Vorarlberg: Neues Kinder- und Jugendhilfegesetz
 bringt Verbesserungen

 

erstellt am
26. 09. 13
15.00 MEZ

LR Schmid: Mehr Personal für mehr Qualität
Bregenz (vlk) - Am 1. Oktober tritt das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes in Kraft und ersetzt das bisher geltende Landes-Jugendwohlfahrtsgesetz. Auf Basis des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes hat das Land Vorarlberg wesentliche qualitative Verbesserungen im neuen Gesetz eingearbeitet. Damit diese effizient umgesetzt werden können, sind für die Bezirkshauptmannschaften sieben zusätzlichen Dienstposten vorgesehen.

In dem neuen Landesgesetz werden die UN-Kinderrechtskonvention ebenso wie die Grundsätze von Empowerment, Beteiligung, Zusammenarbeit und Sozialraumorientierung verankert. Zur Beratung der Landesregierung wird ein Kinder- und Jugendhilferat eingerichtet. "Zusätzlich wurde im Rahmen der Gefährdungsabklärung ein noch höherer Standard als der des Bundes vorgeschrieben, indem ein verbindliches Vier-Augen-Prinzip bei der Gefährdungseinschätzung vorgesehen wird", erklärt Landesrätin Greti Schmid.

Durch die personelle Verstärkung an den Bezirkshauptmannschaften soll sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche in schwierigen Situationen bestmöglich betreut und begleitet werden können. "Auch das Thema Prävention wird bereits jetzt und auch im Budget 2014 Berücksichtigung finden", so Landesrätin Schmid.

Zur Erinnerung: Es wurde ein breiter Dialog mit Fachleuten der öffentlichen und privaten Jugendwohlfahrt sowie aus den Bereichen Bildung, Gesundheit, Justiz und Exekutive geführt. Daraus entstanden sind programmatische Leitlinien, welche die Basis für das neue Landesgesetz sind, das am 1. Oktober in Kraft tritt.

Frühe Hilfen
Landesrätin Schmid verweist zum Thema Prävention auf die österreichweit einzigartigen "Frühen Hilfen". Diese Initiative bietet Unterstützung an, wenn junge Eltern Hilfe brauchen. Ziel ist es, Eltern in belastenden Lebenslagen frühzeitig zu erkennen, zu erreichen und zu unterstützen. Der Schwerpunkt der Unterstützung liegt in der Zeit der Schwangerschaft und in den ersten drei Lebensjahren der Kinder. "Im Vordergrund steht das Wohl der Kinder", betonte Schmid. Im Rahmen der Früherkennung engagieren sich Spitäler, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie private Träger und Hebammen mit verschiedenen Angeboten.

Kompetenzzentrum für Kinderschutzfragen
Durch das von Land und Gemeindeverband getragene Kompetenzzentrum für Kinderschutzfragen werden Partizipation und Kooperation sowie Qualitätsentwicklung, Qualifizierung und Weiterbildung in diesem Bereich entscheidend gestärkt. Darüber hinaus ist die Einrichtung für die Förderung eines kompetenten Informationsmanagements und eine fundierte Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Kinderschutz zuständig.

 

 

 

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