Kärtnen fördert Gemeinden bei
 Sommerkinderbetreuung

 

erstellt am
31. 05. 13
14.00 MEZ

LH Kaiser: Wichtige Unterstützung für Eltern - Gefördert werden 70 Prozent der durch das Zusatzangebot entstehenden Personalkosten
Klagenfurt (lpd) - Das Land Kärnten fördert wieder die Sommerbetreuung von Kindergartenkindern in den Gemeinden. Das teilte Bildungsreferent Landeshauptmann Peter Kaiser am 31.05. mit. Das Angebot richtet sich an Kommunen, die nicht die Mindestanzahl von 15 Kindern erreichen können, um per Gesetz den Kindergarten offen halten zu müssen. Für sie gibt es einen einmaligen Förderzuschuss des Landes, der pro Projekt 70 Prozent der Personalkosten beträgt, die der Gemeinde durch dieses Zusatzangebot entstehen. Der Maximalförderbetrag sind 2.000 Euro.

"Wir wollen Eltern unterstützen, die sonst keine Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder hätten. Vor allem Alleinerziehende stehen ja oft vor diesem Problem", erklärte Kaiser. Er dankte auch den Gemeinden sowie den engagierten Kinderbetreuerinnen und Kinderbetreuern in den einzelnen Einrichtungen. "Zusammen mit den Kindern geben Sie den Regionen, und Gemeinden Vitalität und kräftige Impulse", betonte der Landeshauptmann.

Voraussetzung für die Landesförderung ist die Anmeldung von mindestens fünf und weniger als 15 Kindern bei den jeweiligen Einrichtungen. Die durchgehende zusätzliche Sommerbetreuung muss mindestens 14 Tage dauern und ein zusätzliches Angebot zu den bisherigen Öffnungszeiten darstellen. Geöffnet muss die Einrichtung mindestens halbtags und mindestens an vier Tagen der Woche sein. Von den Gemeinden müssen geeignete Fachkräfte eingesetzt werden.

 

 

 

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