Neuerungen im Sozialbereich

 

erstellt am
09. 09. 13
14.00 MEZ

Entlastung für Pflegebedürftige im zweiten Halbjahr 2013
Eisenstadt (blms) - Sozialminister Rudolf Hundstorfer und Soziallandesrat Dr. Peter Rezar informierten am 09.09. im Rahmen einer Pressekonferenz über Neuerungen im Bereich der Pflege. Knapp 9 von 10 Pflegebedürftigen werden von Angehörigen mit Unterstützung der Hauskrankenpflege, der Seniorenbetreuung, der Beratungsangebote für Pflegende und der Rund-um-die-Uhr-Personenbetreuerinnen, betreut. Diese wichtige Angehörigenpflege gilt es mit verschiedenen Maßnahmen zu unterstützen, sind sich Hundstorfer und Rezar einig.

„Über 440.000 Menschen beziehen in Österreich Pflegegeld. Um eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu gewährleisten, besteht ab dem Jahr 2014 für ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit einer Vereinbarung einer Pflegekarenz oder einer Pflegeteilzeit. Während dieser Zeit besteht ein Rechtsanspruch auf das Pflegekarenzgeld sowie eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung“, informierte heute Sozialminister Rudolf Hundstorfer.

Zur Ausweitung der Pflegeberatung zu Hause (Erst- und Unterstützungsbesuche) wird die Dauer der vom Land finanzierten Leistungen von einer Stunde auf 1,5 Stunden heraufgesetzt werden. Durch die gezielte Bewerbung des Modells „Pflegeberatung Burgenland“ seitens des Landes sollen vor allem alleine pflegenden Angehörigen die Möglichkeit der kostenlosen Beiziehung einer Pflegefachkraft näher gebracht werden. Aber auch die ambulanten Angebote für demenziell erkrankte Personen sollen ausgeweitet werden.

Besonderes Augenmerk wird auf die SeniorInnentagesbetreuung gelegt. Ab Juli 2013 werden durch die BesucherInnen-Tarife für die SeniorInnentagespflege weiter abgesenkt und das Land übernimmt erstmals die Hälfte der Transportkosten. Der Besuch soll nicht mehr an den Pflegegeldbezug gekoppelt sein und für alle betreuungsbedürftigen Personen unbeschränkt möglich sein. Neuen Tagesgästen wird vom Land ein „Schnuppertag“ finanziert, weiters die Öffnungszeiten auf 7 Uhr vorverlegt werden. Im Bereich der Hauskrankenpflege wird eine umfassende Tarifsenkung um rund 12 Prozent in allen Personalkategorien durchgeführt.

Neu im Angebot ist das „Betreute Wohnen PLUS“. Dazu Soziallandesrat Dr. Peter Rezar: „Dieses Pilotprojekt dient der finanziellen Unterstützung des betreuten Wohnens für Personen, die bereits einen Betreuungsbedarf bis zur Pflegegeldstufe 3 haben, aber noch nicht in ein Pflegeheim aufgenommen werden müssen. Zur Nutzung personeller und organisatorischer Synergien befinden sich die behindertengerecht gestalteten Wohnanlagen in Nachbarschaft von Pflegeheimen. Merkmal des „Betreuten Wohnens Plus“ ist die soziale Alltagsbegleitung durch eine qualifizierte Betreuungskraft, sowie die Absicherung für Not- und Bedarfsfälle. Oberstes Ziel ist es, den BewohnerInnen so wenig Verantwortung wie nötig abzunehmen“.

Beim" Betreuten Wohnen PLUS" ist neben Miete und Betriebskosten auch ein Grundleistungspaket zu zahlen. Neben einer Betreuungskraft, die den MieterInnen als Ansprechperson und für organisatorische Belange zur Verfügung steht, ist auch eine rund um die Uhr besetzte Notrufanlage sowie die Bereitstellung eines Gemeinschaftsraumes und die Organisation von Veranstaltungen inbegriffen. Die Förderung des Landes für das Grundservicepaket beträgt max. 100 Prozent, das sind 135 Euro pro Monat, abgestuft nach der Höhe der Bemessungsgrundlage, die sich aus dem gesamten Netto-Einkommen und dem Pflegegeld zusammensetzt.

 

 

 

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