Salzburg: EU-Konsultationen zur
 Novellierung von Beihilfenobergrenzen

 

erstellt am
31. 07. 13
14.00 MEZ

Regionalbeihilfen sollen neu geregelt werden / Vorschläge werden von EU-Kommission entgegengenommen und geprüft
Salzburg (lk) - Drei EU-weite Konsultationen brachte kürzlich die Europäische Kommission in Gang. Darin holt sie Rückmeldungen und Vorschläge für eine geplante Neuregelung von Regionalbeihilfen ein. Diese Vorschläge sollen in die künftige Novellierung durch die Kommission einfließen. Zur Teilnahme aufgerufen sind regionale und lokale Gebietskörperschaften, alle Interessenträgerinnen und -träger sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger. Das geht aus dem aktuellen Infosheet des Verbindungsbüros Brüssel hervor.

Erneute Konsultation zur Gruppenfreistellungsverordnung
Erfasst werden hier die Bereiche Beihilfen zur Beseitigung von durch Naturkatastrophen verursachten Schäden, Sozialbeihilfen für die Beförderung von Bewohnerinnen und Bewohnern abgelegener Gebiete, Beihilfen für bestimmte Breitbandinfrastrukturen, Innovationsbeihilfen, Beihilfen zur Förderung der Kultur und der Erhaltung des kulturellen Erbes sowie Beihilfen zur Förderung des Sports und von Mehrzweckinfrastrukturen. Einreichfrist ist Dienstag, 10. September.

Neue Bekanntmachung wird erlassen
Auf Grundlage der einlangenden Stellungnahmen zu Vereinbarungen geringer Bedeutung (de Minimis) will die Europäische Kommission 2014 eine neue Bekanntmachung erlassen. Der Kommissionsvorschlag soll Kohärenz mit anderen kürzlich überarbeiteten Wettbewerbsvorschriften, insbesondere mit den Gruppenfreistellungsverordnungen, gewährleisten. Einreichfrist dafür ist Donnerstag, 3. Oktober.

Leitlinien für staatliche Beihilfen für Flughäfen und Luftfahrtunternehmen
Unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen will die Europäische Kommission Anfang 2014 die überarbeiteten Leitlinien annehmen. Wesentliche Punkte dabei sind, dass staatliche Beihilfen für Investitionen in die Flughafeninfrastruktur künftig zulässig sein sollen, wenn ein echter Verkehrsbedarf besteht und die öffentliche Förderung notwendig ist, um die Verkehrsanbindung der Region sicherzustellen. Flughäfen mit mehr als fünf Millionen Passagieren pro Jahr dürfen demnach künftig keine Investitionsbeihilfen mehr erhalten.

Für Einrichtungen mit geringerer Auslastung sollen künftig folgende Richtzahlen gelten: Flughäfen mit drei bis fünf Millionen Fluggästen bis zu 25 Prozent; mit ein bis drei Millionen Fluggästen bis zu 50 Prozent sowie mit weniger als einer Million Fluggästen bis zu 75 Prozent der Investitionskosten.

Beihilfemaßnahmen sollen stets einzeln bei der Kommission angemeldet werden. Betriebsbeihilfen für Flughäfen, die nach den jetzigen Leitlinien nicht zulässig sind, sollen unter bestimmten Voraussetzungen – wie beispielsweise einem jährlichen Aufkommen von weniger als drei Millionen Passagieren – für einen Übergangszeitraum von zehn Jahren möglich sein und müssen schrittweise verringert werden. Die öffentliche Förderung von Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften durch die Mitgliedstaaten wird derzeit geprüft. Einreichfrist für diese Konsultation ist Mittwoch, 25. September.

 

 

 

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