"Mafiaparagraf" und Stiefkindadoption
 passieren Nationalrat

 

erstellt am
08. 07. 13
14.00 MEZ

Debatte über Haftbedingungen für Jugendliche
Wien (pk) – Ein umfassendes Justizpaket am 05.07. hat der zuständige Ausschuss noch dem Nationalratsplenum zugeleitet. Die Themenpalette reichte vom "Mafiaparagrafen" über die Stiefkindadoption, verpflichtende Dolmetscherleistungen im Strafverfahren, Korruption bis hin zum Schutz von Erwachsenen, die ihre Interessen nicht selbst vertreten können, sowie zum Urheberrechtsschutz und internationalen Abkommen.

Strafprozessreform: Abgeordnete wollen noch nachjustieren
Zunächst lag den Abgeordneten der Bericht über die Evaluierung der Rechtspraxis des Ermittlungsverfahrens nach der Strafprozessreform vor. Dieser kam zu dem Schluss, dass noch ein gewisser Präzisierungs- und Nachschärfungsbedarf besteht – dies etwa beim Begriff des Beschuldigten oder hinsichtlich einer Verstärkung der gerichtlichen Kontrolle gegenüber unangemessener Verfahrensdauer. Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. Dazu nahmen die Abgeordneten mehrheitlich eine Entschließung an, der Eckpunkte für weiter Reformschritte skizziert.

Übersetzungshilfe für Beschuldigte: EU-Richtlinie wird umgesetzt
Des Weiteren setzt ein einstimmig beschlossenes Strafprozessänderungsgesetz Richtlinien der EU betreffend Dolmetsch und Rechtsbelehrung um und stellt damit klar, dass Beschuldigten, die die Sprache des betreffenden Verfahrens nicht sprechen oder verstehen, ohne Verzögerung Dolmetscherleistungen während des Strafverfahrens zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Novelle ist darüber hinaus auch Anlass für Änderungen, die auf die Schaffung eines einheitlichen Rechtsschutzes im Rahmen des Ermittlungsverfahrens abzielen. Demnach sind nun sämtliche Eingriffe der Kriminalpolizei in subjektive Rechte einer Kontrolle der ordentlichen Gerichtsbarkeit zu unterziehen.

Internationale Zusammenarbeit beim Kampf gegen Korruption
Einstimmig genehmigten die Abgeordneten sodann ein Strafrechtsübereinkommen samt Zusatzprotokoll , das gemeinsame Standards bei der Korruptionsbekämpfung schafft und die internationale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet verbessert.

Die Debatte über diese Materien wurde unter einem geführt.

Kein Zurück bei Strafprozessreform – Nachjustierungen notwendig
Die Strafprozessreform 2008 habe wichtige Änderungen gebracht, erinnerte Abgeordneter Franz GLASER (V) als erster Redner. Auf Kritik habe das Justizministerium mit einer Evaluierung reagiert. Diese habe eindeutig ergeben, dass es kein Zurück zum alten System der UntersuchungsrichterInnen geben könne. Nach gewissen Anlaufschwierigkeiten funktioniere das neue System sehr gut. Mit einem Entschließungsantrag zur Evaluierung formuliere man jetzt jene Änderungen, die zu weiteren Verbesserungen führen sollen.

Abgeordneter Johannes JAROLIM (S) schloss sich den Ausführungen seines Vorredners an. Das System funktioniere, allerdings habe sich gezeigt, dass im Zusammenspiel von Polizei und Justiz noch Kommunikationsschwierigkeiten bestehen. Die Staatsanwaltschaft könne dadurch die Ermittlungen nicht so leiten, wie es sein solle. Auch die Beiziehung eines Anwalts in der ersten Einvernahme erfolge nur in den wenigsten Fällen, man müsse daran arbeiten, dass Beschuldigte ausreichenden Rechtsschutz erhalten.

Abgeordneter Johannes HÜBNER (F) kündigte ebenfalls die Zustimmung seiner Fraktion zu allen in Verhandlung stehenden Punkten an, wies aber darauf hin, dass seit der Reform eine Verschlechterung des Rechtsschutzes im Vorverfahren festzustellen sei. Hier gebe es eindeutig noch Schwachstellen, die man im Auge behalten müsse, meinte er.

Kritik am Jugendstrafvollzug und an Ministerin Karl
Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) widmete sich kurz der Evaluierung der Strafprozessreform. Ihre Architektur passe an sich, Kleinigkeiten gelte es nachzubessern. Er wolle seine Redezeit nützen, um aus Anlass der Vergewaltigung eines Jugendlichen in der Justizanstalt Josefstadt den Zustand des Jugendstrafvollzugs und die Pannen der Justizministerin nach Bekanntwerden des Falls zu thematisieren. Sie habe sich als schlecht informiert erwiesen und zuletzt öffentlich die Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt.

Österreich habe im internationalen Vergleich eine relativ hohe Haftquote, zusätzlich gebe es einen hohen Spardruck, was zu unhaltbaren Zuständen im Strafvollzug führen. Gewalttaten von Insassen untereinander seien keineswegs Einzelfälle. Die sexuellen Übergriffe, die überhaupt bekannt werden, seien nur die Spitze des Eisbergs. Die Beschäftigungsquote im Gefängnis sei viel zu gering, die gesetzlich vorgeschriebene Trennung der Haftgruppen in vielen Gefängnissen nicht möglich. Der Strafvollzug brauche dringend Reformen, so die Schlussfolgerung Steinhausers.

Auch Abgeordneter Gerald GROSZ (B) kündigte die generelle Zustimmung zu den Tagesordnungspunkten an und widmete sich allgemein der Justizpolitik. Die Amtsführung der Ministerin sei nicht geeignet, das Vertrauen in die Justiz zu stärken meinte er. Beispiele für Missstände seien die Sachwalterschaft, steigende Gerichtsgebühren oder auch das Ungleichgewicht im Strafmaß zwischen Vermögensdelikten und Vergehen gegen Leib und Leben. Die Justiz unter Justizministerin Karl verschleppe Verfahren, wenn sie Mitglieder der Regierungsparteien betreffen, oder lasse sie einstellen, warf Grosz der Ministerin vor. Es gehe nicht an, dass Häftlinge, auch wenn diese zu Recht inhaftiert seien, in der Haft ihrer Menschenrechte beraubt werden. Auch sie müssten vor gewaltsamen Übergriffen geschützt werden.

Team-Stronach-Abgeordneter Christoph HAGEN (T) kündigte an, dass seine Fraktion der Behebung von Mängeln in der Strafprozessordnung selbstverständlich zustimmen werde. Hagen merkte grundsätzlich an, ein Mangel der Reform sei, dass man der Polizei mehr an Arbeit im Vorverfahren zugeteilt, das Personal aber nicht entsprechend aufgestockt habe. Das führe dazu, dass PolizistInnen ihre Zeit hauptsächlich am Schreibtisch und nicht im Außendienst verbringen.

Karl: Task Force soll Alternativen zu U-Haft für Jugendliche ausarbeiten
Bundesministerin Beatrix KARL zeigte sich erfreut, dass es gelungen sei, noch zu Ende der Legislaturperiode wichtige justizpolitische Vorhaben zu Ende zu bringen. Es sei wichtig, diese Themen aus tagespolitischem Hick-Hack herauszuhalten, meinte sei, grundsätzlich befinde sich die österreichische Justiz auf hohem Niveau und rechtfertige das in sie gesetzte Vertrauen.

Die Strafprozessreform habe die Staatsanwaltschaft in den Mittelpunkt gerückt. Die Bewertung der Reform durch Experten ergebe eine einhellige Zustimmung zu ihren Zielsetzungen. Ohne Zweifel sei es jedoch wichtig, die Reform weiterzuentwickeln. Das geschehe, indem man im Ermittlungsverfahren den Rechtsschutz ausdehne.

Zum erwähnten Fall in der Justizanstalt Josefstadt betonte die Ministerin, sie bedauere zutiefst, was geschehen sei, derartiges dürfe einfach nicht geschehen. Es gelte nun, das Opfer bestmöglich zu unterstützen. Sie wolle festhalten, dass man sofort nach der Anzeige des Opfers reagiert habe. Der Jugendliche habe psychologische Betreuung erhalten und wurde rasch in einer betreuten Wohngemeinschaft untergebracht. Die Frage des Schadenersatzes werde rasch und unbürokratisch geregelt, versprach Karl.

Zum Strafvollzug und insbesondere dem Jugendstrafvollzug wolle sie betonen, dass die MitarbeiterInnen großartige Arbeit leisteten. Zweifellos müsse man laufend an Verbesserungen arbeiten. Sie habe bereits am 25. Juni Maßnahmen ergriffen. So dürfe es in Jugendabteilungen von Strafvollzuganstalten nur mehr eine Zweierbelegung in Zellen geben, es müsse für eine Beschäftigungsmöglichkeit und die Möglichkeit von Schulabschluss oder Lehre gesorgt werden, damit Jugendliche eine Chance auf Resozialisierung haben. Die Jugendgerichthilfe werde freie Kapazitäten verstärkt im Justizstrafvollzug einbringen, kündigte Karl an. Ihr Ressort habe eine Task Force eingerichtet, um über Alternativen zu U-Haft für Jugendliche nachzudenken. Das Vertrauen in die Justiz sei im Übrigen in den letzten Jahren deutlich gestiegen, hielt die Ministerin Abgeordnetem Grosz entgegen.

Jugendstrafvollzug muss Thema in nächster GP werden
SPÖ-Abgeordneter Hannes FAZEKAS meinte, man dürfe nach dem genannten Fall nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. JustizwachebeamtInnen arbeiteten unter schwierigen Bedingungen und wollten solche Vorfälle vermeiden. Er bezweifle in Kenntnis der Situation aber, ob die Platzsituation in den Justizanstalten es erlaube, Verbesserungen in der Belegung der Zellen zu erreichen. Fazekas erinnerte, dass die Auflassung des Jugendgerichts kritisch beurteilt wurde, es zeigten sich nun tatsächlich Probleme. Der Abgeordnete forderte auch ein verstärktes Nachdenken über sinnvolle Resozialisierungsmaßnahmen.

Auch Abgeordneter Otto PENDL (S) äußerte Zustimmung zu den Ergebnissen aus der Evaluierung der Strafprozessreform. Aus der Praxis wisse er, dass es seit der Eröffnung der Justizanstalt Josefstadt das Problems der Überbelegung gebe. Eine zentrale Frage im Vollzug sei die Trennung der Jugendlichen von den Erwachsenen, die nicht immer funktioniere. Die Justiz leiste sicherlich Hervorragendes, man dürfe aber ihre Probleme nicht ignorieren. Er bitte daher die Justizministerin, die Frage des Jugendstrafvollzugs ernst zu nehmen, das Thema sei in der nächsten Gesetzgebungsperiode ernsthaft anzugehen, meinte Pendl, idealerweise sollte man eine räumliche Lösung finden.

Abgeordneter Christian LAUSCH (F) stimmte seinem Vorredner zu. Das bekannte Problem der Josefstadt sei die dünne Personaldecke. Es gebe sicherlich einzelne fragwürdige Zustände, auch wenn er nicht bestätigen könne, dass alles so dramatisch sei, wie Abgeordneter Steinhauser es darstelle. Das Department Jugend in der Justizanstalt verfüge leider über kein eigenes Budget und werde sehr billig geführt. Daran trage zwar die derzeitige Justizministerin nicht die Schuld, denn auch das alte Jugendgericht sei nicht problemlos gewesen. Letztlich wäre aber eine eigene Einrichtung für den Jugendstrafvollzug nötig, um Vorfälle möglichst zu vermeiden.

Stiefkindadoption wird für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet
Die Stiefkindadoption wird in Zukunft auch für gleichgeschlechtliche Paare möglich sein. Das entsprechende Adoptionsrechts-Änderungsgesetz, wurde mehrheitlich angenommen. Nicht durchsetzen konnten sich die Grünen, die in zwei Anträgen ( 2217/A bzw. 1521/A(E)) ein generelles Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare einforderten.

Abgeordneter Johannes HÜBNER (F) sah keinen Anlass, dass der Nationalrat nur auf Zuruf des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Stiefkindadoption in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ermöglicht, obwohl die Menschen in diesem Land diese Entscheidung für inhaltlich falsch halten und überdies verfassungsrechtliche Bedenken bestehen.

Abgeordnete Karin HAKL (V) zeigte Verständnis für den Kinderwunsch Homosexueller, meinte aber, das Kindeswohl müsse im Mittelpunkt stehen. Daher sei es nicht Ausdruck der Diskriminierung, wenn man die Adoption von Kindern durch Homosexuelle nicht forciere, solange es Paare gibt, wo bessere Bedingungen bestehen. Kinder brauchen Männer und Frauen in der Erziehung, hielt Karin Hakl fest.

Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) sah die ÖVP auf einem gesellschaftspolitischen Rückzug und bedauerte, dass es die Fremdkindadoption durch Homosexuelle auch in Zukunft nicht geben werde, wofür die ÖVP eine Erklärung allerdings schuldig bleibe. Denn dem Kindeswohl stehe nicht entgegen, was die Eltern im Schlafzimmer tun, wichtig für das Kindeswohl sei die Geborgenheit, die Eltern ihren Kindern geben und dieses Kriterium sei ohnehin in jedem Einzelfall zu prüfen. Das heutige Gesetz sei ein zwar kleiner, aber richtiger Schritt, dem die Grünen zustimmen.

Abgeordnete Sonja STESSL-MÜHLBACHER (S) zeigte sich enttäuscht, dass es nach wie vor zur offenen Diskriminierung Homosexueller komme. Retro sei bei der ÖVP in, formulierte die Rednerin und hielt eine solche Gesetzgebung Österreichs für nicht würdig. Die Rednerin wandte sich gegen die offene Diskriminierung homosexueller Paare und hoffte auf höchstgerichtliche Entscheidungen, damit diskriminierende Bestimmungen aufgehoben werden.

Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) erinnerte als Familienpolitikerin an das Recht der Kinder auf Liebe und Zuneigung der Eltern sowie auf Mutter und Vater. Erwachsene haben das Recht, zu leben, mit wem sie wollten, es gebe aber kein Recht auf ein Kind, weder für heterosexuelle noch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Kinder dürfen nicht zum Spielball persönlicher Befindlichkeiten werden, sie brauchen konstante männliche und weibliche Bezugspersonen. Daher lehne das BZÖ die Regierungsvorlage ab.

Abgeordneter Christoph HAGEN (T) betrachtete das Adoptionsrecht gleichgeschlechtlicher Paare als ein heikles Thema, weil das Familienbild mit Vater und Mutter "von der Natur so vorgesehen" sei und auch bei der Stiefkindadoption das Kindeswohl im Vordergrund stehen sollte. Das Team Stronach stimme der Regierungsvorlage zu, lehne aber die Fremdkindadoption ab.

Karl: Wahrung des Kindeswohls steht im Vordergrund
Justizministerin Beatrix KARL erinnerte an die Verurteilung Österreichs durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, weil ein homosexueller Partner keine Möglichkeit hatte, das Kind des Partners zu adoptieren. Da die Menschenrechtskonvention im Verfassungsrang stehe, müsse Österreich das Adoptionsrecht anpassen und die Adoption des leiblichen Kindes des gleichgeschlechtlichen Partners ermöglichen. Wie in jedem Adoptionsfall müsse in solchen Fällen die Wahrung des Kindeswohls geprüft werden. Die Fremdkindadoption bleibe weiterhin Ehegatten vorbehalten, erklärte die Ministerin.

Grosz stimmt gegen eigene Parteilinie
Abgeordneter Gerald GROSZ (B) vertrat eine andere Meinung als seine Fraktion und wies es zurück, Menschen in ihrer freien persönlichen Entscheidung von Seiten der Politik zu bevormunden. Realität sei, dass sich die gesellschaftliche Realität vom klassischen Modell Vater-Mutter-Kind wegentwickle: Alleinerziehende, Patchwork-Familien und gleichgeschlechtliche Paare stellen, wo Liebe und Respekt zwischen Menschen besteht, Familien dar. Das sollte der Gesetzgeber anerkennen. Daher stimme er den grünen Anträgen auf gänzliche Öffnung zu, lehne die Regierungsvorlage aber ab, weil sie ihm zu wenig weit gehe. Auch Homosexuelle Menschen sind liebevolle Menschen, die es verdienen Kindern liebevoll großzuziehen.

Abgeordneter Bernd SCHÖNEGGER (V) führte aus, dass die ÖVP das Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unaufgeregt umsetze, wobei aber klar sei, dass das Kindeswohl weiterhin im Mittelpunkt stehen wird. Ansonsten lasse sich die ÖVP nicht vorschreiben, welchen Idealen sie folge, in der Familienpolitik sei das eine Familie aus Vater, Mutter und Kind. Das bedeute nicht, dass nicht auch andere Konstellationen als Familie funktionieren können.

"Mafia-Paragraph" wird repariert
Nach jahrelanger öffentlicher Diskussion im Zuge des so genannten Tierschützer-Prozesses, gelang doch in letzter Minute, den so genannten "Mafia-Paragrafen" neu zu fassen. Der diesbezügliche Antrag der Regierungsparteien, der mehrheitlich verabschiedet wurde, zielt auf eine Präzisierung des § 278a StGB ab. Konkret soll durch Streichung der Wortfolge "oder erheblichen Einfluss auf Politik und Wirtschaft anstrebt" der Tatbestand dieser Bestimmung auf den Kernbereich der organisierten Kriminalität, und zwar auf jene Fälle, die auf Gewinnerzielung ausgereichtet sind, reduziert werden. Der Antrag der Grünen gilt als miterledigt.

Abgeordneter Harald STEFAN (F) leitete die Debatte über den "Mafiaparagraphen" mit dem Hinweis auf die eigenartige Anwendung dieser Bestimmung ein, die eine Änderung, einen Entfall des Kriteriums des erheblichen Einflusses auf Politik und Wirtschaft notwendig mache. Dieser Ansicht schließe sich auch die FPÖ an. Der Aufnahme der Terrorfinanzierung in das Strafgesetzbuch ohne ausreichende Diskussion und der dafür getroffenen – seiner Meinung nach zu vagen - Formulierung stimme die FPÖ aber nicht zu.

Abgeordneter Peter Michael IKRATH (V) erklärte die Beschränkung des "Mafiaparagraphen" auf seinen ursprünglich beabsichtigten Kern im Sinne der Empfehlung von Experten. Es sei gelungen, Bedenken zu zerstreuen, dass durch diese Maßnahme die Verfolgung radikaler Tierschützer künftig nicht mehr möglich wäre. Ein ÖVP-SPÖ-Abänderungsantrag gilt der Aufnahme der Terrorismusfinanzierung in das Strafgesetzbuch, wobei man einer Empfehlung der FATF folge.

Abgeordneter Johannes JAROLIM (S) berichtete vom Bohren harter Bretter im Justizausschuss und von der intensiven Überzeugungsarbeit. Man habe niemals einen "Mafiaparagrafen" schaffen wollen, der gegen Mitglieder der Zivilgesellschaft angewendet wird, es sei immer um den Kampf gegen Schwerstkriminelle gegangen. Beim Thema Kampf gegen die Tourismusfinanzierung gebühre dem Justizministerium Dank, das eine Formulierung gefunden hat, die Auslegungsprobleme wie beim "Mafiaparagrafen" verhindern werde.

Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) zeigte sich froh, dass ein Paragraph reformiert wird, der gegen Menschen und Waffenhändler konzipiert war, aber gegen Tierschützer angewendet wurde. Steinhausers Dank galt den Justizsprechern der Koalitionsparteien, aber auch dem Bauernbund, der über seinen Schatten gesprungen ist, und der Justizministerin. Kritik übte Steinhauser aber an schwammigen Formulierungen bei der Bestrafung der Terrorismusfinanzierung. Hier befürchtete Steinhauser Missbrauchspotential, daher stimmen die Grünen diesem Teil der Gesetzesänderung nicht zu.

Abgeordneter Gerald GROSZ (B) sprach von einer justizpolitischen Schande, die entstanden sei, weil ein wildgewordener Staatsanwalt Sachbeschädigungen unter Einsatz des Mafiaparagraphen ahnden wollte.

Abgeordneter Christoph HAGEN (T) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an. Seine ursprünglichen Bedenken hinsichtlich Missbrauch des Mafiaparagraphen habe sich bestätigt.

Justizministerin Beatrix KARL gab ihrer Freude über den breiten Konsens in einer sensiblen Frage der Justizpolitik Ausdruck und sah darin ein Beispiel dafür, dass es trotz politischer Gegensätzlichkeiten möglich sei, sachliche Entscheidungen in der Justizpolitik gemeinsam zu treffen.

Abgeordneter Peter WITTMANN (S) hielt die Vorgangsweise bei der Aufnahme der Terrorismusfinanzierung in das Strafgesetzbuch für bedenklich und wies es zurück, dass ein Beamter des Finanzresorts die Abgeordneten des Nationalrats kritisiert hat. BeamtInnen hätten Abgeordnete nicht herabzuwürdigen und nicht das Recht, dilettantische Vorschläge an den Justizausschuss zu richten.

Bei der Abstimmung wurde die Änderung des Strafgesetzbuches nach Annahme eines SPÖ-ÖVP-Abänderungsantrages und differenzierter Abstimmung in Zweiter Lesung, in Dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

   

Konsens über Erwachsenenschutz, Kampf gegen häusliche Gewalt, Rechtsanwalts GesmbH & CO KG
In weiterer Folge nahmen die Abgeordneten einstimmig ein Erwachsenenschutz-Gesetz und das damit im Zusammenhang stehende Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen an. Ziel der Bestimmungen ist vor allem die Anerkennung und Vollstreckung von Maßnahmen zum Schutz von Personen, die aufgrund einer Beeinträchtigung oder der Unzulänglichkeit ihrer persönlichen Fähigkeiten nicht in der Lage sind, ihre Interessen wahrzunehmen. Hauptanwendungsgebiet ist dabei der Bereich der Sachwalterschaft.

Konsens bestand darüber hinaus auch über ein Übereinkommen des Europarats, das die Mitgliedstaaten zu verstärkten Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt aufruft.

Gleichfalls einstimmig verabschiedete der Nationalrat ein Berufsrechts-Änderungsgesetz, das die berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Gründung einer Rechtsanwalts GmbH & CO KG schafft und dadurch vor allem jungen RechtsanwältInnen flexiblere Geschäftsbeteiligungsmodelle bietet.

Abgeordnete Karin HAKL (V) gab zu verstehen, dass aus ihrer Sicht die wichtigste der nun abzusegnenden Vorlagen jene zum Einhalt häuslicher Gewalt gegen Frauen sei, für die nach umfassender Diskussion fraktionsübergreifend Einigkeit erzielt wurde, wie sie betonte. Sie baue auf eine tiefgreifende parlamentarische Behandlung auch aller zukünftigen Gesetzesvorlagen, sagte die ausscheidende Mandatarin zu ihrem Abschied, auch erhoffe sie mehr weibliche Abgeordnete im Nationalrat der kommenden Jahre.

Äußerst notwendig seien mehr Frauen im Parlament, schon darin stimmte Abgeordnete Gisela WURM (S) mit ihrer Vorrednerin überein. Ebenso wertete sie die Ratifizierung der internationalen Konvention für einen Stopp von häuslicher Gewalt gegen Frauen und Kinder als essentiell und sie umriss die Historie des Zustandekommens dieser Konvention, mit der umfassende Standards gesetzt würden, wie sie versicherte.

Abgeordneter Harald STEFAN (F) fand, sinnvoll seien sowohl das ebenfalls in Verhandlung stehende Gesetz zum besseren Schutz behinderter und besachwalteter Personen als auch die Konvention zum Kampf gegen häusliche Gewalt.

Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) skizzierte die beiden Bereiche Gewaltschutz und Sachwalterschaft, wobei er bei letzterem Punkt immer noch gravierende Mängel, etwa das Fehlen ausreichender Sachwalter, feststellte. Beim Schutz vor Gewalt in Österreich vermutete er eine zu laxe Praxis bei der Verhängung von Untersuchungshaft in Fällen häuslicher Gewalt

Abgeordneter Gerald GROSZ (B) stimmte namens seiner Fraktion sämtlichen Vorlagen des Debattenteils zu

Gewalt in den eigenen vier Wänden sei leider nach wie vor Realität, konstatierte Abgeordnete Elisabeth GROSSMANN (S) und sie appellierte, dass - wie in Österreich bereits gehandhabt - weltweit auf vermehrte Prävention gesetzt werde. Dazu seien nicht zuletzt internationale Kooperationen bedeutend, fügte sie hinzu.

Urheberrechtsschutz für MusikerInnen wird auf 70 Jahre verlängert
Eine Urheberrechts-Novelle, die auf Grundlage eines Antrags der Regierungsparteien mehrheitlich beschlossen wurde, verlängert die Dauer des Leistungsschutzrechts der Tonträgerhersteller und der ausübenden KünstlerInnen, deren Darbietungen auf Tonträgern festgehalten sind, von bisher 50 auf nunmehr 70 Jahre.

Der "überzogenen" Urheberrechtsschutz-Ausdehnung für Tonträger stimme die FPÖ nicht zu, machte Abgeordneter Johannes HÜBNER (F) klar, denn die Bestimmungen darin seien "grotesk".

Zustimmung zur Novelle verdeutlichte hingegen Abgeordnete Eva-Maria HIMMERLBAUER (V) namens ihrer Fraktion, wenn der Entwurf auch nicht der Weisheit letzter Schluss sei. Eine grundlegende Urheberrechtsreform sei hier nötig, unterstrich sie.

Abgeordneter Wolfgang ZINGGL (G) äußerte Kritik an der Regierung, da sie im Bereich Urheberrecht nichts geleistet habe. Immer noch gebe es mangelnde Rechtssicherheit vor Urheberrechtsverletzungen, zudem würden Urheber oftmals um ihre Einnahmen geprellt, wie es in einer freien Mediennutzung mit der jetzigen Gesetzeslage leider unvermeidlich sei. Die aktuelle Novelle zur Ausweitung der Schutzfristen sehe er als Kniefall vor der großen Musikindustrie, prangerte der Grünen-Mandatar an.

Abgeordnete Karin GREINER (S) erklärte, mit der heutigen Novelle zum Urheberrechtsgesetz entspreche man einer EU-Vorgabe, und deren Umsetzung sei verpflichtend. Doch die Erhöhung der Einnahmen für die Werkevertreiber sei darin nicht zwingend vorgesehen, merkte sie an.

Abgeordneter Gerald GROSZ (B) äußerte Konsumentenschutzbedenken gegen die vorliegende Verlängerung von Schutzrechten bei Tonträgern, daher lehne das BZÖ die Novelle ab.

Karl: Umfassende Urheberrechtsreform notwendig
Beatrix KARL betonte, die Schutzdauerrichtlinie sei auf EU-Ebene geändert worden, was nun in nationales Recht zu überführen sei, auch wenn Österreich dabei nicht zugestimmt habe. Letztlich benötige die Republik jedoch eine umfassende Urheberrechtsreform, um den rasanten Entwicklungen der neuen Kommunikationstechnologien Rechnung zu tragen, verdeutlichte sie, auch wenn dieses Unterfangen durch die unterschiedlichen Interessenlagen schwer sei. Eine breite Einbindung der Betroffenen erachtete Karl daher unumgänglich.

Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen wird verstärkt
Mehrheitlich angenommen wurde ein Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen innerhalb der EU, durch das vor allem Rahmenbeschlüsse der Union betreffend die gegenseitige Anerkennung von Urteilen und Bewährungsentscheidungen implementiert werden. Keine Mehrheit ergab sich hingegen für einen Antrag der FPÖ, der den Abschluss entsprechender Staatsverträge fordert, um die Haftverbüßung von in Österreich verurteilten AusländerInnen in ihren jeweiligen Heimatstaaten zu ermöglichen.

Abgeordnete Sonja STESSL-MÜHLBACHER (S) machte klar, zur Umsetzung von Rahmenbeschlüssen der EU werde mit dem vorliegenden Entwurf die innerstaatliche Voraussetzung geschaffen.

Die Verweigerung einer Zustimmung zur Regierungsvorlage meldete dagegen Abgeordneter Christian LAUSCH (F) an, denn die ohnehin schon überfüllten Gefängnisse Österreichs erhielten dadurch nur noch mehr Zugang mit ausländischen Inhaftierten. Fremde sollten seiner Ansicht nach die Haft in ihrem Heimatland verbüßen, wie im entsprechenden FPÖ-Antrag gefordert

Abgeordneter Gerald GROSZ (B) äußerte sich zustimmend sowohl zur behandelten Novelle als auch zum mitdiskutierten FPÖ-Antrag auf Haftverbüßung von ausländischen StaatsbürgerInnen in ihrem Heimatland.

Als ausgezeichnete Idee bezeichnete schließlich Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) den Inhalt des Gesetzentwurfs, da damit die Grundlage für eine EU-weite Anerkennung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen gewährleistet werde.

Einheitliches EU-Patentgericht
Mehrheitlich genehmigte der Nationalrat sodann ein internationales Übereinkommen, durch das ein Einheitliches Patentgericht mit Sitz in Paris und Nebenstellen in München und London eingerichtet wird. Die Union strebt damit eine zentrale Rechtsdurchsetzungsmöglichkeit mit qualitativ hochwertigen Entscheidungen in Patentsachen an.

Abgeordnete Ruperta LICHTENECKER (G) teilte mit, die Grünen beurteilten das EU-Patentgericht kritisch, vor allem störe sie, dass es nicht der Kontrolle des EuGH unterliege. Auch das EU-Patent sei in vielen Punkten bedenklich, da es Patente auf Organismen nicht ausschließe.

Abgeordneter Franz GLASER (V) hielt fest, dass die Schaffung eines Patentgerichts die logische Konsequenz des europäischen Patents und Europäischen Patentamts und damit ein richtiger Schritt sei. Die Schaffung einheitliche Patenregelungen bringt aus seiner Sicht Vorteile für den Wirtschaftsstandort Europa.

Abgeordneter Gerald GROSZ (B) schloss sich der Kritik von Abgeordneter Lichtenecker an, das BZÖ werde ebenfalls nicht zustimmen

 

 

 

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