Mehr Mitbestimmung für SalzburgerBürgerInnen
 und Ausbau der direkten Demokratie

 

erstellt am
12. 09. 13
14.00 MEZ

Beschluss des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses des Salzburger Landtages
Salzburg (lk) - Zum Abschluss der Ausschussberatungen des Salzburger Landtages beschäftigte sich am 11.09. der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss unter dem Vorsitz von Mag. Barbara Sieberth (Grüne) mit neuen Formen der Mitbestimmung für Salzburger Bürgerinnen und Bürger sowie einem Ausbau der direkten Demokratie. Dafür lag ein Fünf-Parteien-Antrag für die Einrichtung einer Enquete-Kommission nach dem Landtagsgeschäftsordnungsgesetz, die der Vorbereitung neuer Mittel der Teilhabe, Mitbestimmung der direkten Demokratie für Salzburgs Bürgerinnen und Bürger dienen soll, sowie ein Antrag der SPÖ vor.

Sowohl der Fünf-Parteien-Antrag als auch der SPÖ-Antrag, der von der FPÖ abgeändert wurde, wurde einstimmig angenommen.

Der Fünf-Parteien-Antrag hat folgenden Wortlaut:

1. Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss setzt eine Enquetekommission gemäß § 21 Abs. 2 Landtags-Geschäftsordnungsgesetz zur Schaffung von ausreichenden Grundlagen für Entscheidungen zu folgenden Themen ein:

1.1. Wahlrechtsreform: Ziel einer Wahlrechtsreform in Salzburg soll die Stärkung des Persönlichkeitswahlrechts sein. Es soll die gesamte Bandbreite zwischen einer Erleichterung und Stärkung des Vorzugsstimmenwahlrechts bis zu einer Direktwahl von Abgeordneten untersucht und die Optionen zu ihrer verfassungsrechtlichen Umsetzung erarbeitet werden. Bei der Stärkung des Vorzugsstimmenwahlrechts soll die möglichst rasche Umsetzung einer Vereinfachung vorbereitet werden, die die Abgabe von Vorzugsstimmen auch auf dem Landeswahlvorschlag ermöglichen soll.

1.2. Frauenanteil: Ziel ist die Entwicklung von Maßnahmen und Anreizen, um die aktive politische Tätigkeit von Frauen besser zu ermöglichen, zu attraktivieren und zu fördern.

1.3. Mitentscheidung: Ziel ist die Entwicklung eines mehrstufigen Modells der direkten Demokratie, an dessen Ende ein Bürger/innenentscheid nach dem "Salzburger Modell für mehr direkte Demokratie" im Salzburger Stadtrecht steht.

1.4. Bürger/innenrat nach Vorarlberger Vorbild: Ziel ist die Entwicklung eines landesweiten Bürger/innenrates nach Vorarlberger Vorbild. Nach Zufallsprinzip in repräsentativer Verteilung ausgewählte Bürgerinnen und Bürger sollen in einem professionell moderierten Prozess zu einer bestimmten Fragestellung Lösungen und Antworten entwickeln, die öffentlich präsentiert vom Landtag beraten und auf ihre Umsetzbarkeit überprüft werden.

1.5. Öffentliches Hearing: Ziel ist die Erarbeitung eines Modells zur gesetzlichen Verpflichtung für Kandidat/innen für die Wahl zu einem Mitglied der Landesregierung, sich vor der Wahl einem öffentlichen Hearing im Landtag zu unterziehen. Dies soll Abgeordnete und Öffentlichkeit in die Lage versetzen, sich ein besseres Bild als bisher von der Persönlichkeit und dem Programm der Kandidat/innen machen zu können.

1.6. Berichte der Beiräte der Landesregierung an den Landtag: Ziel ist die Erarbeitung einer Regelung zu einer regelmäßigen Berichterstattung der von der Landesregierung eingesetzten Beiräte an den Landtag.

2. Die Enquete-Kommission besteht aus je zwei Voll- bzw. Ersatzmitgliedern pro Landtags-partei, sie wählt aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n. Die Enquete-Kommission wird einen Bericht an den Verfassungs- und Verwaltungsausschuss bis spätestens 30. Juni 2014 erstatten. Die erforderlichen Anhörungen von Expert/innen, Vertreter/innen von Nicht-Regierungsorganisationen, die Einholung von Gutachten, die Einleitung von Erhebungen und der Beschluss von Vorakten durch die Landesregierung oder die Vornahme eines Augenscheins obliegt ihrer mehrheitlichen Entscheidung ebenso wie die Formulierung des Berichts an den Ausschuss, wobei jeder Landtagspartei eine Stimme zukommt. Die Landtagsgeschäftsordnung sieht die Möglichkeit von Minderheitsberichten vor.

Der von der FPÖ abgeänderte SPÖ-Antrag lautet: Die Landesregierung wird beauftragt, bis längstens 31. Dezember 2013 den Gesetzesentwurf für eine Novellierung des Salzburger Stadtrechtes vorzulegen, der die Umsetzung des Beschlusses des Gemeinderates der Stadt Salzburg vom 17. April 2013 betreffend Direkte Demokratie, Instrumente der Bürger/innen-Mitbestimmung, zum Gegenstand hat.

Nach Ansicht von Landtagspräsidentin Dr. Brigitta Pallauf (ÖVP) leitet der Salzburger Landtag seine Repräsentativität und die Legitimationskraft seiner Entscheidungen aus seinem Selbstverständnis der Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern und des guten Dialogs mit der Zivilgesellschaft ab. Es falle daher in die Verantwortung und den Auftrag des Landtags, neue Formen der Teilhabe, Mitbestimmung und direkten Demokratie für Salzburgs Bürgerinnen und Bürger zu entwickeln und einzuführen, so Pallauf. Für ein Reformprojekt dieser Größenordnung sei es sinnvoll, die einzelnen Vorschläge zu ordnen und zu vergleichen. Dabei sollen Erfahrungen aus anderen Bundesländern gesammelt, Meinungen von Expertinnen und Experten eingeholt und ein Dialog mit der Zivilgesellschaft geführt werden. Um eine eigenständige Lösung für Salzburg entwickeln zu können, sollen bekannte Fehlerquellen vermieden und neue Optionen entwickelt werden. Viele der Vorschläge haben bereits an anderen Orten umgesetzte Instrumente zum Vorbild, andere erfordern eine Neukonzeption demokratischer Abläufe.

LAbg. Mag. Karl Schmidlechner (SPÖ) sagte, für die Parteien werde es immer schwieriger, die große Vielfalt an Interessen unter den Bürgerinnen und Bürgern vollständig abzubilden. Änderung und Erweiterung von Demokratie müssen immer mit viel Fingerspitzengefühl vonstattengehen. Grundsätzlich seien eine Diskussion und besonders diese Enquete wichtig.

 

 

 

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