EU-Kommission ruft zu neuem Konsens zur
 Wiederbelebung der Wirtschaft auf

 

erstellt am
19. 06. 13
14.00 MEZ

Jugendarbeitslosigkeit und KMU-Finanzierung auf der Tagesordnung des kommenden Europäischen Rats
Brüssel (ec.europa) - Zum Abschluss der wöchentlichen Kommissionssitzung, die im Wesentlichen der anstehenden Zusammenkunft des Europäischen Rates Ende Juni gewidmet war, führte Kommissionspräsident Barroso aus: „Europa unternimmt viel, um die Krise zu überwinden. Die Kommission hat diese Anstrengungen in der detaillierten Analyse, die unseren länderspezifischen Empfehlungen beigefügt ist, ausführlich dokumentiert. Dennoch bleibt unsere Wirtschaftsleistung äußerst unbefriedigend, und die soziale Lage ist in einigen Teilen Europas alarmierend. Wir können unsere Zusammenkunft Ende nächster Woche nutzen, um einen neuen, EU-weiten Konsens zu finden und zu einer neuen Dynamik zu gelangen, mit der wir unsere Wirtschaft wieder in Schwung bringen können. Wir legen jetzt konkrete Maßnahmen auf den Tisch, um die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen und zusammen mit der EIB die Finanzierung der Realwirtschaft und insbesondere des Mittelstands zu unterstützen. Die Bestandteile eines solchen Konsenses liegen auf dem Tisch. Jetzt müssen wir handeln.“

Die Europäische Kommission hat heute morgen drei Beiträge für die kommende Tagung des Europäischen Rates am 27./28. Juni 2013 angenommen. Die Beiträge zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und zur besseren Regulierung sowie die Bestandsaufnahme zum Wachstums- und Beschäftigungspakt wurden heute morgen angenommen. Ein weiterer Beitrag, ein gemeinsamer Bericht mit der Europäischen Investitionsbank über die Intensivierung der Darlehensvergabe an die Realwirtschaft, wird bereitgestellt, sobald seine förmliche Annahme erfolgt ist. Mit diesen Initiativen kann Europa dazu beitragen, dass mehr Menschen wieder einen Arbeitsplatz finden, Unternehmen Neueinstellungen und Investitionen vornehmen und Banken Darlehen an die Realwirtschaft vergeben.

Nachstehend die wichtigsten Punkte aus den vier Beiträgen:

Gemeinsam für die Jugend Europas - Ein Appell zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit
Die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ist besonders dringlich. Auch wenn die meisten Mittel dazu in den Händen der Mitgliedstaaten sind, kann das Handeln auf EU-Ebene den Unterschied ausmachen. Die Kommission hat eine Reihe praktischer und realistischer Maßnahmen vorgeschlagen, die sofort Wirkung entfalten können. Einige Maßnahmen – insbesondere jene, die einen Zusammenhang zum MFR aufweisen – bedürfen jedoch noch einer Einigung auf EU-Ebene.

An erster Stelle steht jetzt die beschleunigte Umsetzung der Beschäftigungsgarantie für Jugendliche. Die Kommission schlägt vor, die für diese Beschäftigungsinitiative vorgesehenen 6 Mrd. EUR frühzeitig zu binden, damit die Mittel bereits 2014/2015 eingesetzt werden können, anstatt sie über den gesamten Siebenjahres-Zeitraum des MFR zu strecken. Die Mitgliedstaaten müssen ihre Programme zur Förderung der Beschäftigung von Jugendlichen im Herbst vorlegen. Parallel dazu wird die Kommission zur Unterstützung der Mitgliedstaaten einige EU-Instrumente voranbringen, wie die EU-Ausbildungsallianz, die Koalition für digitale Arbeitsplätze, EURES und die Initiative „Dein erster EURES-Arbeitsplatz“ sowie die Maßnahmen, mit denen die Einstellung junger Menschen erleichtert werden sollen. Alle diese Maßnahmen müssen in enger Partnerschaft mit den Sozialpartnern und den einschlägigen Interessenträgern ergriffen werden.

Gemeinsamer Bericht der Kommission und der Europäischen Investitionsbank an den Europäischen Rat – Die Kreditvergabe an die Wirtschaft steigern: Umsetzung der EIB-Kapitalaufstockung und gemeinsamer Initiativen der Kommission und der EIB
Eines der größten momentanen Hindernisse für die wirtschaftliche Erholung ist der Mangel an normalen Darlehen für die Realwirtschaft und insbesondere für KMU, wie die Kommission in ihrem Jahreswachstumsbericht hervorgehoben hat.

In dem gemeinsamen Bericht der Kommission und der EIB wird dargelegt, wie die vor kurzem vereinbarte Kapitalerhöhung der EIB verwendet werden soll. Ferner werden drei Optionen vorgestellt, wie KMU zeitnah beim Zugang zu Finanzmitteln und bei der Einstellung junger Menschen unterstützt werden können. Die Kommission wird den Europäischen Rat aufrufen, sich in diesem Punkt ambitionierte Ziele zu setzen.

Der Pakt für Wachstum und Beschäftigung: ein Jahr danach – Bericht an den Europäischen Rat
Die Europäische Kommission hat einen Fortschrittsbericht zum Wachstums- und Beschäftigungspakt angenommen. Ein Jahr danach können die Mitgliedstaaten immer noch viel tun, um ihre Lage zu verbessern. Sie können beispielsweise das Potenzial des digitalen, des Energie- oder des Forschungsbinnenmarktes stärker zur Entfaltung bringen.

Besonders dringlich ist, wie die Kommission in ihrem Bericht betont, die Umsetzung der Binnenmarktakte I. Bisher wurden erst 7 der 12 von der Kommission vorgelegten Legislativvorschläge von den beiden gesetzgebenden Organen verabschiedet. Auch die meisten Vorschläge zur Binnenmarktakte II liegen bereits auf dem Tisch. Die verbleibenden Vorschläge werden in der kommenden Woche folgen. Dazu zählt unter anderem ein Gesetzgebungsvorschlag zu einem Fonds für langfristige Investitionen, mit dem der Realwirtschaft eine alternative Darlehensquelle eröffnet werden soll. Die Kommission appelliert an Rat und Parlament, diese Vorschläge noch vor den Europawahlen anzunehmen.

In dem Bericht wird dargelegt, wie die Kommission sämtliche Haushaltsmittel für die Kohäsionspolitik im Zuge des im Wachstums- und Beschäftigungspakts beschlossenen Investitionspakets von 120 Mrd. EUR für Projekte zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung bereitgestellt hat.

Folgemaßnahmen der Kommission zu den 10 wichtigsten Konsultationen der KMU zur EU-Regulierung
Zur Wachstumsförderung gehören auch unternehmensfreundliche Rahmenbedingungen. Eine Regulierung auf EU-Ebene anstelle von 27 unterschiedlichen nationalen Regelungen hat sich als wirkungsvolles Mittel erwiesen, neue Entfaltungsmöglichkeiten zu schaffen.

Die Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der die zehn EU-Rechtsakte behandelt werden, die von den KMU bei einer Befragung am häufigsten mit zu hohem Bürokratieaufwand in Verbindung gebracht wurden. In der Mitteilung wird ausführlich beschrieben, welche Maßnahmen in Reaktion auf jedes einzelne dieser Vorbringen ergriffen wurden. Zu jedem der von den KMU genannten Rechtsakte hat die Kommission die vorgebrachten Bedenken geprüft und entweder – soweit möglich – selber gehandelt oder den gesetzgebenden Organen Vorschläge unterbreitet, um die Belastungen für die KMU zu senken. So hat die Kommission beispielsweise im Dezember 2011 eine Novellierung der Vorschriften zum öffentlichen Auftragswesen vorgeschlagen, die sich unmittelbar auf den Zugang von KMU zu öffentlichen Aufträgen auswirken dürfte. Im Februar 2013 hat die Kommission vorgeschlagen, die Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit durch eine Verordnung über die Sicherheit von Verbraucherprodukten mit einem einfacheren Katalog einheitlicher Anforderungen zu ersetzen.

Diese Arbeiten sind Teil der fortlaufenden Bemühungen der Kommission um eine Bedarfsanpassung des gemeinschaftsrechtlichen Besitzstands (das „REFIT“-Programm).

Der Europäische Rat wird die länderspezifischen Empfehlungen der Kommission bestätigen, die die Mitgliedstaaten bei ihrer Haushalts- und Wirtschaftspolitik im kommenden Jahr anleiten sollen. Er wird auch die nächsten Schritte zur Konsolidierung der Wirtschafts- und Währungsunion beschließen. Die vier Beiträge der Kommission enthalten zahlreiche Vorschläge für Sofortmaßnahmen, die sich belebend auf das Wirtschaftswachstum auswirken würden. Sie werden dazu beitragen, das Vertrauen wiederherzustellen, so dass Unternehmen wieder investieren und Neueinstellungen vornehmen und die Banken und andere Investoren zu einer normalen Darlehensvergabe zurückkehren können. In ihnen wird überzeugend dargelegt, dass ein gemeinsames Handeln auf EU-Ebene mehr Erfolg verspricht als isolierte Maßnahmen der einzelnen Mitgliedstaaten. Kommissionspräsident Barroso wird diese Beiträge den Mitgliedern des Europäischen Rats sowie dem Europäischen Parlament zuleiten.

 

 

 

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