Neues Kollegium der Volksanwaltschaft

 

erstellt am
17. 07. 13
14.00 MEZ

Wien (va) - Seit 1. Juli 2013 bilden Dr. Günther Kräuter, Dr. Gertrude Brinek und Dr. Peter Fichtenbauer das neue Kollegium der Volksanwaltschaft. Am 16.07. luden sie zu einem Pressefrühstück, bei dem sie ihre Arbeitsschwerpunkte und Zielsetzungen darlegten.

Kräuter: drei große Arbeitsschwerpunkte
Kräuter, der den derzeitigen Vorsitz der Volksanwaltschaft innehat, betonte drei große Schwerpunkte für die Arbeit als Volksanwalt: die Individualbeschwerden, aus denen die Volksanwaltschaft Missstände ableitet, die Präventionsaufgabe der Volksanwaltschaft als Menschenrechtsinstitution und die internationale Zusammenarbeit über das Internationale Ombudsmann Institut IOI, dessen Generalsekretariat in der Volksanwaltschaft angesiedelt ist.

Kräuter betonte, dass mit der großen Verantwortung, die die Volksanwaltschaft mit ihren Aufgaben wahrnimmt, ihre Finanzierung langfristig sichergestellt werden müsse. Bis 2016 sei die Volksanwaltschaft zwar auf der sicheren Seite. Dies müsse aber auch für die Zeit danach garantiert werden.

Kräuter präsentierte im Rahmen des Pressefrühstücks die gemeinsame Missstandsfeststelllung des Kollegiums. So hat die Volksanwaltschaft im Burgenland in mehreren Unterkünften für Asylwerbende nicht akzeptable Mängel festgestellt. Sie fand zum Teil verwahrloste Unterkünfte mit starkem Schimmelbefall, Mäuse- und Ungezieferplagen, unhygienischen und defekten Sanitäranlagen und undichten Fenstern vor. Asylsuchende werden außerdem noch immer ohne Bescheid aus der Grundversorgung entlassen. „Wir erwarten uns, dass diese Missstände fristgerecht abgestellt werden“, sagte Kräuter.

Brinek: Sorgenbrecherin
Brinek kündigte an, der umfassenden Kontrolle der Verwaltung als Kernaufgabe der Volksanwaltschaft weiter nachzugehen. Nach dem Motto „Menschen vor Paragraphen“ und in Orientierung an Bürgeranliegen werde sie weiterhin „Sorgenbrecherin“ sein.

Wichtig seien für Brinek transparente, effiziente und bürgernahe Erledigungen sowie nachvollziehbare Entscheidungsprozesse in der Verwaltung. In einer Vielzahl persönlicher Gespräche habe sich gezeigt, dass Bürgerinnen und Bürger oft orientierungslos sind und Entscheidungen der Verwaltung nicht nachvollziehen können. So etwa bei Gerichtsverfahren, behördlichen Entscheidungen oder bescheidmäßigen Erledigungen, aus denen die faktischen Konsequenzen nicht immer erkennbar sind, so Brinek.

Fichtenbauer: Volksanwaltschaft als Baustein des Rechtsstaates
Fichtenbauer betonte die Bedeutung der Volksanwaltschaft als unabhängige Einrichtung. Aufgrund des verfassungsgesetzlichen Rechts, dass sich jedermann bei der Volksanwaltschaft wegen behaupteter Missstände in der Verwaltung beschweren kann, hat sich die Volksanwaltschaft zu einem fundamentalen Baustein des Rechtsstaates entwickelt. Die Volksanwaltschaft sei daher aus dem Rechtsschutz nicht mehr wegzudenken, so Fichtenbauer.

Fichtenbauer betonte außerdem die neue Aufgabe der Volksanwaltschaft als Menschenrechtsinstitution. Dieser Prüfauftrag bedeutet, dass mehr als 4.000 öffentliche und private Einrichtungen zu kontrollieren sind.

 

 

 

Informationen: http://www.volksanwaltschaft.gv.at

 

 

 

 

 

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