AÖ-Informationen zur Nationalratswahl
 am 29. September 2013

 

erstellt am
02. 07. 13
14.00 MEZ

Am Sonntag, dem 29. September 2013, wird die Nationalratswahl (NRW) 2013 stattfinden.
Wien (bmeia) - Die Gesetzgebungsperiode des österreichischen Nationalrats dauert derzeit fünf Jahre. Bei der Nationalratswahl 2013 kommt wieder die "Briefwahl" ohne Zeugen weltweit zur Anwendung. Die Wahlkarte muss spätestens am Sonntag, dem 29. September 2013, um 17:00 Uhr MEZ im Wahllokal oder in der zuständigen Bezirkswahlbehörde in Österreich eingelangt sein. Die Kosten für die Rücksendung der Wahlkarten mit öffentlicher Post übernimmt Österreich. Die Wahlkarten können aber auch bei den österreichischen Vertretungsbehörden (innerhalb des EWR und der Schweiz spätestens am sechsten Tag vor dem Tag der NRW, in allen anderen Ländern spätestens am neunten Tag vor dem Tag der NRW) oder direkt bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde in Österreich abgegeben werden.

Es besteht keine Wahlpflicht.

Um als Auslandsösterreicher/in an der kommenden NRW gültig teilnehmen zu können, ist folgendes zu beachten:

  • Vollendung des 16. Lebensjahres am Tag der NRW (29. September 2013);
  • (aufrechte) Eintragung in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde;
  • Beantragung einer Wahlkarte (entweder im Voraus als sog. "Wahlkartenabo" für maximal zehn Jahre oder (nur) für die kommende NRW);
  • Stimmabgabe ab Erhalt der Wahlkarte;
  • vollständig ausgefüllte Wahlkarte;
  • Rücksendung der Wahlkarte an die darauf gedruckte Adresse in Österreich; und
  • Einlangen dieser Wahlkarte bis spätestens am Sonntag, 29. September 2013, 17:00 Uhr MEZ bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde in Österreich.


Eintragung in die Wählerevidenz
Bitte überprüfen Sie, ob Sie (aktuell) in der Wählerevidenz in der für Sie zuständigen Gemeinde in Österreich eingetragen sind. Im Zweifel wenden Sie sich bitte direkt an diese Gemeinde. Wenn eine Eintragung nicht (mehr) vorliegt, können Sie rasch eine (Wieder-) Eintragung beantragen, indem Sie das Formular "Antrag auf Eintragung in die (Verbleib in der) Wählerevidenz und/oder Europa-Wählerevidenz" (siehe unten) ausfüllen und direkt an Ihre Wählerevidenzgemeinde senden. Mit diesem Formular können Sie sich gleichzeitig in die Europa-Wählerevidenz eintragen und auch die automatische Zusendung von Wahlkarten (für Wahlen) und Stimmkarten (für Volksbefragungen) für (maximal) zehn Jahre beantragen. Lesen Sie bitte die dem Formular beiliegende "Ausfüllanleitung" genau und aufmerksam. Die Eintragung ist jederzeit möglich und gilt für maximal zehn Jahre, es sei denn, Sie hätten inzwischen einen österreichischen Hauptwohnsitz angemeldet. Vor Ablauf der zehn Jahre werden Sie automatisch von der zuständigen Gemeinde mit dem Hinweis auf die Möglichkeit einer Verlängerung der Eintragung in Kenntnis gesetzt. Falls die für Sie zuständige Gemeinde nicht über Ihre aktuelle Adresse verfügt, könnte es sein, dass Sie die Information über die (bevorstehende) Streichung aus der Wählerevidenz nicht erreicht. Achtung: Damit Sie an der kommenden Nationalratswahl teilnehmen können, muss Ihr Antrag als Auslandsösterreicher/in spätestens am 8. August 2013 (im sog. Reklamationsverfahren) von der Gemeinde bearbeitet worden sein, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen werden sollen. Sollten Sie bereits ein "Wahlkarten-Abo" beantragt haben, bekommen Sie Ihre Wahlkarte automatisch zugestellt.

Zuständige Wählerevidenzgemeinde
Die zuständige Gemeinde für die Eintragung in die Wählerevidenz und /oder Europa- Wählerevidenz ist die Gemeinde Ihres letzten Hauptwohnsitzes in Österreich. Wenn ein solcher nicht vorliegt, dann jene Gemeinde in Österreich, in der zumindest ein Elternteil seinen/ihren Hauptwohnsitz hat oder hatte. Sollte auch ein solcher nicht vorliegen, dann richtet sich die zuständige Gemeinde nach anderen glaubhaft zu machenden Lebensbeziehungen zu Österreich, deren Wertigkeit folgende Reihenfolge hat: Geburtsort in Österreich, Ehegattin/Ehegatte hat oder hatte Hauptwohnsitz in Österreich, nächste Verwandte haben oder hatten Hauptwohnsitz in Österreich, Sitz des Dienstgebers in Österreich, Bestandsrechte an Grundstücken oder Wohnungen in Österreich, Vermögenswerte in Österreich, sonstige Lebensbeziehungen zu Österreich.

Beantragung einer Wahlkarte
Überprüfen Sie bitte, ob Sie (im Zuge der Antragstellung auf Eintragung in die Wählerevidenz) bereits eine automatische amtswegige Zusendung von Wahlkarten für maximal 10 Jahre an Ihre mitgeteilte Wohnadresse beantragt haben und ob diese Adresse nach wie vor gültig ist. Falls Sie bei Antragstellung auf Eintragung in die Wählerevidenz keine automatische amtswegige Zusendung von Wahlkarten beantragt haben, stellen Sie Ihren Antrag auf Zusendung Ihrer Wahlkarte für die NRW bitte so rasch wie möglich mündlich oder schriftlich bei der für Sie zuständigen Gemeinde (im Postweg, per Telefax, gegebenenfalls auch per E-Mail oder über die Internetmaske der Gemeinde).

Stimmabgabe und Rücksendung der Wahlkarte

  • Beachten Sie bitte genau alle Anweisungen auf der Wahlkarte.
  • Die Abgabe Ihrer Stimme kann sofort nach Erhalt der Wahlkarte durchgeführt werden, muss jedoch spätestens vor Schließung des letzten Wahllokals in Österreich am Sonntag, dem 29. September 2013, 17:00 Uhr MEZ, erfolgen und zu diesem Zeitpunkt auch bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eingelangt sein. Insbesondere bei längeren oder unsicheren Postwegen nach Österreich wird empfohlen, Ihre Stimmabgabe sobald wie möglich durchzuführen. Sie haben auch die Möglichkeit die Wahlkarte am Wahltag bei jedem geöffneten Wahllokal Ihres Stimmbezirks abzugeben.
  • Geben Sie bitte die eidesstattliche Erklärung durch die eigenhändige Unterschrift in der dafür vorgesehenen Rubrik ab, da ein Fehlen der Unterschrift die Nichtigkeit Ihrer Stimme bewirkt, und kleben Sie die Wahlkarte fest zu.
  • Unmittelbar nach der Stimmabgabe sollte die Wahlkarte direkt an die darauf angegebene Adresse der zuständigen Bezirkswahlbehörde in Österreich geschickt werden - bei längeren Postwegen am besten per Schnellpostdienst (z.B. DHL, UPS, EMS, FedEx). Die Kosten der Rücksendung mit öffentlicher Post trägt Österreich; bei Nutzung von Schnellpostdiensten (z.B. DHL, UPS, EMS o.Ä.) der/die Absender/in.
  • Die Wahlkarte muss spätestens am Sonntag, dem 29. September 2013, um 17.00 Uhr MEZ bei der Bezirkswahlbehörde einlangen. Andernfalls kann Ihre Stimme in die Ergebnisermittlung nicht mehr miteinbezogen werden!

Umfassende Informationen und Formulare
finden Sie auf der Wahlinformationswebsite des Außenministeriums http://www.wahlinfo.aussenministerium.at und den Websites der österreichischen Botschaften und Berufsgeneralkonsulate. Für weitere Fragen stehen Ihnen selbstverständlich auch die zuständigen österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland (Botschaften, Berufsgeneralkonsulate) gerne zur Verfügung. Adressen, Öffnungszeiten und Erreichbarkeiten der Vertretungsbehörden finden Sie auf der Website http://www.aussenministerium.at unter Länderinformation.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des Bundesministeriums für Inneres unter http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/nationalrat/start.aspx.

 

 

 

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