Arbeiterkammer Kärnten ab 2014 wieder für
 Arbeitnehmerförderung zuständig

 

erstellt am
26. 09. 13
15.00 MEZ

LHStv.in Schaunig und AK-Präsident Goach informierten über neue Arbeitnehmerförderung und Vertrag zur kostenlosen Konsumentenberatung
Klagenfurt (lpd) - Die Arbeitnehmerförderung wird ab 1. Jänner 2014 wieder von der Arbeiterkammer Kärnten im Auftrag des Landes Kärnten administriert. Das gaben LHStv.in Gaby Schaunig als zuständige Referentin und Kärntens Arbeiterkammerpräsident Günther Goach am 26.09. in einer Pressekonferenz bekannt. Durch die Neugestaltung der Arbeitnehmerförderung solle sich bei den Fahrtkostenzuschüssen die durchschnittliche Auszahlungssumme pro Antragstellerin/Antragsteller um mehr als 30 Prozent erhöhen, stärker fördern wolle man die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel und auch gehbehinderte Personen würden eine erhöhte Förderung bekommen. Für 2014 rechnet Schaunig mit einem Fördervolumen von 3,5 Mio. Euro und rund 24.600 positiven Anträgen. Einen neuen Vertrag zwischen Land und Arbeiterkammer gibt es auch im Bereich der kostenlosen Konsumentenberatung, die so weiterhin für alle Kärntnerinnen und Kärntner zugänglich bleibe.

Schaunig sieht in der Arbeitnehmerförderung ein wichtiges Instrument zur Einkommensstärkung und Bekämpfung von Abwanderung. Man wolle den Menschen das Pendeln leistbar machen, um sie so in ihren Wohngemeinden zu halten. Als Gemeindereferentin verwies sie darauf, dass in Abwanderungsgemeinden Kosten z.B. für die Kanalinfrastruktur auf wenige aufgeteilt werden müssten und somit die Gebühren für die Einzelnen sehr hoch seien. Im Regierungsprogramm der „Zukunftskoalition“ habe man festgelegt, dass man den Menschen in Kärnten ermöglichen wolle, einen Beruf auszuüben und sich das Wohnen zu leisten, betonte Schaunig.

Goach erklärte, dass der Vertrag zur Abwicklung der Arbeitnehmerförderung 2009 vom Land gekündigt worden sei. Ab Jahresbeginn 2014 liege die Administration wieder bei der Arbeiterkammer, die gerade ein neues, modernes und barrierefrei zugängliches Förderungszentrum in Klagenfurt errichte. Dort sollen die Antragstellerinnen und Antragsteller von hochqualifiziertem und bestens geschultem Personal schnell und umfassend beraten werden. Neu werde auch eine Onlineplattform sein, auf der jede und jeder sofort sehen könne, ob sie oder er förderwürdig ist. Auch das bereits bestehende Service für Betriebsräte, die Anträge gesammelt bringen, werde ausgeweitet. In Bezug auf den notwendigen Einkommensnachweis laufen laut Goach Gespräche mit dem Finanzministerium, das die Daten möglicherweise zur Verfügung stellen werde. Dies würde die Auszahlung beschleunigen, der Datenschutz wäre natürlich gewährleistet, betonte der Arbeiterkammerpräsident.

Die neuen Richtlinien für die Arbeitnehmerförderung sind laut Goach in Ausarbeitung. Erstmals liege dabei ein Schwerpunkt auf der Ökologisierung. Vom Wabensystem, also der Einteilung nach Zonen gehe man ab, dieses habe in der Vergangenheit oft zu Unsicherheiten und strittigen Fällen geführt. Antragstellerinnen und Antragsteller müssten künftig die tatsächlich gefahrenen Kilometer genau angeben, gefördert wird laut Goach ab zehn Kilometern. „Kärnten ist ein Pendlerland, rund 60 Prozent pendeln“, führte er aus. Diese große finanzielle Belastung, vor allem für Teilzeitbeschäftigte, wolle man abfedern.

Im Rahmen der Kärntner Arbeitnehmerförderung wird die Arbeiterkammer Kärnten konkret den Fahrtkostenzuschuss für Berufspendler, Lehrlinge, Abendschüler, Lehrlinge auf der Fahrt zu Berufswettbewerben sowie den Mautkostenersatz abwickeln.

Zum neuen Vertrag in punkto kostenlose Konsumentenberatung erklärte Schaunig, dass von den rund 35.000 jährlichen Anfragen über die Hälfte von Menschen gestellt würden, dich gar nicht Mitglieder der Arbeiterkammer seien. Man stelle dieses wichtige Service auf verlässliche und gute Beine, künftig gebe es auch wieder einen Beitrag des Landes. Auch Goach freute sich über diese Rechtssicherheit. Er sagte, dass es bei einem Drittel aller Anfragen um die Bereiche Betriebskosten, Wohnbau und Miete gehe. Wichtig sei auch die Schuldenthematik bei Jugendlichen. Die Arbeiterkammer Kärnten erstreite pro Jahr 1,2 Mio. Euro für betroffene Konsumentinnen und Konsumenten.

 

 

 

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