Das BMUKK schlägt darüber hinaus Gespräche über mittelfristig zusätzliche budgetwirksame Maßnahmen vor, die eine Grundstufe 1 neu (jahrgangsübergreifend, differenziert, individualisiert), die Stärkung der Volksschulen (autonom, ganzheitlich, qualitätsgesichert), Zusatzressourcen unter Bezugnahme auf den sozio-ökonomischen Hintergrund des Standortes und die sprachliche Bildung aller PädagogInnen im Zuge der PädagogInnenbildung neu umfassen.

Die Umsetzung des Mehrstufen-Konzeptes beginnt im Herbst 2013 und erfolgt in mehreren Stufen. Allenfalls notwendige Präzisierungen der gesetzlichen Bestimmungen (Schulpflichtgesetz, Schulunterrichtsgesetz, Schulorganisationsgesetz) sollen auf Basis der Erfahrungen mit den Ausführungserlässen und den Ergebnissen der Evaluation der Modellprojekte geprüft werden.

Mehr Sprachen – mehr Zukunft
Die Eckpunkte dieses Maßnahmenpakets sind gemeinsame Anstrengungen für sprachliche Bildung und eine nachhaltige Sprach-und Lesekultur, sprachliche Bildung in allen Unterrichtsbereichen, von der „Sprache der Kinder“ ausgehende frühe, individuelle und nachhaltige Sprachförderung und standortgerechte autonome Lösungen für lokal bzw. regional unterschiedlichste Situationen.

Aufbauend auf den Fördermaßnahmen im Elternhaus und im Kindergarten werden individuelle Förderpläne ab dem Schuleintritt umgesetzt. Die Ziele dieser Förderung sind: Kinder beherrschen längstens bis zum Ende der Volksschule die altersgerecht gesicherte Bildungssprache Deutsch, haben gute Bildungsfundamente in LESEN, SCHREIBEN, RECHNEN, entsprechende emotionale und soziale Reife und Gruppenfähigkeit. QuereinsteigerInnen sollen durch spezielle Unterstützungsmaßnahmen so schnell wie möglich an diese Ziele herangeführt werden.

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at