Pflegefondsgesetz 

 

erstellt am
04. 07. 13
14.00 MEZ

 Hundstorfer: Es gibt keinen Stillstand, es gibt nur Fortschritt
Reform des Pflegefondsgesetzes bringt Ausweitung und Harmonisierung
Wien (sk) - In seiner Rede im Nationalrat am 04.07. bekräftigte Sozialminister Rudolf Hundstorfer die strukturelle Bedeutung der Reformierung des Pflegefondsgesetzes: "Wir nähern uns all dem, was wir uns vorgenommen haben. Es gibt keinen Stillstand, es gibt nur Fortschritt. Und dieser Fortschritt ist auch monatlich dokumentiert. Wir haben 5,15 Prozent der österreichischen Bevölkerung, die im Juni Pflegegeld bezogen haben. Es gibt kein anderes Land in Europa mit einem so hohen Prozentsatz an Pflegegeld-BezieherInnen."

Die Änderungen des Pflegefondsgesetzes umfassen eine Verlängerung und Erhöhung der Dotierung des Pflegefonds für die Jahre 2015 und 2016 in der Höhe von zusätzlich 650 Millionen Euro und Förderungsmöglichkeiten für innovative Projekte in diesem Bereich. Letzteres bedeute "erhöhte Transparenz von Pilotprojekten und deren Umsetzung", sagte Hundstorfer.

Die Bundesländer haben in Bezug auf Pflegepolitik unterschiedliche Politiken umgesetzt, folglich variiert beispielsweise die Höhe des Selbstbehalts bei Ansprüchen von Pflegeleistungen.

In Bezug auf die geplante Harmonisierung ist Rudolf Hundstorfer optimistisch: "Wir alle wissen, dass diese Weiterentwicklung nicht von heute auf morgen funktioniert. Mit dem heutigen Beschluss haben wir aber Schritte in Richtung Harmonisierung gesetzt und sind punkto Statistik und Begrifflichkeiten österreichweit auf einem Stand."

Ab 2014 könne evaluiert werden, welche Leistung wo in welcher Qualität angeboten werde, um weitere Schritte zu setzen.

Hundstorfer führt eine weitere wichtige Änderungsmaßnahme aus: "Wir haben einmalig einen Richtversorgungsgrad festgelegt, was eine Angleichung der Quantität des Angebots bedeutet. Damit kann verglichen werden, in welchem Umfang die Bundesländer beispielsweise mobile Dienste von PflegehelferInnen anbieten und was die Hintergründe für Unterschiede in angebotenen Leistungen sind."

Der hohe Prozentsatz an Pflegegeld-Bezieherinnen und -Beziehern ist für Hundstorfer ein eindeutiges Erfolgsmerkmal der österreichischen Pflegepolitik: "Das ist das Ergebnis unseres 7-stufigen Systems, eines monatlichen Wachstums und eine höhere Zahl an Abgängen als Zugängen. Das zeigt: Das System entwickelt sich gut weiter. Wir können stolz auf das sein, was wir in 20 Jahren in der Pflege geschaffen haben." Der Gesamtaufwand für den Pflegebereich beläuft sich auf 2,4 Mrd. Euro.

Es sei, so Hundstorfer, völlig klar, dass der Pflegefonds auch 2017 weitergehen werde. Die zeitliche Grenze 2015/16 beruhe auf Stabilitätsvereinbarungen mit den Bundesländern. Bis zu diesem Zeitpunkt könne auch die Wirksamkeit des Fonds evaluiert werden, um ihn danach weiterzuführen.


 

 Mitterlehner: Wichtige Verbesserungen für pflegende Angehörige und Studenten beschlossen
Familienminister zur Reform der Familienhospizkarenz und zur neuen Einschleifregelung bei der Familienbeihilfe
Wien (bmwfj) - Gemeinsam mit der neuen Pflegekarenz hat der Nationalrat eine wichtige Reform der Familienhospizkarenz beschlossen, bei der es bisher in jährlich rund 350 Härtefällen eine Geldleistung des Familienministeriums gab. "Mit unserer Reform erhalten in Zukunft alle, die sterbende Angehörige oder schwerstkranke Kinder pflegen, die analoge Leistung der Pflegekarenz", erklärt Familienminister Reinhold Mitterlehner. Abhängig vom Einkommen kann diese Geldleistung einen Grundbetrag von bis zu 1.400 Euro pro Monat zuzüglich allfälliger Kinderzuschläge ergeben. "Die bestehende Härtefallregelung, die vor allem kinderreiche Familien zusätzlich unterstützt und auch deutlich höher als das neue Pflegekarenzgeld sein kann, bleibt aber in voller Höhe und mit den gleichen Voraussetzungen wie bisher aufrecht", betont Mitterlehner. Die Reform soll am 1. Jänner 2014 in Kraft treten.

Zuverdienstregelung der Familienbeihilfe wird im Sinne von Studenten reformiert
Die für Familienbeihilfe-Bezieher ab dem 19. Lebensjahr geltende Zuverdienstregelung wird durch eine von Familienminister Mitterlehner zugesagte Reform im Sinne der Betroffenen geändert. Musste bislang bei einem Überschreiten der Zuverdienstgrenze von 10.000 Euro die gesamte in diesem Jahr bezogene Familienbeihilfe zurückgezahlt werden, soll dies in Zukunft nur noch für jeden über 10.000 Euro hinaus verdienten Euro gelten. "Durch die Reform verhindern wir Härtefälle und gestalten die Familienbeihilfe insgesamt fairer und gerechter. In der Praxis werden vor allem Studenten von der neuen Einschleifregelung profitieren", sagt Mitterlehner zur Novelle des Familienlastenausgleichsgesetzes, die ebenfalls heute im Nationalrat beschlossen wurde. Nach dem Inkrafttreten gilt die Einschleifregelung für sämtliche Fälle ab dem Jahr 2013.


 

Dolinschek: Reduzierung der Entscheidungsträger auf fünf Stellen positiv
Wien (bzö) - Als "positiv" im Arbeits-Änderungsgesetz 2013 ist zu bewerten, dass eine Reduzierung der Entscheidungsträger auf fünf Stellen für die Zuerkennung von Pflegegeld nun stattfindet. Ebenso gibt es nun eine verpflichtende elektronische Anmeldung von Beschäftigten bei den Gebietskrankenkassen. Außerdem wird die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen bei öffentlichen Musikaufführungen, Theatervorstellungen und ähnlichem, was die Bewilligungen und ärztlichen Atteste betrifft, erleichtert", stellte BZÖ-Sozialsprecher Abg. Sigisbert Dolinschek in seinem Debattenbeitrag fest.

Seit der Ost-Öffnung im Mai 2011 habe sich die Zahl der Arbeitskräfte aus den neuen EU-Ländern in Österreich um 55.000 Personen auf 128.000 erhöht. "So waren im April 2013 64.000 ausländische Arbeitskräfte beim AMS als arbeitslos gemeldet. Das BZÖ hat vor der Öffnung des Arbeitsmarktes immer vor Lohndumping und einem Verdrängungswettbewerb besonders im Baubereich gewarnt", sagte Dolinschek.

Zum Antrag der Koalitionsparteien betreffend Arbeiter und Angestellte in Bezug auf die Entgeltfortzahlung im Katastrophenfall gleichzustellen, meinte Dolinschek, dass dies schon längst umgesetzt hätte werden müssen. "Derzeit haben nur Angestellte einen gesetzlichen Anspruch auf Fortzahlung ihres Gehalts, wenn sie persönlich von einer Katastrophe wie Hochwasser, Lawinen, Sturm oder Muren betroffen sind und daher nicht am Arbeitsplatz erscheinen können. Für Arbeiter gelten die jeweiligen Kollektivverträge - das soll nun geändert werden. Das ist positiv und wir stimmen diesem Gesetzesentwurf daher auch zu", kündigte Dolinschek an.


 

Schenk: Änderung des Pflegefondsgesetzes Schritt in die richtige Richtung
Zukünftig eine Gesamtlösung für den Pflegebereich notwendig
wien (str) - "Die Änderung des Pflegefondsgesetzes ist ein Schritt in die richtige Richtung und das Team Stronach wird daher zustimmen. Die zur Verfügung gestellten 300 Mio. Euro im Jahr 2015 und 350 Mio. Euro im Jahr 2016 für den Pflegefonds sind positiv zu bewerten, aber es stellt sich die Frage "Was kommt danach?", so Team Stronach Sozialsprecherin Martina Schenk bei der Parlamentsdebatte zum Pflegefondsgesetz.

Schenk fordert zukünftig eine Gesamtlösung für den Pflegebereich beziehungsweise dessen Finanzierung: "Es ist nicht zielführend, immer nur stückerlweise etwas zu ändern. Wir brauchen etwa eine jährliche Valorisierung des Pflegegeldes sowie eine Forcierung der Pflege zu Hause. Die demographische Entwicklung zeigt, dass uns der Pflegebereich in den kommenden Jahren massiv beschäftigen und vor enorme Herausforderungen stellen wird", betonte die Team Stronach Abgeordnete.


 

 Achitz: Pflegekarenz ist ein sozialpolitischer Meilenstein
Pflegefonds durch Erbschafts- und Schenkungssteuer finanzieren
Wien (ögb) - "Mit der Pflegekarenz wird künftig verhindert, dass sich pflegende Angehörige komplett vom Arbeitsmarkt zurückziehen müssen. Derzeit sind vor allem Frauen praktisch gezwungen, ihren Beruf aufzugeben, wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird", sagt Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB. Die vom Nationalrat beschlossene Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit ist ein wichtiger Schritt, dem aber weitere folgen müssten. "Es darf nicht von der Gnade des Arbeitgebers abhängen, wer in Pflegekarenz gehen darf und wer nicht. Wir werden daher auf einen Rechtsanspruch auf eine befristete Pflegekarenz nicht vergessen."

Auch die Verlängerung des Pflegefonds ist dringend notwendig, da sich durch die Alterung der Gesellschaft der Pflege- und damit auch der Finanzierungsbedarf erhöhen wird. Achitz: "Pflege muss eine Leistung des Sozialstaats bleiben, mit bundesweit einheitlichen Standards und guten Arbeitsbedingungen. Dafür braucht es aber eine langfristige und solidarische Finanzierung des Pflegefonds. Aus diesem Grund fordert der ÖGB, das der Pflegefonds vorrangig aus einer Erbschafts- und Schenkungssteuer gespeist wird."


 

 Seniorenbund setzt sich durch
Pflegefonds konnte heute ganz ohne neue Steuern finanziell abgesichert werden!
Wien (seniorenbund) - "Gleich vorweg die erfreuliche Meldung des Tages: Der Nationalrat beschließt heute die Pflege-Karenz und die Pflege-Teilzeit und erfüllt damit zwei sehr wichtige Forderungen des Österreichischen Seniorenbundes, um pflegende Angehörige zu unterstützen. Wer berufstätig ist und sich dennoch eine Zeit lang um die Pflege, besonders um die Organisation einer neu entstandenen Pflegesituation eines Angehörigen kümmern möchte, bleibt künftig finanziell abgesichert und muss nicht um einen Jobverlust aufgrund seines familiären Engagements fürchten. Dies ist daher ein wichtiger Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zugleich wird mit den heutigen Beschlüssen der Pflegefonds bis 2016 weiter finanziell abgesichert.", erklärt Mag. Gertrude Aubauer, Bundesobmann-Stellvertreterin im Österreichischen Seniorenbund und ÖVP-Sozialsprecherin im Nationalrat.

Finanzielle Absicherung des Pflegefonds ohne Steuer-Erfindungen geschafft!
"Diese finanzielle Absicherung des Pflegefonds schaffen wir, ohne dafür neue Steuern zu erfinden! Wer behauptet, eine künftige Finanzierung könne nur durch Wiedereinführung von Erbschaftssteuern funktionieren, irrt. Und: Unsere Senioren lehnen die Erbschaftssteuer entschieden ab - einer Wiedereinführung dieser Steuern werden wir daher entschieden entgegentreten", betont Aubauer.

Pflegefonds: Echte Strukturreform leider nicht geschafft!
"Der Wermutstropfen bei der heutigen Pflegefonds-Verlängerung ist, dass der Sozialminister die versprochene echte Strukturreform im Pflegebereich nicht zusammengebracht hat. Viel zu spät wurden die Verhandlungen begonnen - trotzt mehrfacher Seniorenbund Warnungen. Zu wenig klar waren die Zielsetzungen. So bleibt leider weiterhin der steirische Pflege-Regress an Kindern erhalten, so bleiben die Kostengrenzen, Vermögensgrenzen und Zuzahlungspflichten weiterhin ein Österreichischer Fleckerlteppich. Und so werden wir wohl noch lange auf eine umfassende und aufschlussreiche Pflegefonds-Statistik zur öffentlichen Einsicht warten müssen, die uns auch aufzeigen würde, wie das Geld wo eingesetzt wurde. Diesen Punkt müssen wir eben bei den Bund-Länder-Verhandlungen im kommenden Jahr angehen", so Aubauer weiter.

Die Pflege-Grundsätze des Seniorenbundes bleiben dabei auch für die Zukunft klar, so Aubauer abschließend: "Pflege muss zum Teil der umfassend verstandenen sozialen Sicherheit werden, soll nicht länger Teil des Armenwesens sein. Pflege muss an alle, die unsere Hilfe benötigen, gewährt werden - ohne Unterscheidung nach Wohnort, Einkommen oder Vermögen. Geldleistung darf nicht durch Sachleistung ersetzt werden. Das Pflegegeld muss regelmäßig an die gestiegenen Kosten angepasst werden. Die Struktur muss so gestaltet werden, dass das Geld für die Menschen und nicht für Strukturen verwendet wird. Kosten- und Vermögensgrenzen sowie Bestimmungen zu Zuzahlungspflichten müssen bundesweit abgestimmt werden - und zwar so, dass das dafür ausbezahlte Pflegegeld auch sicher ausreicht, um die benötigte Leistung zu finanzieren!"

 

 

 

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