AMA soll rechtliche Möglichkeiten für
 die Alpbauern nutzen

 

erstellt am
24. 09. 13
15.00 MEZ

Alpgipfel im Lebensministerium in Wien
Wien/Bregenz (vlk) – Zur Frage der Alpflächenerhebung fand am 23.09. ein Alpgipfel im Lebensministerium in Wien statt. Ziel war es, auf Grundlage des Rechtsgutachtens der Universität Innsbruck nochmals alle rechtlichen Möglichkeiten auszuloten, um für die Alpbauern in der Alpflächenfeststellung geeignete Lösungen zu erreichen, berichtet Agrarlandesrat Erich Schwärzler von dem Treffen.

In der Abwicklung der Alpflächenkontrolle werden den Alpbauern folgende Möglichkeiten eröffnet:

  • Wenn der Alpbauer die Flächen mit bestem Wissen und Gewissen angegeben hat, sollen keine Strafsanktionen verhängt werden.
  • Wenn ein Behördenirrtum oder eine unterschiedliche Interpretation der Alpflächenfeststellung vorliegt, soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass mehrjährige Rückzahlungen verhindert werden.
  • Die AMA wurde vom Lebensministerium angewiesen, in solchen Fällen eine Berufungsvorentscheidung für die betroffenen Alpbauern zu erlassen.
  • Für Fälle, in denen bereits eine Entscheidung des Lebensministeriums vorliegt, kann die betroffenen Alpe, wenn sie an der unterschiedlichen Flächenfeststellung keine Schuld trifft, von der AMA eine Wiederaufnahme des Verfahrens verlangen.


Landesrat Schwärzler verlangte bei dem Gespräch im Lebensministerium vor allem auch, dass bei vorhandenen Differenzen der Alpflächenangaben zwischen der Antragstellung und der Vor-Ort-Kontrolle der AMA im Jahr 2013 eine Lösung gefunden wird, damit die Alpbauern nicht wiederum erst nach Einzelfallverfahren mit großem bürokratischem Aufwand zu ihrem Recht kommen.

Weiters wurde angesprochen, dass bei der Alpflächenfeststellung in Zukunft auch die Natur- und Landschaftselemente Berücksichtigung finden müssen und die Alpbauern mit entsprechender Toleranz bei der Flächenanmeldung bzw. -feststellung die notwendige Sicherheit erhalten.

 

 

 

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