Spindelegger: Der Schutz der Privatsphäre
 gilt auch im Internetzeitalter

 

erstellt am
10. 09. 13
14.00 MEZ

UNO-Menschenrechtsrat soll sich mit Datenüberwachung befassen
Genf/Wien (bmeia) - „Die exzessive Datenüberwachung im Internet und das systematische Sammeln von Kommunikationsdaten ohne konkreten Verdacht verstoßen gegen das Menschenrecht auf den Schutz der Privatsphäre“, erklärte Vizekanzler und Außenminister Michael Spindelegger am 10.09. anlässlich des Beginns der 24. Sitzung des UNO-Menschenrechtsrats in Genf.

Österreich habe den Schutz der Privatsphäre im digitalen Zeitalter daher besonders in seinem Statement in der Generaldebatte angesprochen: „Solche Praktiken stehen nicht nur im Widerspruch zu Datenschutzgesetzen, sondern unterminieren auch Rechtsstaatlichkeit und Demokratie“, so Spindelegger weiter.

„Gemeinsam mit unseren Nachbarn Deutschland, Liechtenstein, der Schweiz und Ungarn sowie weiteren Staaten werden wir in den nächsten Tagen eine gemeinsame Erklärung im Menschenrechtsrat mit dem Ziel abgeben, das Recht auf Privatsphäre angesichts der neuen technischen Möglichkeiten zu verwirklichen. Wir müssen Antworten darauf finden, wie legitime Sicherheitsinteressen und der Schutz der Menschenrechte im digitalen Zeitalter wieder miteinander in Einklang stehen können“, so der Vizekanzler abschließend.

 

 

 

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