Mitterlehner: Österreich Werbung verstärkt
 Tourismus-Marketing für Hochwasser-Regionen

 

erstellt am
20. 06. 13
14.00 MEZ

Tourismusminister stellt neues Sonderbudget für Marketing-Aktivitäten in Österreich und Deutschland zur Verfügung - Tourismusregionen besonders vom Hochwasser getroffen
Wien (bmwfj) - Tourismusminister Reinhold Mitterlehner erhöht das Marketing-Budget der Österreich Werbung (ÖW), um jene heimischen Tourismusregionen zu unterstützen, die zuletzt von Hochwasser und Naturkatastrophen betroffen waren."Wir stellen ab sofort ein zusätzliches Sonderbudget von 500.000 Euro zur Verfügung, das die ÖW gemeinsam mit den Bundesländern für spezielle Marketingaktivitäten einsetzen wird. Unser Ziel ist es, die Buchungssituation kurz- und mittelfristig zu verbessern", erläutert Mitterlehner die Initiative, die unter dem Motto "Jetzt.Österreich." steht.

Die mit dem Sonderbudget verbundenen Marketing-Aktivitäten der Österreich Werbung sollen sowohl im Inland als auch im Ausland gesetzt werden. Das Hochwasser hat insbesondere die Regionen an der Donau genau zum Beginn der Sommersaison, und damit zum ungünstigsten Zeitpunkt, getroffen. Gleichzeitig ist mit Deutschland auch der wichtigste ausländische Herkunftsmarkt des Österreich-Tourismus besonders von der Katastrophe betroffen, was dazu führen könnte, dass dort wegen persönlicher Betroffenheit eher auf einen Urlaub verzichtet wird.

Zusätzlich zur neuen Marketing-Kampagne werden die vom Hochwasser betroffenen Tourismusunternehmen auch mit zinsfreien ERP-Krediten und gebührenfreien Haftungen und Garantien unterstützt. Unser Angebot ermöglicht die rasche Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes und die Fortführung des Betriebs", erläutert Mitterlehner. "Wir wollen die Tourismuswirtschaft als starker Partner auf allen Ebenen unterstützen. Das gilt auch und besonders in schwierigen Zeiten", so Mitterlehner. Weitere Infos zu diesen Unterstützungsmaßnahmen gibt es bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) unter der Servicenummer 01 515 30 22. Die Berechnungsgrundlage für diese Unterstützungsangebote ist die von den Schadenskommissionen der Länder bzw. des Katastrophenfonds festgestellte Schadenssumme abzüglich der Mittel aus dem Katastrophenfonds und von Versicherungsleistungen.

 

 

 

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