Töchterle: Rund 19 Millionen Euro für alle Universitäten

 

erstellt am
27. 08. 13
14.00 MEZ

Ergänzung der Leistungsvereinbarungen mit Schwerpunkt im Bereich Forschungsinfrastruktur für alle Unis - BMWF ersetzt betroffenen acht Universitäten auch administrative Kosten
Wien (bmwf) - Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 26. Juli 2013 die rückwirkende gesetzliche Regelung der an acht Universitäten beschlossenen Satzungen aufgehoben. Diese sahen auf Basis eines Gutachtens im Rahmen der damals bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen und der universitären Selbständigkeit vor, dass im Wintersemester 2012/2013 Studienbeiträge einzuheben sind. Wissenschafts- und Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle hat bereits in der Vergangenheit seine Unterstützung für die Universitäten erklärt und betont nach eingehender Prüfung im Ministerium: "Wir werden einerseits den betroffenen Universitäten die administrativen Kosten in Höhe von voraussichtlich rund 1,5 Millionen Euro ersetzen und andererseits die Leistungsvereinbarungen mit allen Universitäten um voraussichtlich rund 17 Millionen Euro ergänzen und dabei einen Schwerpunkt im Bereich Forschungsinfrastruktur setzen." Demnach erhalten die Universitäten gesamt voraussichtlich rund 19 Millionen Euro aus Mitteln des BMWF. Die konkreten Summen werden gemeinsam mit den Universitäten auf Basis der durch die Refundierung entstandenen Kosten und den tatsächlichen Entfall der Studienbeiträge erhoben.

Lediglich der Ersatz der Studienbeiträge für alle Universitäten wäre - wie auch von Verfassungsexperten medial dargelegt - rechtlich nicht möglich gewesen. "Wir gehen nun einen Weg, mit dem wir auch den mehrfach geäußerten Wunsch der Universitäten nach mehr Mitteln besonders im Bereich der Forschungsinfrastruktur nachkommen", erläutert Töchterle. Die Ergänzung der Leistungsvereinbarungen (2013 - 2015) in Höhe von rund 17 Millionen Euro entspricht jenem Betrag, den die Universitäten durch den Entfall der Studienbeiträge im betreffenden Wintersemester nicht zur Verfügung hatten. Mit der Abwicklung wird in Zusammenarbeit mit den Universitäten nun begonnen.

Wissenschaftsminister Töchterle betont erneut die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung für maßvolle Studienbeiträge, wie dies auch die OECD mehrfach empfohlen hat und auch dem Erkenntnis des VfGH entspricht. Die öffentliche Hand trage klarerweise die Verantwortung für eine ordentliche Mittelausstattung der Universitäten - "das tun wir, etwa mit der Hochschul-Milliarde, die auch bereits für 2016 und 2017 anteilsmäßig fortgeschrieben ist", so Töchterle. Auch die jüngste Studie der European University Association (EUA) zeigt das hohe Engagement Österreichs, denn Österreich hat seine Uni-Ausgaben heuer im Europavergleich zum Vorjahr nach Island am stärksten gesteigert. Hingegen leisten die österreichischen Privathaushalte OECD-weit den geringsten Beitrag. "Eine Steigerung des privaten Anteils ist eine sinnvolle und international übliche Ergänzung."

 

 

 

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