Steuerliche Entlastung für Vereine

 

erstellt am
12. 08. 13
14.00 MEZ

Erlass schafft Rechtssicherheit für Funktionäre in den Vereinen und bringt mehr Anerkennung ehrenamtlicher Arbeit
Linz (bmf/lk) - Das Recht, sich zu versammeln, einen Verein zu gründen und sich als Verein zusammen zu schließen, ist in Österreich verfassungsrechtlich garantiert. Die Österreicherinnen und Österreicher machen von diesem Grundrecht außerordentlich viel Gebrauch. Mehr als drei Millionen Menschen engagieren sich in insgesamt 116.500 Vereinen österreichweit.

In Oberösterreich sind alleine in den 3.000 Sportvereinen rund 60.000 Landsleute als Funktionäre/innen aktiv. Sie leisten enormen gesellschaftlichen Beitrag für das Zusammenleben und in der Jugendarbeit.

Zahlreiche Sportvereine waren in Oberösterreich in den vergangenen Monaten jedoch mit Überprüfungen des Finanzamtes konfrontiert. Schwerpunkte dabei waren

  • Steuern auf Einnahmen von Festen und sonstigen Aktivitäten
  • Fehlende Konzessionen für Kantinen
  • die Pauschale Reiseaufwandsentschädigung (540 Euro/Monat steuerfrei für Trainer, Sportler)
  • Ausländerbeschäftigung


Grundsätzlich sind Vereine steuerpflichtig (Ausnahme: Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Vereine sind steuerlich begünstigt). Sie können körperschaftsteuer- und/oder umsatzsteuerpflichtig sein. Ebenso kann es im Falle von Arbeitsverhältnissen zur Abfuhr von lohnabhängigen Abgaben an die Sozialversicherung und an das Finanzamt kommen. Der Vereinsvorstand haftet für die Einhaltung der steuerlichen Pflichten und kann im Falle von Nichteinhaltung der gesetzlichen Pflichten finanzstrafrechtlich herangezogen werden.
Fakt ist, dass diese gesetzlichen Bestimmungen von allen Vereinen und deren Funktionären/innen eingehalten werden müssen. "Schwarze Schafe" machen sonst die Bemühungen der vielen redlich arbeitenden Vereine zunichte.
Um aber vor allem kleine Vereine in ihrem Engagement zu unterstützen, wurden nun auf Initiative Oberösterreichs einige Änderungen umgesetzt.

Die Verbesserungen im Überblick

  • "Kleine" Vereinsfeste, die insgesamt maximal 48 Stunden/Jahr dauern, sind steuerlich begünstigt, d.h. umsatzsteuerbefreit. Die Abgrenzung zwischen großem und kleinem Vereinsfest wurde präzisiert und besteht grundsätzlich darin, ob die Veranstaltung von den Vereinsmitgliedern getragen wird. Die Besucheranzahl spielt im Gegensatz zu bisher keine Rolle mehr.
  • Für Vereinskantinen und "große" Vereinsfeste tritt die Körperschaftssteuer-Pflicht erst bei mehr als 10.000 Euro pro Jahr ein (bisherige Grenze: 7.300 Euro).
  • Bei allen Vereinsveranstaltungen, bei denen Einnahmen erzielt werden, können pauschal 20 Prozent des Umsatzes als Eigenleistung abgezogen werden und vermindern so die Steuerbemessungsgrundlage. Bisher galt diese Regelung nur beim "kleinen" Vereinsfest.


"Diese Änderungen, die bereits für das Jahr 2013 wirksam werden, bringen den Vereinen Erleichterungen und vor allem Rechtssicherheit. Das ehrenamtliche Engagement der Funktionäre/innen und Mitglieder/innen wird dadurch aufgewertet", betonen Finanzministerin Dr.in Maria Fekter, Oberösterreichs Wirtschafts- und Sportlandesrat Dr. Michael Strugl und Freiwilligensprecher NR August Wöginger.

Handbuch und aktueller Folder für Vereine
Das Finanzministerium hat mit dem Handbuch "Vereine und Steuern" ein sehr umfangreiches und detailliertes Nachschlagewerk als Service für Vereinsfunktionäre und Vereinsmitglieder erstellt. Dort werden genaueste Informationen über die Steuerpflicht und mögliche Steuerbefreiungen geboten.

Im aktuellen Folder "Vereine und Steuern - auf einen Blick", der kurz und kompakt die wesentlichen Fragen zum Thema abdeckt, werden auch Details zu den Neuerungen - Erhöhung des Freibetrages sowie Überarbeitung der Vereinsrichtlinien - angeführt.

  • Das Handbuch und der Folder stehen auf der Homepage des Bundesministeriums gratis zum Download bereit: http://www.bmf.gv.at > Publikationen> Downloads > Broschüren-Ratgeber > Vereine und Steuern 2013
  • Darüber hinaus können die Publikationen gratis bestellt werden: http://www.bmf.gv.at > Publikationen> Bestellen von Printprodukten.

 

 

 

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