Verwendung bienenschädigender Herbizide
 wird stark eingeschränkt

 

erstellt am
03. 07. 13
14.00 MEZ

Pflanzenschutzmittelgesetz im Landwirtschaftsausschuss abgeändert
Wien (pk) - Die Tagesordnung des Landwirtschaftsausschusses vom 03.07. umfasste als einzigen Punkt den Antrag der Abgeordneten Jakob Auer (V), Kurt Gaßner (S), Wolfgang Pirklhuber (G) und Gerhard Huber (B) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzmittelgesetz geändert wird ( 2370/A). Damit wird die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, die im Verdacht stehen, bienenschädigend zu sein, stark eingeschränkt. Das betrifft Stoffe aus der Gruppe der Neonicotinoide sowie den in Herbiziden eingesetzten Wirkstoff Glyphosat. Es wird nun auch untersagt, Herbizide im Lebensmittelhandel oder ohne Beratung über Selbstbedienung anzubieten.

Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) sah einen wichtigen Schritt, um für ImkerInnen und LandwirtInnen Klarheit zu schaffen. Das Verbot der Sikkation von Getreide sei ein besonders wichtiger Schritt hin zu mehr Qualität im konventionellen Landbau. Er sei geeignet, das Vertrauen der KonsumentInnen zu stärken, die sich erwarteten, dass Lebensmittel keine Herbizidrückstände enthalten.

Pirklhuber ersuchte den Landwirtschaftsminister um Aufklärung, welche Bestimmungen für Energiegetreide bestehen, hier dürften keine Hintertüren aufgemacht werden. Dem schloss sich Abgeordneter Kurt Gaßner (S) an.

Für Abgeordneten Gerhard Huber (B) zeigte der Antrag, dass sich ein jahrelanger Kampf bezahlt gemacht habe. Die Landwirtschaft in Österreich und der EU solle sich durch Qualität auszeichnen, forderte er, dem Schlagwort vom "Feinkostladen" müssten endlich konkrete Taten folgen. Dazu sei ein Schulterschluss von LandwirtInnen und KonsumentInnen nötig. Das Thema Glyphosat müsse weiter verfolgt werden, forderte Huber, es brauche Bewusstsein insbesondere bei jenen, die es außerhalb der Landwirtschaft anwenden.

Abgeordneter Harald Jannach (F) wollte wissen, für welche landwirtschaftlichen Kulturen die Behandlung mit Neonicotinoiden weiterhin zulässig bleibe und wie groß in etwa die Fläche dafür sei.

Bundesminister Nikolaus Berlakovich zeigte sich erfreut, dass ein Beschluss auf breiter Basis möglich ist. Österreich gehöre damit zu den Vorreitern, meinte der Landwirtschaftsminister, wobei er insbesondere die Regelungen für den Lebensmitteleinzelhandel hervorstrich. Beratung für KonsumentInnen sei ebenso wichtig wie für die Landwirtschaft. Die Beratungen würden von den Kammern gerade vorbereitet, versicherte der Minister. Es gebe keine Ausnahmeregelung für Energiegetreide, hielt er fest, da es sich dabei um keine eigenen Sorten, sondern stets um Brot- oder Futtergetreide handle, das nicht die notwendige Qualität aufweise und daher der Spriterzeugung zugeführt werden könne.

Die Anwendung von Beizmitteln bleibe im Fall von Zuckerrüben erlaubt, zumal hier keine Staubentwicklung im Anbau auftrete und keine Blüte wie beim Mais erfolge. Damit ergäben sich bei Zuckerrüben auch keine entsprechenden Probleme für die Bienen, erklärte er. Die Anbaufläche wechsle jährlich und betrage in etwa 50.000 ha. Weitere Ausnahmen gebe es für Wintergerste mit weniger als 10.000 ha, Saatkartoffeln mit etwa 2.000 ha und den Anbau von Zwiebeln.

 

 

 

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