Österreichischer Vorsitz im Rahmen
 der PCC-SEE-Zusammenarbeit

 

erstellt am
08. 08. 13
14.00 MEZ

Wien (bmi) - Während der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft 2006 wurde die Polizeikooperationskonvention für Südosteuropa, kurz PCC SEE, ins Leben gerufen. Die Konvention zählt mittlerweile elf Länder zu ihren Vertragsstaaten und ist die gemeinsame Rechtsgrundlage zur grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit zwischen diesen Ländern. Im zweiten Halbjahr 2013 übernimmt Österreich erstmals den Vorsitz im Rahmen der PCC-SEE- Kooperation.

Um die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit zur Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von strafbaren Handlungen zu verstärken, wurde am 5. Mai 2006 von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Rumänien und Serbien die PCC SEE in Wien unterzeichnet. Vor dem Hintergrund der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft spielte Österreich bei der Verhandlung des Vertragstexts eine tragende Rolle.

Die Konvention ist das Fundament zur internationalen polizeilichen Zusammenarbeit und bietet den Vertragsstaaten weitreichende Kooperationsmöglichkeiten, wie zum Beispiel den Einsatz von Verbindungsbeamten. Österreich trat der PCC SEE am 10. Oktober 2011 bei. Auch Bulgarien, Slowenien und Ungarn sind in der Zwischenzeit Partner dieser Polizeikooperation.

Zu den Prioritäten, die Österreich während des Vorsitzes verfolgt, zählen unter anderem die Aufnahme neuer Vertragsstaaten in die PCC SEE sowie die Einrichtung von Zielfahndungseinheiten in Vertragsstaaten, die nicht EU-Mitgliedstaaten sind.

 

 

 

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