Arbeitsgespräch zur Weiterentwicklung an der Donau-Universität Krems

 

erstellt am
23. 07. 13
14.00 MEZ

 Faymann: Donau-Universität Krems erhält Promotionsrecht
"Wir investieren auch in Zeiten der Krise in Bildung und Hochschulen"
Wien (bpd) - "Ich bin, wie auch Landeshauptmann Pröll, ein Freund der klaren Verhältnisse, also haben wir eine gemeinsame Vorgangsweise festgelegt: Die Erfolgsgeschichte der Donau-Uni soll durch das Promotionsrecht fortgesetzt werden", sagte Bundeskanzler Werner Faymann am 23.07. bei der Pressekonferenz in Wien, gemeinsam mit Vizekanzler Michael Spindelegger, Wissenschaftsminister Karl-Heinz Töchterle und Landeshauptmann Erwin Pröll. "Wir haben den Ausbau der Donau-Universität auch schon im Regierungsprogramm festgelegt. Da wir uns vorgenommen haben, bis zum letzten Tag der Legislaturperiode aktiv zu sein, ist es auch richtig, jetzt die Weichen zu stellen."

Die im Jahr 1994 begründete Bildungseinrichtung dient vorrangig der Weiterbildung und hat ihre Hörerschaft in den knapp zwanzig Jahren von 93 auf mehr als 7.000 Studierende vervielfacht. Die Universität ist international ausgerichtet, rund ein Drittel der Lehrenden wie der Studierenden kommt aus dem Ausland. "Die Donau-Uni erfreut sich dank ihrer Qualität hohen Ansehens und großer Beliebtheit", so der Bundeskanzler. Das Promotionsrecht sei nun ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Volluniversität. Bundesminister Karlheinz Töchterle werde für die nächste Ministerratssitzung einen Vortrag erarbeiten, um den Prozess voranzutreiben.

Der Bundeskanzler dankte Vizekanzler Spindelegger, Bundesminister Töchterle und Landeshauptmann Pröll für die Zusammenarbeit und betonte abschließend: "Wir werden weiterhin als eines der wenigen Länder in Europa auch in Zeiten der Krise in Bildung und Hochschulen investieren."


 

 Töchterle: Qualitätsvolle Weiterentwicklung an der Donau-Universität Krems
Arbeitsgespräch im Bundeskanzleramt zum Promotionsrecht - gesamthafte Einbettung in die Entwicklung des Hochschulraums und Einbindung relevanter Hochschulpartner notwendig
Wien (bmwf) - Die Wichtigkeit von Maßnahmen im Bereich von Wissenschaft und Forschung als Teil einer Gesamtstrategie zur Stärkung des tertiären Sektors und die qualitätsvolle Weiterentwicklung an der Donau-Universität Krems (DUK) standen am 23.07. im Mittelpunkt eines Arbeitsgesprächs, so Wissenschafts- und Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle nach dem Treffen mit Bundeskanzler Werner Faymann, Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger und Niederösterreichs Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll. Konkret sollen die entsprechenden Schritte zur Einführung des Promotionsrechts - es wurde bereits 2008 im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung der Universität thematisiert und bildet auch den Hintergrund für die Erwähnung der DUK im Regierungsprogramm der aktuellen Gesetzgebungsperiode - in Abstimmung mit der Hochschulkonferenz und den Betroffenen gesetzt werden. "Für mich ist zentral, dass die Qualität stimmt und auch sämtliche relevante Hochschulpartner in diesen Prozess eingebunden sind", so Töchterle.

Erste Gespräche mit Hochschulpartnern wurden bereits geführt und es wurde beim heutigen Gespräch im Bundeskanzleramt vereinbart, beim Ministerrat am 13. August 2013 ein entsprechendes Gesetz in eine sechswöchige Begutachtung zu senden. Im Zuge des weiteren Prozesses werden die Teilnehmer der Hochschulkonferenz eingebunden, der Wissenschaftsrat soll diesen Prozess auch wissenschaftlich begleiten. Für Töchterle trägt dieser Schritt auch der stets steigenden Bedeutung der Weiterbildung Rechnung, die bspw. auch in der Strategie der Bundesregierung für Lebensbegleitendes Lernen abgebildet ist.

Das Promotionsrecht ermöglicht die Ausbildung des eigenen wissenschaftlichen Nachwuchses, die Steigerung der Attraktivität als Arbeitsplatz für renommierte Professorinnen und Professoren und die Stimulierung von Forschungskooperationen. Im Rahmen von seit 1996 bestehenden Kooperationen der DUK mit anderen Universitäten begleiten und betreuen Professor/innen der DUK Dissertant/innen, die an anderen Universitäten inskribiert sind. Derzeit (2012) werden an der Donau-Universität Krems 26 Dissertationen in dieser Form betreut. Die Promotionen selbst erfolgen jedoch jeweils an den anderen Universitäten. Um die Attraktivität der DUK weiter zu steigern, strebt diese ein vollwertiges Promotionsrecht an.

Im Regierungsprogramm ist verankert, dass "einer Gesamtgestaltung des österreichischen Hochschulraums entsprechend" die "gänzliche Überführung der Donau-Universität Krems in ihrer bisherigen Dimension in den Rahmen des UG 2002 geprüft werden" soll (siehe Regierungsprogramm, S. 203). Auch in der Leistungsvereinbarung zwischen der Donau-Universität Krems und dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung ist das Promotionsrecht thematisiert worden. Im Sinne der Erfüllung des Regierungsprogramms und der laufenden Weiterentwicklung des Hochschulplans soll nun dieser weitere Schritt gesetzt werden. Dazu haben im Vorfeld Arbeiten im Wissenschaftsministerium stattgefunden, ebenso ein Gespräch mit Vertreter/innen der DUK, der Universitätenkonferenz, der Senate und dem Wissenschaftsrat. Ziel ist es, mit dem Promotionsrecht national wie international die Wettbewerbsfähigkeit der DUK weiter zu steigern und die am Campus Krems vorhandene wissenschaftliche Infrastruktur bestmöglich nutzen zu können.

Der Vorschlag, der nach dem Sommer-Ministerrat in Begutachtung gehen soll, enthält: - Ein Promotionsrecht der Donauuniversität Krems. - Die jeweiligen PhD-Studiengänge bzw. Programme, die eingerichtet werden, bedürfen vor ihrem konkreten Start einer Studiengangsakkreditierung im Sinne des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes durch eine externe Qualitätssicherungsagentur. - Das Doktoratsstudium muss mindestens drei Jahre dauern. - Nach acht Jahren ist eine Evaluierung vorgesehen. - Weiters sieht die bestehende Rechtslage vor, dass die konkreten Felder, in welchen PhD-Studiengänge bzw. Programme angeboten werden sollen, in der Leistungsvereinbarung festgehalten werden müssen. Dazu bedarf es einer Abänderung der aktuellen Leistungsvereinbarung.

Die Donau-Universität Krems (DUK) wurde 1994 auf Basis einer 15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich als Universität für Weiterbildung gegründet. Die Eigentümer der Weiterbildungsuniversität sind der Bund und das Land Niederösterreich. Die DUK hat sich im Bereich der Weiterbildungsuniversitäten einen exzellenten Ruf erarbeitet. Aktuell nutzen rund 7.000 Studierende die Ausbildungsmöglichkeiten an der DUK.


 

Pröll: Steigerung der Attraktivität für Wissenschaft und Forschung mit internationaler Strahlkraft
Wien (nlk) - „Das Regierungsprogramm von 2008 beinhaltet eine strategische Weiterentwicklung der Donau-Universität Krems. Deshalb war es wichtig, vor Abschluss der Legislaturperiode Nägel mit Köpfen zu machen und noch vor dem Sommer-Ministerrat einen Zeitplan für das Promotionsrecht an der Donau-Universität festzulegen", sagte Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll am 23.07. nach einer Verhandlungsrunde mit Bundeskanzler Werner Faymann, Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger und Bundesminister Univ.Prof. Dr. Karlheinz Töchterle im Bundeskanzleramt in Wien.

„Die nahezu 20 Jahre des erfolgreichen Wegs der 1994 gegründeten, 1996 mit 93 Studierenden in Betrieb gegangenen und heute 7.000 Studierende beheimatenden Donau-Universität berechtigt zu diesem Schritt", so Pröll weiter, zumal rund um die Donau-Universität ein Campus mit Fokus auf Wissenschaft und Forschung von internationaler Strahlkraft entstanden sei. Diese gute internationale Vernetzung - mit Kooperationen mit 30 Universitäten bzw. 30 Prozent der Studierenden und einem Drittel der Professoren aus dem Ausland - sei ein wesentlicher Faktor für Niederösterreich.

„Ziel ist es, 2014 die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass die Studierenden in Zukunft an der Donau-Universität promovieren können, was zur Steigerung der Attraktivität beitragen wird", so der Landeshauptmann abschließend.


 

Schmidinger: Seriöses Begutachtungsverfahren ist unerlässlich
Wien (uniko) - "Eine derart weitreichende hochschulpolitische Weichenstellung wie das vorgesehene Promotionsrecht für die Donau-Universität Krems muss in ein seriöses Begutachtungsverfahren eingebettet sein." Dies erklärt der Präsident der Österreichischen Universitätenkonferenz (uniko), Rektor Heinrich Schmidinger, anlässlich des Arbeitsgesprächs im Bundeskanzleramt. "Keinesfalls darf politisch erzeugter Zeitdruck die sachliche Qualität der Entscheidung beeinflussen", fügt Schmidinger hinzu. Da diese Willenserklärung der Regierungsspitze und des Landeshauptmanns von Niederösterreich Auswirkungen auf den gesamten tertiären Bildungssektor nach sich zieht, sollte nach Ansicht des uniko-Präsidenten jedenfalls die Hochschulkonferenz mit dem Thema befasst werden.

Die uniko verweist darauf, dass das Promotionsrecht nach internationalen Standards an zwei wesentliche Kriterien gebunden ist: erstens an das Vorhandensein einer "kritischen Masse", dazu zählt ausreichend wissenschaftliches Stammpersonal im Fachbereich mit entsprechend ausgewiesener fachlicher Qualifikation sowie anerkannten Forschungsaktivitäten und Erfahrung in der Betreuung von Doktorandinnen und Doktoranden; zweitens an das Anbieten von Grundstudien (Bachelor, Master, Diplom) im entsprechenden Fachbereich. Weltweit gibt es wohl Institutionen, die PhD-Studiengänge ohne Grundstudien anbieten, diese sind jedoch per definitionem Forschungseinrichtungen von ausgewiesener Exzellenz. Schmidinger: "Wenn Österreich seinen Ruf als Wissenschaftsstandort nicht beschädigen will, muss es auf die Einhaltung dieser Kriterien achten."

Die Verantwortung der Inhalte liegt bei den Aussendern. Die Redaktion.

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