Schutz von Landeseigentum

 

erstellt am
11. 07. 13
14.00 MEZ

LHStv.in Schaunig setzt weitere Maßnahmen zum Schutz von Landeseigentum - Erstmals gibt es "Handlungsanweisung"
Klagenfurt (lpd) - In der Kärntner Landesregierung gibt es neue Richtlinien bei der Anschaffung von Inventargegenständen und Vorräten sowie Kontrollen von Rechnungen für Speisen, Getränke und Werbemittel. Der Ankauf eines beweglichen Inventars muss in Zukunft von den Regierungsbüros bzw. von den jeweiligen Kompetenzzentren entweder einer Inventarisierung zugeführt oder in einem Verzeichnis laufend festgehalten werden. "Die Verpflichtung zur Führung dieser Aufzeichnungen soll nicht nur zu einer genaueren Darstellung der Vermögenswerte des Landes Kärnten führen, sondern auch zu einem bewussteren Umgang mit den Finanzmitteln des Landes Kärnten anregen", erklärt Finanzreferentin LHStv.in Gaby Schaunig.

Für die Bezahlung von Rechnungen im Zusammenhang mit der Konsumation von Speisen und Getränken, die der Finanzbuchhaltung zur Anweisung vorgelegt werden, wird künftig ein Nachweis über den Zweck der Konsumation anzugeben sein.

Auch Gebrauchsgüter und Gegenstände, die angeschafft werden, müssen genau aufgezeichnet werden: Neben dem mengen- und wertmäßigen Anfangsbestand sind die Zugänge, die Abgänge mit einem Hinweis auf die Empfänger bzw. den Verwendungszweck sowie der Endbestand am Jahresende anzuführen.

"Die Richtlinie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und wird auch in den Durchführungsbestimmungen zum Landesvoranschlag 2013 verankert", so Schaunig.

 

 

 

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