Hochschulkonferenz

 

erstellt am
12. 09. 13
14.00 MEZ

Karlheinz Töchterle: Stimmige Empfehlungen sollen gemeinsam zügig umgesetzt werden - Arbeitsgruppen präsentierten (Zwischen)Berichte
Wien (bmwf) - Soziale Absicherung der Studierenden, Qualität in der Lehre, Profilbildung sowie Durchlässigkeit im tertiären Sektor - diese vier zentralen Themen standen in den vergangenen Wochen und Monaten im Mittelpunkt der vier eigens eingerichteten Arbeitsgruppen im Rahmen der Hochschulkonferenz und wurden bei der Sitzung der Hochschulkonferenz am 11.09. vorgestellt und diskutiert. Die nun vorliegenden Zwischenberichte (Lehre, Profilbildung) bzw. Abschlussberichte (soziale Absicherung der Studierenden, Durchlässigkeit) belegen für Wissenschafts- und Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle "das beachtliche Arbeitspensum, für das ich den Mitgliedern sehr herzlich danke. Sie haben vier wesentliche Bereiche sehr genau in den Blick genommen und mit den entsprechenden Empfehlungen können zahlreiche Verbesserungen erreicht werden. Wir prüfen nun diese umfangreichen Empfehlungen innerhalb der Hochschulkonferenz, um zügig in die Umsetzung gehen zu können."

Abschlussbericht der AG "Soziale Absicherung Studierender"
Mit dem Bericht der von Minister Töchterle angeregten Arbeitsgruppe "Soziale Absicherung Studierender" liegt ein umfassender Optionenbericht mit zahlreichen Empfehlungen für die Weiterentwicklung der sozialen Absicherung von Studierenden vor. Die von Mag. Martin Unger (Institut für Höhe Studien, IHS) erstmals durchgeführte Evaluierung der bestehenden Studienförderung kam zum Schluss, dass deren System als "treffsicher" bezeichnet werden kann, weshalb es naheliegend war, den Schwerpunkt auf eine Weiterentwicklung innerhalb des Systems zu legen. Aber auch mögliche neue Maßnahmen wurden diskutiert. Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe bewegten sich im Wesentlichen entlang der Themenblöcke Verwaltungsvereinfachungen, soziale Ausgewogenheit unter Berücksichtigung besonderer Zielgruppen wie z. B. ältere Studierende, Studierende mit Betreuungsverpflichtungen, Migrationshintergrund etc. und enthalten auch Überlegungen zu grundlegenden Systemänderungen.


Inhaltlich sind unter anderem folgende Vorschläge genannt:

  • Ausbau der Information an Studienanfänger/innen
  • Verlängerung der Anspruchsdauer (zwei Toleranzsemester für BA-Studien unter bestimmten Bedingungen)
  • Studienrichtungswechsel innerhalb der Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe für BA-Studierende unter Nachweis der Studienleistung von 30 ECTS Punkten pro Jahr
  • Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Ausgewogenheit: Erhöhung des Kinderzuschläge, Ausweitung des Kinderbetreuungszuschusses, Anhebung der Absetzbeträge für jüngere Geschwister, Verbesserungen für Studierende getrennt lebender Eltern; Alterszuschlag zur Studienbeihilfe ab dem 24. und dem 28. Geburtstag, Ausbau des Selbsterhalterstipendiums zu einem Basisstipendium
  • Valorisierung der Studienbeihilfen und darüber hinausgehende Förderung besonderer Zielgruppen durch adäquate Adaptierung der Beihilfenhöhe, Anhebung der Einkommensgrenzen, Anhebung der Freibeträge, Anhebung der Höchstbeihilfen
  • Systemausweitungen

Unterhaltsvorschuss bei unterhaltsrechtlichen Streitfragen und vereinfachtes (Schlichtungs)Verfahren, Überlegungen zum Grundstipendium bei Wegfall der Unterhaltspflicht der Eltern, Überlegungen zu konkreten, anlassbezogenen Darlehensmodellen.


"Die in dem umfassenden Bericht dargestellten Maßnahmen verstehen sich als Optionen, die in unterschiedlichen Varianten ganz oder zu Teilen umgesetzt werden können. Wir hoffen, der Hochschulkonferenz und der Politik damit eine solide Entscheidungsgrundlage zur Verfügung zu stellen", erläutert der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Heribert Wulz, stellvertretender Sektionsleiter im Wissenschafts- und Forschungsministerium. Zu jeder Komponente des Berichts werden eine Problemanalyse, die zu erwartende Wirkung der Maßnahme und die jährlich zu erwartenden zusätzlichen Kosten dargestellt.

Abschlussbericht der AG "Durchlässigkeit im tertiären Sektor"
Der vorgelegte Bericht zur "Durchlässigkeit im tertiären Sektor" enthält Empfehlungen für Standardisierungen der Durchlässigkeit an Universitäten und Fachhochschulen und wurde von der Hochschulkonferenz am 11. September einstimmig zur Umsetzung empfohlen. Viele der empfohlenen Maßnahmen liegen im Autonomiebereich der Hochschulen selbst, daher wird die Hochschulkonferenz die Umsetzung durch ihre Gremien aktiv unterstützen. Die Arbeitsgruppe wird sich auch weiterhin mit dem Thema befassen und die Umsetzung begleiten (im Sinne eines Monitorings). Der Fokus des Berichts liegt auf der Durchlässigkeit zwischen den Sektoren. "Man kann die einhellige Schlussfolgerung als Erfolg dieser Arbeitsgruppe werten, dass die Förderung der Durchlässigkeit unter dem Aspekt der Qualitätssicherung für den Ausbildungsweg der Studierenden und den Wert ihrer Abschlüsse sowie für die Qualitätssicherung der beteiligten Institutionen zu sehen ist. Wichtig ist jedenfalls die möglichst frühe Information über Anschlussmöglichkeiten der Ausbildung oder im Studium - individualisierte Bildungs- und Ausbildungswege werden tendenziell zunehmen. Ebenso wichtig ist, dass mitgebachte Kompetenzen und Zulassungserfordernisse nach begründeten Kriterien verglichen und transparent dargestellt werden. Es muss sowohl möglich sein, relevante Lehrveranstaltungen und damit einen bestimmten Wissensstand für den Übertritt einzufordern, als auch dieses Wissen mit möglichst geringem bürokratischen Aufwand nachzuholen", so Ulrike Plettenbacher, Generalsekretärin des Österreichischen Wissenschaftsrates.

Folgenden Standards soll Rechnung getragen werden:

  • Informationen über die Bedingungen der Zulassung, die vollständig und einfach zugänglich sein sollen
  • Transparent gestalteter Verfahrensablauf
  • Darstellung der Prüfkriterien, die sicherstellen sollen, dass "in qualitativer wie quantitativer Hinsicht die fachlichen Grundlagen für das beantragte Masterstudium vermittelt werden"
  • ergänzende Empfehlungen wie z. B. die Standardisierung im Falle einer Häufung von Einzelfällen oder der Ausbau von "Brückenprogrammen" zur Unterstützung des Wechsels
  • Weiterentwicklung der aktuellen Handhabung der Zulassung zu Doktoratsstudien
  • beständige Kooperation zwischen den "abgebenden" und "aufnehmenden" Institutionen


Zwischenbericht der AG "Stärkung der Qualität der hochschulischen Lehre"
Die Einrichtung der Arbeitsgruppe wurde in der Hochschulkonferenz vom 13. Februar 2013 beschlossen. Neben der Definition von vier Qualitätsdimensionen, die im Zusammenhang mit guter Lehre zu beachten sind, wurden auf Basis des Status quo und ausgewählten "good practice" Beispielen konkrete Umsetzungsvorschläge erarbeitet. Da zu einigen Themenbereichen eine Vertiefung seitens der AG-Mitglieder gewünscht wird, hat die Hochschulkonferenz in ihrer gestrigen Sitzung das Mandat der AG entsprechend verlängert. Der Endbericht soll kommendes Jahr folgen. Die Arbeitsgruppe erarbeitet vor allem zur Curriculagestaltung, zur Organisation des Studienbetriebs sowie zur Lehrtätigkeit konkrete Anregungen, die noch von einer "good practice" Sammlung - zur Anregung der Nachahmung - komplettiert werden sollen. Konkret werden u. a. Maßnahmen zur Verbesserung der Wertschätzung von Lehrenden, wie die Steigerung der Relevanz der Lehrtätigkeit in Personalauswahlverfahren und mehr Möglichkeiten zur individuellen Vertiefung im Rahmen von Wahlfächern oder eine frühzeitige Einbindung Studierender in wissenschaftliches Arbeiten vorgeschlagen.

"Nach der Definition dessen, was Qualität der Lehre eigentlich ist, hat die Arbeitsgruppe Problemfelder definiert und Maßnahmen zur Steigerung der Qualität in der hochschulischen Lehre erarbeitet", so Julia Freidl vom Vorsitzteam der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH): "Die konstruktive Zusammenarbeit ist in vielen Bereichen gelungen und es wurden zahlreiche sinnvolle Maßnahmen erarbeitet." Ein großes Anliegen ist der ÖH die Möglichkeit für Studierende, ihr Studium auch inhaltlich flexibel zu gestalten. "Zwei Maßnahmen sind hier ein verstärktes Angebot freier Wahlfächer und die Orientierung der Anwesenheitspflicht an den tatsächlich zu vermittelnden Kompetenzen unter Berücksichtigung der Situation einzelner Studierender", erklärt Freidl.

Zwischenbericht der AG "Profilbildung über Studieninhalte, insbesondere durch Disziplinen und Fächerabgleich sowie Berücksichtigung von Forschungsstärken bzw. -schwerpunkten"
Die Einrichtung der Arbeitsgruppe wurde in der Hochschulkonferenz vom 13. Februar 2013 beschlossen. Da das Thema sehr umfassend ist, wurde von Beginn an ein Prozessverlauf in Etappen vorgesehen. Im Zuge der Befassungen wurden entsprechende Dokumente und rechtliche Materialien zur Profilbildung recherchiert bzw. vom Wissenschaftsrat neue Expertisen erstellt, die möglichen Funktionen von Profibildung als Instrument der Hochschulentwicklung erörtert und die spezifischen Eckpunkte der Profilbildung im FH-Bereich dargestellt. Es wurde festgestellt, dass die in den "großen Fächern" im österreichischen Hochschulraum an mehreren Standorten bestehenden gleichartigen Studienangebote, - insbesondere im Bachelor- bzw. Diplombereich - aufgrund des Bildungsauftrags und der entsprechenden Nachfrage jedenfalls gerechtfertigt sind. Quantitativ (nach belegten Studien) betrachtet, findet das gegebene Studienangebot an den öffentlichen Universitäten weitestgehend eine hinreichende Nachfrage; somit stimmt das empirische Angebot mit dem Bildungsauftrag überein. BMWF und Wissenschaftsrat sind derzeit dabei, Vorschläge für den nächsten koordinativen Schritt auszuarbeiten.

"Je stärker die gesamtösterreichische Koordinierung des Hochschulraums ins Zentrum rückt, desto wichtiger werden die drei Themen Diversifizierung der Hochschultypen, institutionelle Kooperation untereinander sowie die Profilbildung an den einzelnen Hochschulen. Idealerweise kommen wir damit zu mehr konkreter Zusammenarbeit einerseits und klareren Profil- und Schwerpunktsetzungen andererseits", so Arbeitsgruppen-Leiter Elmar Pichl, Sektionsleiter der Sektion I im Wissenschafts- und Forschungsministerium.

Zur Österreichischen Hochschulkonferenz
Die auch von der Expertengruppe zum Hochschulplan empfohlene Österreichische Hochschulkonferenz wurde im Mai 2012 als beratendes Gremium eingerichtet. Ziel ist es, den österreichischen Hochschulraum gesamtheitlich weiterzuentwickeln und in der Hochschulkonferenz die dafür notwendigen gemeinsamen Ziele und Leitlinien sowie eine österreichweite Koordinierung zu verfolgen. Mitglieder der Kerngruppe sind Minister Töchterle, uniko-Präsident Rektor Dr. Heinrich Schmidinger, uniko-Vizepräsident Rektor Dr. Gerald Bast, FHK-Präsident Geschäftsführer Dr. Helmut Holzinger, FHK-Vizepräsident Rektor Dr. Fritz Schmöllebeck, Senatsvorsitzenden-Sprecher Dr. Helmut Fuchs, Dr. Margret Wintermantel (Wissenschaftsrat), ÖH-Vorsitzender Florian Kraushofer und Mag. Elmar Pichl, Leiter der Hochschul-Sektion im Wissenschafts- und Forschungsministerium.

 

 

 

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