Salzburgs Landesregierung beriet über
 Budget- und Kontrollfragen

 

erstellt am
26. 09. 13
15.00 MEZ

Neues Landesverwaltungsgerichts-Begleitgesetz
Salzburg (lk) - Zwei Gesetzesvorlagen hat die Salzburger Landesregierung in ihrer Sitzung am 26.09. unter dem Vorsitz von Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer beschlossen und dem Landtag zur weiteren Behandlung übermittelt Es handelt sich einerseits um eine Novelle des Landes-Verfassungsgesetzes 1999 und eine Änderung einer Bestimmung des Landeshaushaltsgesetzes 2013 sowie um eine Vorlage für ein "Landesverwaltungsgerichts-Begleitgesetz".

Änderungen bei Darlehensaufnahmen
Inhalt der Novelle des Landes-Verfassungsgesetzes 1999 und des Landeshaushaltsgesetzes 2013 sind Änderungen der administrativen Abwicklung bei der Aufnahme von Anleihen, Darlehen und sonstigen Krediten. Künftig sollen dem Landtag und der Landesregierung dabei sowohl die vorausgehende Ermächtigung als auch die Zustimmung im Einzelfall zur Verfügung stehen.

Die Landesregierung ist aufgrund der Landeshaushaltsgesetze regelmäßig zur Aufnahme von Anleihen, Darlehen und sonstigen Krediten ermächtigt worden. Teils gilt die erforderliche Zustimmung zur Aufnahme von Anleihen, Darlehen und sonstigen Krediten im Vorhinein als erteilt – und zwar teilweise um ein Jahr über das Haushaltsjahr hinaus. Dafür sind Verfassungsbestimmungen erforderlich, weil das entsprechende Landesverfassungsgesetz nur das System der Zustimmung im Einzelfall beinhaltet und weil mit über das Haushaltsjahr hinausgehenden Bestimmungen das Prinzip der Jährlichkeit des Budgets nicht eingehalten wird.

Aus diesen Gründen sollen die gesetzlichen Bestimmungen um das System der Ermächtigung zur Aufnahme von Anleihen, Darlehen und sonstigen Krediten ergänzt werden. Künftig sollen beide Systeme – vorausgehende Ermächtigung und Zustimmung im Einzelfall – dem Landtag und der Landesregierung als vorlegendem Organ zur Verfügung stehen.

Das System der Ermächtigung, allenfalls unter Einhaltung gleichzeitig festzulegender Bedingungen, ist um Vieles einfacher in der administrativen Abwicklung zu handhaben und ermöglicht ein rasches und flexibles Auftreten des Landes auf dem Kapitalmarkt. Ebenso aus Flexibilitätsgründen sollen die Ermächtigungen zu Darlehens- und sonstigen Kreditaufnahmen über das Budgetjahr hinaus auch ins Folgejahr wirksam erhalten werden. Weiters wird damit der schon in der vergangenen Gesetzgebungsperiode eingeschlagene Weg, Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen zu reduzieren, fortgesetzt.

Gemeindeinterner Instanzenzug wird aufgehoben
Mit der Vorlage für ein "Landesverwaltungsgerichts-Begleitgesetz – Aufhebung des gemeindeinternen Instanzenzuges in landesgesetzlichen Angelegenheiten" werden insgesamt zehn Landesgesetze geändert, und zwar die Salzburger Gemeindeordnung 1994, das Salzburger Gemeindeverbändegesetz, das Salzburger Gemeindebeamtengesetz 1968, das Abgaben-Behörden- und -Verwaltungsstrafgesetz, das Gebrauchsabgabegesetz, das Salzburger Landessicherheitsgesetz, das Baupolizeigesetz 1997, das Bautechnikgesetz, das Salzburger Ortsbildschutzgesetz 1999 und das Salzburger Rettungsgesetz.

Der Vorschlag zur Änderung dieser zehn Landesgesetze macht von der Möglichkeit der Abschaffung des Instanzenzuges in den Gemeinden Gebrauch, sodass in jenen Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs, die in die Gesetzgebungskompetenz des Landes fallen, gegen einen Bescheid des zuständigen Gemeindeorgans gleich Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht erhoben werden kann. Die Möglichkeit zur unmittelbaren Anfechtbarkeit der Bescheide der Bürgermeister soll aber erst mit 1. Jänner 2015, also ein Jahr später als die allgemeine Reform in Kraft treten. Damit können noch notwendige organisatorische Vorkehrungen zeitgerecht getroffen werden. Vor allem wird dadurch aber ein rückwirkendes Wirksamwerden der Abschaffung des gemeindeinternen Instanzenzuges vermieden.

Im Sinne der Gemeindeautonomie bleibt es in der Kompetenz der Gemeinden, die alte Rechtslage beizubehalten. Die entsprechenden Beschlüsse können bis 30. Juni 2014 gefasst werden.

Schülertransport und Wohnbauförderung
In der vorangehenden Arbeitsausschusssitzung standen unter anderem die Themen Schülertransport und künftige Ausrichtung der Wohnbauförderung auf der Tagesordnung. Dazu stellte der ressortzuständige Landesrat Hans Mayr fest, dass es beim Salzburger Verkehrsverbund sowohl bei der Fahrplanerstellung im Sommer als auch beim Schülertransport Probleme gegeben habe. Es wurden bereits Sofortmaßnahmen ergriffen und viele Probleme bei den Schülertransporten seien gelöst worden. Derzeit laufen noch intensive Gespräche, das System werde evaluiert und er sei zuversichtlich, dass auch letzte Schwierigkeiten rasch gelöst werden können.

Mayr berichtete auch von zwei Pilotversuchen in Schulen im Pongau und in der Stadt Salzburg: Im Pongau werden bei einer Schule die Beginn- und Endzeiten des Unterrichts mit den Fahrplänen der öffentlichen Verkehrsmittel abgestimmt, in der Stadt Salzburg wird versucht, die Beginn- und Endzeiten zu entzerren, um die Kapazitäten besser zu verteilen.

In Sachen Neuausrichtung der Wohnbauförderung hat es eine erste Round-Table-Runde gegeben. Es seien, so Mayr, fünf Arbeitsgruppen zu den Themen "Raumordnung, Mobilisierung von Bauland", "Baurecht, Baukosten und Architektur", "Fonds Finanzierungsmodelle", "Wohnbauförderung" sowie "Wohnformen, Wohnpolitik, Wohnforschung" gebildet worden. Die Ergebnisse dieser Expertengruppen solle der Regierung im Frühjahr kommenden Jahres vorgelegt werden.

Kontrollstruktur der Finanzverwaltung wird verbessert
Auf der Basis eines von Landesamtsdirektor Dr. Heinrich Christian Marckhgott vorgelegten Reformkonzepts beschäftigte sich die Landesregierung mit einer Änderung der Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung mit dem Ziel, notwendige Umstrukturierungen im Finanzbereich durchzuführen und das Controlling zu verbessern. Geplant ist, in der Landesverwaltung durchgehend ein zweistufiges Controllingsystem einzurichten, die Landesbuchhaltung organisatorisch in die Landesamtdirektion einzugliedern und die Interne Revision zu einer Dienststelle aufzuwerten. Die Änderungen sollen mit Jahresbeginn 2014 in Kraft treten.

 

 

 

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