Freikirchen in Österreich erhalten
 staatliche Anerkennung

 

erstellt am
26. 08. 13
14.00 MEZ

Zusammenschluss von fünf Freikirchen ist mit insgesamt 160 Kirchengemeinden die am stärksten wachsende christliche Gruppe in Österreich
Wien (epdö) - Der Zusammenschluss von fünf christlichen Freikirchen in Österreich erhält die volle staatliche Anerkennung. Das bestätigte das Kultusamt am 26.08. und bezeichnete den neuen Rechtsstatus der Freikirchen als eine "weltweit einzigartige" religionsrechtliche Situation. Die entsprechende Verordnung von Unterrichtsministerin Claudia Schmid sei bereits fertig und werde am 27.08. im Bundesgesetzblatt veröffentlich.

Die "Freikirchen in Österreich" sind somit die jüngste von insgesamt 16 staatlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich. Mitglieder des Zusammenschlusses sind die Freie Christengemeinde-Pfingstgemeinde, der Bund evangelikaler Gemeinden, der Bund der Baptistengemeinden, die Elaia Christengemeinden und die Mennonitische Freikirche.

Bereits im Juni hatte das Ministerium einen entsprechenden Verordnungsentwurf zur Begutachtung veröffentlicht, nachdem sich das freikirchliche Bündnis zu Jahresbeginn konstituiert hatte, um den Schritt vom Status einer "Religiösen Bekenntnisgemeinschaft" hin zur anerkannten Kirche setzen zu können. Damit kommen die freikirchlichen Gemeinden gemeinsam auf jene Mitgliederzahl von zwei Promille der österreichischen Gesamtbevölkerung - derzeit etwa 17.000 Personen -, die gemäß Bekenntnisgemeinschaftengesetz für eine gesetzlichen Anerkennung nötig ist. Mit der Anerkennung ist u.a. die Möglichkeit für einen eigenen, konfessionellen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen verbunden.

Von Seiten der evangelischen wie der katholischen Kirchen wurde das Ansinnen der Freikirchen deutlich unterstützt. In einem Schreiben an den Sprecher der Freikirchen, den baptistischen Pastor Walter Klimt, gratuliert der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker zur Anerkennung. "Die Evangelischen Kirchen in Österreich haben seit der Reformationszeit im überwiegenden Teil ihrer Geschichte Unterdrückung und Benachteiligung erlebt und genießen letztlich erst seit dem Protestantengesetz von 1961 die völlige rechtliche Gleichstellung als ´freie Kirchen in einem freien Staat´. Sie können daher nachempfinden, was Benachteiligung bedeutet und setzen sich immer wieder für die uneingeschränkte Geltung der Religionsfreiheitsrechte für Religionsgesellschaften und Kirchen in Österreich und im internationalen Rahmen ein", schreibt der Bischof. Bünker erinnert an die Zusammenarbeit mit dem Bund der Baptistengemeinden, die seit vielen Jahren bestehe, ebenso kooperierten die Kirchen auf europäischer bzw. internationaler Ebene.

Die Freikirchen seien hierzulande die unter Christen am stärksten wachsende Gruppe und als "starke Realität" von den anderen Christen anzuerkennen, bekräftigte Kardinal Christoph Schönborn anlässlich der Antragstellung der Freikirchen auf staatliche Anerkennung. Vertreter der fünf Freikirchen hatten stets betont, dass eine Zusammenschließung nicht bloß aus juristischen Motiven erfolge. Es gebe große Übereinstimmungen im Glaubenskern, die Unterschiede würden lediglich "Nuancen" betreffen. Der Sprecher der Freikirchen in Österreich, Walter Klimt, hatte sich zur ökumenischen Zusammenarbeit mit anderen Kirchen bekannt. Man arbeite gerne im Ökumenischen Rat der Kirchen in Österreich (ÖRKÖ) mit und sei für jede Unterstützung von Seiten anderer Kirchen dankbar; und man wolle auch für die eigenen Kinder Religionsunterricht anbieten, erklärte Klimt gegenüber Kathpress. In den Ballungsräumen werde dies wohl ein eigener freikirchlicher Unterricht sein, in den ländlichen Gebieten wolle man mit den evangelischen Kirchen kooperieren.

 

 

 

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